Außer in den Fällen der § 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.
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http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/becker/materialien/pr_ss_201...
Selbstvornahme und Aufwendungsersatz. • Möglichkeit der Selbstvornahme nach §§ 634 Nr. 2, 637. • Aufwendungsersatz. • angemessene Frist zur Nacherfüllung und Ablauf dieser Frist. V. Rücktritt und Minderung. 1. Allgemeines. • Rücktritt, §§ 634 Nr. 3 Fall
http://www-docs.tu-cottbus.de/recht/public/%C3%9Cbung/WS12_Privatrecht-II-%C3%9...
BGB. 4. Besteller hat dem Unternehmer erfolglos eine angemessene Frist zur. Nacherfüllung nach § 323 Abs.1BGB gesetzt. AUSNAHME: - Fristsetzung entbehrlich, wenn: a.) eine der Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegt, oder b.) § 636 BGB gegeben ist,
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_bt/neues_fuer_netz_pdf/6_WerkVR_Gewe...
lung fehlgeschlagen oder für den Besteller unzumutbar ist, § 636 BGB. 3.1 Nacherfüllung nach Wahl des Unternehmers, § 635 BGB. Verlangt ein Besteller berechtigterweise Nacherfüllung, gewährt § 635 Abs. 1 dem Unternehmer das Wahlrecht, ob er die Nacherfül
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_IIc/...
Anders als im Kaufrecht (§ 440 S. 2 BGB) gestattet § 636 BGB dem Unternehmer jedenfalls nach sei- nem Wortlaut keinen zweiten Versuch zur Nacherfüllung. Der Umkehrschluss legt vielmehr nahe, dass ein Fehlschlag bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherf
http://www.prof-rauch-tu-dresden.de/wp-content/uploads/2012/01/Die-Haftung-des-...
Mängelhaftung gemäß Werkvertragsrecht des BGB. • Nacherfüllung (§§ 634 Nr. 1, 635). • Selbstbeseitigungsrecht des AG auf Kosten des. Architekten (§§ 634 Nr. 2, 637). • Minderung der Vergütung (§§ 634 Nr. 3, 638). • Rücktritt vom Vertrag (§§ 634 Nr. 3, 63
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_636/
20.07.2017 - 636 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz. Außer in den Fällen der §§ 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=636,323,326
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurüc
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Außer in den Fällen der §§ 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar is
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Rz. 9 Mit der letzten Alternative des § 636 hat der Gesetzgeber einen Auffangtatbestand für die verbleibenden Fälle geschaffen, in denen die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nicht bereits von den anderweitig normierten Entbehrlichkeitstatbeständen umfass
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/xaver/vergabeportal/start.xav?start=%2F%2F...
636 BGB. Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz. Außer in den Fällen der §§ 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfü