§ 979 BGB, Verwertung; Verordnungsermächtigung
Paragraph 979 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Behörde oder die Verkehrsanstalt kann die an sie abgelieferte Sache öffentlich versteigern lassen. Die öffentlichen Behörden und die Verkehrsanstalten des Reichs, der Bundesstaaten und der Gemeinden können die Versteigerung durch einen ihrer Beamten vornehmen lassen.


(1a) Die Versteigerung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften auch als allgemein zugängliche Versteigerung im Internet erfolgen.


(1b) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für ihren Bereich Versteigerungsplattformen zur Versteigerung von Fundsachen zu bestimmen; sie kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden übertragen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für ihren Bereich entsprechende Regelungen zu treffen; sie können die Ermächtigung auf die fachlich zuständigen obersten Landesbehörden übertragen. Die Länder können Versteigerungsplattformen bestimmen, die sie länderübergreifend nutzen. Sie können eine Übertragung von Abwicklungsaufgaben auf die zuständige Stelle eines anderen Landes vereinbaren.


(2) Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche ... - Baden-Baden

https://www.baden-baden.de/mam/files/aktuell/bekanntmachungen/2017/%C3%96b0079....
15.03.2017 - Gemäß §§ 979 ff BGB wird bekannt gemacht, dass am. Freitag, 12. Mai 2017, um 14.00 Uhr, auf dem Parkplatz des BürgerBüros Briegelacker, Briegelackerstr. 21, 76532 Baden-. Baden (bei schlechter Witterung im Dienstgebäude Briegelackerstr. 21),

Amtsblatt - Stadt Bretten

http://www2.bretten.de/cms/sites/default/files/amtsblatt/2007/kw28/21.pdf
Die Stadt Bretten versteigert aufgrund des § 979 BGB am. Samstag , den 21. Juli 2007, 14.00 Uhr. In Bretten im Hinterhof der Carl-Benz-Str. 2 folgende Fundsachen: Hinweisschilder werden angebracht. Herren,-Damenfahrräder, Mountainbikes, Kinderfahrräder,

Versteigerung von sichergestellten Fahrzeugen gemäß § 979 BGB ...

http://www.stadt-kassel.de/imperia/md/content/cms01/02meldungen/16.pdf
Versteigerung von sichergestellten Fahrzeugen gemäß § 979 BGB i.v.m. § 42 HSOG;. Versteigerungsbedingungen. 1. Der Verkauf der versteigerten Sache erfolgt am Versteigerungsort (Betriebsgelände der Firma. Aschenbrenner GmbH) wie gesehen und unter Ausschlu

§ 965 BGB – Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache ...

https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
Entstehung gegen den in Satz 1 bezeichneten Berechtigten. § 979 BGB – Öffentliche Versteigerung. (1) Die Behörde oder die Verkehrsanstalt kann die an sie abgelieferte Sache öffentlich versteigern lassen. Die öffentlichen Behörden und die. Verkehrsanstalt

Versteigerung von sichergestellten Fahrzeugen - Mörfelden-Walldorf

https://www.moerfelden-walldorf.de/media/Amt32/versteigerungsbedingungen.pdf
gemäß § 979 BGB i. V. m. § 42 HSOG. Versteigerungsbedingungen. 1. Der Verkauf der versteigernden Sache erfolgt am Versteigerungsort (Betriebsgelände der Firma Abschleppdienst Mörfelden GmbH, Langener Straße 100, 64546. Mörfelden-Walldorf) wie gesehen und


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 979 – Verwertung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Die Behörde oder die Verkehrsanstalt kann die an sie abgelieferte Sache öffentlich versteigern lassen. 2Die öffentlichen Behörden und die Verkehrsanstalten des Reichs, der Bundesstaaten [jetzt] Bundes, der Länder und der Gemeinden könne

Kostenfreie Inhalte 2015 | juris Das Rechtsportal

http://www.gesetze.berlin.de/purl/gesetze/BGB_!_979
Zu § 979 BGB gibt es drei weitere Fassungen. § 979 BGB wird von zwei Entscheidungen zitiert. § 979 BGB wird von 19 Vorschriften des Bundes zitiert. § 979 BGB wird von mehr als 51 landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 979 BGB wird von neun Verwaltungs

Versteigerungsplattform - Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase...
Versteigerungen von an Behörden im Justizbereich abgelieferten Fundsachen gemäß § 978 und § 979 Absatz 1 a BGB und von im Besitz von Behörden im Justizbereich befindlichen unanbringbaren Sachen gemäß § 983 und § 979 Absatz 1 a BGB erfolgen über die Verst

Transparenzportal Bremen - Verordnung über die Versteigerung im ...

https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.67870....
Verordnung über die Versteigerung im Internet gemäß § 814 Absatz 3 ZPO und § 979 Absatz 1b BGB vom 21. April 2010.

Versteigerung von Fundsachen gemäß § 979 BGB / Geesthacht

https://www.geesthacht.de/Versteigerung-von-Fundsachen-gem%C3%A4%C3%9F-979-BGB....
Versteigerung von Fundsachen gemäß § 979 BGB. Am Dienstag, dem 08. Oktober 2013 findet ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof, Mercatorstraße 14, die öffentliche Versteigerung von Fundsachen statt. Versteigert werden Fundsachen der unterschiedli


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 6: Fund › § 979

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 979 BGB
    § 979 Abs. 1 BGB oder § 979 Abs. I BGB
    § 979 Abs. 2 BGB oder § 979 Abs. II BGB
    § 979 Abs. 3 BGB oder § 979 Abs. III BGB
    § 979 Abs. 4 BGB oder § 979 Abs. IV BGB

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