§ 980 BGB, Öffentliche Bekanntmachung des Fundes
Paragraph 980 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist; sie ist unzulässig, wenn eine Anmeldung rechtzeitig erfolgt ist.


(2) Die Bekanntmachung ist nicht erforderlich, wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.


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Öffentliche Bekanntmachung - § 980 BGB - Polizeipräsidium Stuttgart

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Öffentliche Bekanntmachung - § 980 BGB. Im nachfolgenden Ermittlungsverfahren beim Polizeipräsidium Stuttgart sind die Eigentümer der genannten Gegenstände unbekannt oder der derzeitige Aufenthalt nicht zu ermitteln. Die Eigentümer werden deshalb aufgefo


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Öffentliche Bekanntmachung - § 980 BGB - Polizeipräsidium Stuttgart

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08.05.2017 - Öffentliche Bekanntmachung - § 980 BGB. Im nachfolgenden Ermittlungsverfahren beim Polizeipräsidium Stuttgart sind die Eigentümer der genannten Gegenstände unbekannt oder der derzeitige Aufenthalt nicht zu ermitteln. Die Eigentümer werden de

Öffentliche Bekanntmachung - Stadt Oberursel

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Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB) - Ruhr-Universität Bochum

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Kapitel B XV „Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB)“, in: Klaus. Michael Groll (Hrsg.) ... Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht (§ 2346 Abs. 1 BGB). 932. 19. 1. ... 980. 125 c) Sittenwidrigkeit und Wucher (§ 138 Abs. 1 und 2 BGB). 980. 126 d) Formverst

§ 965 BGB – Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache ...

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Öffentliche Bekanntmachung Versteigerung von ... - Wochenspiegel

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22.06.2011 - Öffentliche Bekanntmachung. Versteigerung von Fundsachen gemäß §§ 980, 981, 983, 384 BGB. Fundsachenversteigerung. Empfangsberechtigte werden hiermit gemäß §§ 980, 981, 983, 384 BGB aufgefor- dert, innerhalb von sechs Wochen ab Datum dieser


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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 980 – Öffentliche ...

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BGB § 980 Öffentliche Bekanntmachung des Fundes - NWB Datenbank

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20.07.2017 - 980 Öffentliche Bekanntmachung des Fundes. (1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden

Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß §980 BGB ...

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Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB. Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden diverse Fahrräder als Fundsache abgegeben. Die Verlierer und Finder dieser Fundfahrräder werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens z

Kostenfreie Inhalte 2015 | juris Das Rechtsportal

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Fassungen, Zitierungen und Änderungen. Abkürzung Fundstelle. Zu § 980 BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 980 BGB wird von 21 Vorschriften des Bundes zitiert. § 980 BGB wird von zwölf landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 980 BGB wird von drei Verw

Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß ...

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Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB. 19. Januar 2018 /in Amtl. Bekanntm. Startseite, Amtliche Bekanntmachungen. Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-132 oder 138 wurden in den Monaten April – Juni 2017 folg


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 6: Fund › § 980

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 980 BGB
    § 980 Abs. 1 BGB oder § 980 Abs. I BGB
    § 980 Abs. 2 BGB oder § 980 Abs. II BGB

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