(1) Werden bewegliche Sachen miteinander untrennbar vermischt oder vermengt, so finden die Vorschriften des § 947 entsprechende Anwendung.
(2) Der Untrennbarkeit steht es gleich, wenn die Trennung der vermischten oder vermengten Sachen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein würde.
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http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
BGB. I. Verbindung mit einem Grundstück, II. Verbindung mit beweglichen Sachen, III. Vermischung/Vermengung, IV. Verarbeitung,. §946 BGB §947 BGB §948 BGB §950 BGB. Voraussetzung: Voraussetzung: Voraussetzung: Voraussetzung: bewegliche Sache wird Bestand
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_24__Gese...
Erwerb nach § 948 BGB (Vermischung/Vermengung). Beachte: § 948 BGB ist unabdingbar! 1. Voraussetzungen a) Anwendbarkeit (§ 950 BGB ist lex specialis) b) Bewegliche Sachen aller Art. Str., ob auch bei größeren Münz- oder Scheinmengen anwendbar;. h.M. (+),
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Helms-Sachenrecht-9783406681615_2204...
chert. Miteigentümer können nach §§ 749, 753 BGB jederzeit Aufhe- bung der Bruchteilsgemeinschaft verlangen. C. Vermischung, § 948 BGB. Nach § 948 BGB gilt § 947 BGB entsprechend, wenn verschiedene bewegliche Sachen untrennbar miteinander vermischt (Flüs
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
948 Abs. 1, 947 BGB) a) Bewegliche Sache b) Vermengung c) Untrennbarkeit. 6. Eigentumsverlust durch Übereignung. Einzelhändler an Großhändler sowie anschließend von Großhändlern an B. 7. Zwischenergebnis. II. Besitz der B. III. Kein Besitzrecht der B. 1.
http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/kreditsicherungsrecht/mate...
Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht. Examenskolloqium. Zivilrecht. – § 951 BGB – www.georg-bitter.de. EXAMENSKURS. BEREICHERUNGSRECHT. Ausgangspunkt des § 951 I BGB: gesetzlicher Eigentumserwerb nach §§ 946 ff. BGB. § 946 BGB. § 947 BGB. § 948 BG
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2007/ws/ag-bgbat/faelle/f...
BGB – Allgemeiner Teil: Lösung Fall 13. Posselt (LS Prof. Saar). 2. (B) WE des R. -> Im Einwerfen der Münze; wohl aber aufschiebend bedingt durch Funktionstüchtigkeit des Automaten, §§ 133, 157, 158 Abs. 1 BGB. ii. ZwErg. -> Mangels Einigung keine Überei
http://www.rechtslexikon.net/d/vermischung/vermischung.htm
Vermischung. (§ 948 BGB) ist die „Verbindung“ mehrerer beweglicher Sachen dergestalt, daß sie praktisch untrennbar werden (tatsächliche oder wirtschaftliche Untrennbarkeit. vgl. § 948 I, II BGB). Bei der V. (z.B. bei Gasen oder Flüssigkeiten) verlieren d
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92717.htm
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander untrennbar vermischt oder vermengt, so findet die Vorschrift des § 947 entsprechende Anwendung. (2) Der Untrennbarkeit steht es gleich, wenn die Trennung der vermischten oder vermengten Sachen mit.
http://www.wipr-recht.de/Vermischung--%3E-%C2%A7-948-BGB_537
Ähnlich wie die feste Verbindung von Bestandteilen zu einer einheitlichen Sache wirkt die untrennbare Vermischung oder Vermengung von Sachen: § 948 BGB verweist demgemäß für die Rechtsfolgen auf die Regelung des § 947 BGB, so das auch in diesen Fällen di
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
948 ist nicht dispositiv. Sofern die Vermischung iR einer Übereignung nach § 929 als Übergabeakt vorgenommen wurde, findet kein gesetzlicher Eigentumserwerb nach § 948, sondern rechtsgeschäftlicher nach § 929 statt (insb bei Pool-Verträgen, Peters ZIP 00
https://www.iurastudent.de/definition/vermischung-vermengung-%C2%A7-947
Eine Vermischung bzw. Vermengung iSv § 947 BGB liegt vor, wenn bewegliche Sachen miteinander untrennbar vermischt (bei Gasen oder Flüssigkeiten) oder vermengt (fest Körper) werden. Quelle: Schulze-BGB/Schulte-Nölke, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 948 Rn.