(1) Gestattet der Eigentümer einem anderen, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, so erwirbt dieser das Eigentum an ihnen, wenn der Besitz der Sache ihm überlassen ist, mit der Trennung, anderenfalls mit der Besitzergreifung. Ist der Eigentümer zu der Gestattung verpflichtet, so kann er sie nicht widerrufen, solange sich der andere in dem ihm überlassenen Besitz der Sache befindet.
(2) Das Gleiche gilt, wenn die Gestattung nicht von dem Eigentümer, sondern von einem anderen ausgeht, dem Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile einer Sache nach der Trennung gehören.
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http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
BGB. I. Verbindung mit einem Grundstück, II. Verbindung mit beweglichen Sachen, III. Vermischung/Vermengung, IV. Verarbeitung,. §946 BGB §947 BGB §948 BGB §950 .... §956 BGB: Erwerb durch persönlich Berechtigten nach Gestattung des Eigentümers oder sonst
http://www.jura.uni-frankfurt.de/59223737/ZPO-II-_-856-loesung.docx?
956 I BGB mit der Trennung vom Boden das Eigentum an dem Getreide. Das gelagerte Getreide unterliegt nicht dem Haftungsverband, da es mit der Trennung in das Eigentum des L überging. Die Pfändung erfolgte daher nicht nach den Regeln der Immobiliarvollstr
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Martinek-Grundlagenfaelle-BGB-Anfaen...
Vollendung des Erwerbstatbestandes (Trennung des Obstes von den Bäumen). Für S käme auch ein gutgläubiger Erwerb nach §§ 956, 957 an dem Obst nicht in Betracht, denn sein guter Glaube kann zwar die fehlende Berechtigung des Gestattenden, nicht aber die U
http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/Sachenrecht04/SaR4.pdf
plex, so daß zunächst die BGB-Schulfälle gelernt werden müssen. .... 950 BGB. -. BGHZ 56, 131, 132 ff: Zur Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten. iSd. § 185 II 1 BGB, wenn der Genehmigende, der im Zeitpunkt der ... Bsp.: Der Eigentümer (§ 953
http://www.agrarrecht.de/download/BzAR_07-2008_301.pdf
und Fruchtziehungsrecht habe er jedoch als. Kommanditeinlage in die G. KG einge bracht. Damit sei diese zur Bewirtschaftung der Flächen und nach § 956 Abs. 1 Satz 1. BGB zur Aneignung der Erträge berechtigt gewesen. Daran hätten die außerordentliche. Kün
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140400/GroUEb_BGB_Fall_6_Loesung.p...
a) Anspruch auf Herausgabe des Erlöses in Höhe von 130 €. Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche kommen nicht in Betracht. aa) §§ 985, 285 BGB. B könnte zunächst gegen F einen ...... Anmerkung: Als Tatbestand eines gutgläubigen Erwerbs kommt auch §
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Fruchterwerb. Zwangsvollstreckung. Was behandeln wir heute? 1 Was bedeutet "Ersitzung" und woran knüpft sie an? Ersitzung. 2 Was ist eine "Aneignung" und worauf bezieht sie sich? Aneignung. 3 Wie erfolgt ein Eigentumserwerb an gefundenen Sachen? Fund. 4
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Gesetzestext (1) 1Gestattet der Eigentümer einem anderen, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, so erwirbt dieser das Eigentum an ihnen, wenn der Besitz der Sache ihm überlassen ist, mit der Trennung, anderenfalls mit der Besi
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_956/
20.07.2017 - 956 Erwerb durch persönlich Berechtigten. (1) 1Gestattet der Eigentümer einem anderen, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, so erwirbt dieser das Eigentum an ihnen, wenn der Besitz der Sache ihm überlassen ist, m
http://www.rechtslexikon.net/d/aneignungsgestattung/aneignungsgestattung.htm
Aneignungsgestattung. (§ 956 I, II BGB) bedeutet, daß derjenige, dem die Aneignung durch den Eigentümer gestattet worden ist, mit der Trennung von der Hauptsache Eigentum an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen erwirbt, wenn er in diesem Zeitpunkt B
http://www.rechtslexikon.net/d/erzeugnisse/erzeugnisse.htm
Ein schuldrechtlich Aneignungsberechtigter erwirbt gemäß § 956 BGB das Eigentum, wenn der Besitz der Muttersache ihm überlassen ist mit der Trennung, andernfalls mit der Besitzergreifung. Ob dabei eine einseitige Gestattung ausreichend ist oder ob darübe
http://www.gesetze.berlin.de/purl/gesetze/BGB_!_956
Zu § 956 BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 956 BGB wird von 19 Entscheidungen zitiert. § 956 BGB wird von 15 Vorschriften des Bundes zitiert. § 956 BGB wird von 15 Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 956 BGB wird von 26 Kommenta