(1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist; sie ist unzulässig, wenn eine Anmeldung rechtzeitig erfolgt ist.
(2) Die Bekanntmachung ist nicht erforderlich, wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
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Öffentliche Bekanntmachung - § 980 BGB. Im nachfolgenden Ermittlungsverfahren beim Polizeipräsidium Stuttgart sind die Eigentümer der genannten Gegenstände unbekannt oder der derzeitige Aufenthalt nicht zu ermitteln. Die Eigentümer werden deshalb aufgefo
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08.05.2017 - Öffentliche Bekanntmachung - § 980 BGB. Im nachfolgenden Ermittlungsverfahren beim Polizeipräsidium Stuttgart sind die Eigentümer der genannten Gegenstände unbekannt oder der derzeitige Aufenthalt nicht zu ermitteln. Die Eigentümer werden de
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14.04.2016 - Online-Versteigerung von Fundsachen. Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 BGB. Das Fundbüro der Stadtverwaltung Oberursel (Taunus) versteigert vom 12.05.2016, 17:00 Uhr bis zum 21.05.2016, 17:00 Uhr Fundgegenstände. Über die zu versteigern
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Kapitel B XV „Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB)“, in: Klaus. Michael Groll (Hrsg.) ... Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht (§ 2346 Abs. 1 BGB). 932. 19. 1. ... 980. 125 c) Sittenwidrigkeit und Wucher (§ 138 Abs. 1 und 2 BGB). 980. 126 d) Formverst
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969 BGB – Herausgabe an den Verlierer. Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den ... 972 BGB – Zurückbehaltungsrecht des Finders. Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für ... 980 BGB – Öffentliche Bekanntmachung des Fund
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22.06.2011 - Öffentliche Bekanntmachung. Versteigerung von Fundsachen gemäß §§ 980, 981, 983, 384 BGB. Fundsachenversteigerung. Empfangsberechtigte werden hiermit gemäß §§ 980, 981, 983, 384 BGB aufgefor- dert, innerhalb von sechs Wochen ab Datum dieser
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(1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist; sie ist unzulässig,
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20.07.2017 - 980 Öffentliche Bekanntmachung des Fundes. (1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden
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Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB. Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden diverse Fahrräder als Fundsache abgegeben. Die Verlierer und Finder dieser Fundfahrräder werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens z
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Fassungen, Zitierungen und Änderungen. Abkürzung Fundstelle. Zu § 980 BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 980 BGB wird von 21 Vorschriften des Bundes zitiert. § 980 BGB wird von zwölf landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 980 BGB wird von drei Verw
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Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB. 19. Januar 2018 /in Amtl. Bekanntm. Startseite, Amtliche Bekanntmachungen. Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-132 oder 138 wurden in den Monaten April – Juni 2017 folg