(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben.
(2) Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.
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http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
BGB. I. Verbindung mit einem Grundstück, II. Verbindung mit beweglichen Sachen, III. Vermischung/Vermengung, IV. Verarbeitung,. §946 BGB §947 BGB §948 BGB §950 BGB. Voraussetzung: Voraussetzung: Voraussetzung: Voraussetzung: bewegliche Sache wird Bestand
https://www.assessorkurs-hemmer.de/pdf/kursmaterialpdf/sachsen/Ass698gl.doc
Alt. BGB (+): a. Leistung des Klägers infolge einer auf §§ 433, 311b I BGB abzielenden (über bloße Erfüllung hinausgehenden) Zweckvereinbarung, die ab Willensänderung des Bekl. gescheitert war. b. Einwendung des § 814 BGB nicht einschlägig; Vor. des § 81
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_24__Gese...
e) Wesentlicher Bestandteil der Gesamtsache. Bestimmt sich nach § 93 BGB; entscheidend ist, ob die (ehemaligen). Einzelsachen bei einer Trennung zerstört, oder in ihrem Wesen verändert würden. 2. Rechtsfolge a) Grundsatz des § 947 Abs. 1 BGB. Miteigentum
http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-sachenrecht-1-bewegliche-sach...
947 II BGB. Nach § 947 II, I BGB erwirbt, wenn mehrere bewegliche Sachen miteinander zu einer einheitlichen Sache verbunden werden, derjenige, dem die „Hauptsache“ gehört, das Eigentum. Eine „Hauptsache“ im Sinne der Vorschrift ist dabei dann anzunehmen,
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Fall_20.pdf
5. Verschlechterung, Untergang der Sache bzw. keine Möglichkeit der Herausgabe der Sache aus anderem Grund. Hier: Eigentumsverlust des V an den Lira-Scheinen gem. §§ 948, 947 BGB? a) Tatbestand des § 948 BGB. H.M.: grundsätzliche Anwendbarkeit des § 948
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2006/ws/ag-bgbat/fall13.p...
BGB – Allgemeiner Teil: Lösung Fall 13. Posselt (LS Prof. Saar). 2. (B) WE des R. -> Im Einwerfen der Münzen; wohl aber aufschiebend bedingt durch Funktionstüchtigkeit des Automaten, §§ 133, 157, 158 Abs. 1 BGB. ii. ZwErg. -> Mangels Einigung keine Übere
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Helms-Sachenrecht-9783406681615_2204...
Erhalt wirtschaftlicher Werte gesichert werden. Wer jedoch Eigen- tümer wird, wenn bisher selbständige Sachen zu wesentlichen Bestand- teilen einer einheitlichen Sache werden, regeln §§ 946, 947 BGB. I. Überblick. Werden bewegliche Sachen „wesentliche Be
http://www.wipr-recht.de/Verbindung-mit-beweglichen-Sachen--%3E-%C2%A7-947-BGB_...
Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer gemäß § 947 Abs. 1 BGB Miteigentümer dieser Sache, wobei die Anteile sich nach dem Verhältn
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92716.htm
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes,
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_947/
20.07.2017 - 947 Verbindung mit beweglichen Sachen. (1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Ant
https://www.juracademy.de/sachenrecht2/eigentumserwerb-kraft-gesetzes.html
Das BGB sieht insgesamt acht Möglichkeiten des Eigentumserwerbs kraft Gesetzes vor: Ersitzung, §§ 937–945, 900, ..... Miteigentümer nach Bruchteilen. Ist bei Verbindung beweglicher Sachen die eine Sache als Hauptsache anzusehen, so wird deren Eigentümer