§ 921 BGB, Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
Paragraph 921 Bürgerliches Gesetzbuch

Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.


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BGH, 15

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Antrag des Landes Brandenburg - Bundesrat

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Erläuterung, 921. BR, 11.04.14 ... TOP 5: Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Verzugsfolgen im. Wohnungsmietrecht. - Antrag des Landes Brandenburg -. Drucksache: 124/14. I. Zum Inhalt ... 543 Absatz 2 Satz 2 BGB enthält einen Kündigungsausschlu

Nachbarrecht für den Gartenbesitzer - Landkreis Bamberg

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Grenzanlagen (§921 BGB). Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum,. Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteile beider. Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird ver- mutet, dass d

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 6 ...

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von. Prof. Dr. Reinhard Gaier, Prof. Dr. Christian Baldus, Dr. Michael Commichau, Prof. Dr. Jürgen Damrau, Prof. Dieter. Eickmann, Helmut Engelhardt, Dr. Christian Ernst, Dr. Jens-Thomas Füller, Prof. Dr. Detlev Joost, Dr. Jörn. Heinemann, Prof. Dr. Rain

SDchAZtg V9 - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

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921 BGB. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: »1. a) Die Grundstücke der Beklagten zu 1) und. 2) - Flurstück 274/4 - sowie der Beklagten zu. 3) – Flurstück 274/5 – des Ausgangsverfahrens liegen nebeneinander. Sie grenzen im Süden an das


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Kein Miteigentum Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals entschieden, dass an einer Grenzanlage i. S. v. § 921 BGB kein hälftiges Miteigentum, sondern entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze lotrecht gespaltenes (Allein-)Eigentum der Nachbarn besteht.

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Wesentliche Veränderung einer Grenzanlage nach § 921 BGB ...

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 921 BGB
    § 921 Abs. 1 BGB oder § 921 Abs. I BGB

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