§ 90a BGB, Tiere
Paragraph 90a Bürgerliches Gesetzbuch

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Lösung Zwischenprüfungsklausur Strafrecht * WS ... - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=14358
Hier: Hund als körperlicher Gegenstand; Beachtung des § 90a BGB, der aber Sacheigenschaft von Tieren nicht entgegensteht; denn Tiere sind wegen der rechtlichen Unabhängigkeit des strafrechtlichen Sachbegriffs von der zivilrechtlichen Definition in § 90a


PDF Dokumente zum Paragraphen

Beschlußempfehlung und Bericht - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/11/073/1107369.pdf
12.06.1990 - lich der Mitgeschöpflichkeit von Tieren und der Ver- antwortung des Menschen für sie nicht zu errei- chen. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat gegen den neuen. § 90 a BGB und die darin gewählte Formulierung ge- stimmt. Hinsichtlich der anderen Vorsc

Mustergutachten zum Fall Geranien in Gefahr

http://www.fh-guestrow.de/Personen/165/Mustergutachten%20zum%20Fall%20Geranien%...
Aber nach § 90 a S. 3 sind für Tiere die für Sachen gel- tenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Für den Hund als Tier gelten daher die nach § 90 a S. 3 BGB für Sachen geltenden Vorschriften. Folglich ist Eigentum an einem Tier möglich. Der Hund hat

90a BGB - Tiere - fair4world

https://www.fair4world.de/app/download/14123020796/%C2%A790a+BGB+-+Tiere.pdf?t=...
Page 1. § 90a BGB - Tiere. 1Tiere sind keine Sachen. 2Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 3Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. 1 Satz 1. 2 Satz 2. 3 Satz 3.

Fall 13 Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
Aufl. 2012, § 90 BGB Rn. 1. 3 Durch die Aufhebung der Gleichstellung von Tieren und Sachen soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Tiere Mitgeschöpfe und schmerzempfindende Lebewesen sind, denen der Mensch zu Schutz und. Fürsorge verpflichtet ist, MüKo/S

A. Frage 1: Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen I ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/Loesung_Fall_14.pdf
Rücktrittsgrund könnte sich aus §§ 437 Nr. 2, 434, 323, 326 V BGB ergeben. a). Wirksamer Kaufvertrag. Zwischen V und K wurde ein Kaufvertrag (gegenseitiger Vertrag i.S.d. § 323 I BGB) über ein. Pferd geschlossen, § 433 BGB. Tiere sind nach § 90 a S. 1 BG


Webseiten zum Paragraphen

Das Tier im BGB - Tierrecht Aktuell

http://www.rechtsanwalt-tierrecht.de/index.php?option=com_content&view=category...
Bereits im Jahre 1990 wurde in dasBGB ein neuer § 90 a („Tiere“) eingefügt. In dieser Vorschrift heisst es: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend a

Bürgerliches Recht - Deutscher Tierschutzbund

https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/buergerliches-recht/
Im Jahr 1990 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (BGBl. I S. 1762) erlassen. Der durch dieses Gesetz neu eingefügte § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind und durch bes

§ 90a BGB - Tiere - openJur

https://openjur.de/g/bgb/90a.html
90a Tiere →. Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Bei Tieren an § 90a BGB denken | klartext-jura.de

http://www.klartext-jura.de/2017/01/23/bei-tieren-an-%C2%A7-90a-bgb-denken/
23.01.2017 - Susanne Jarling beschäftigt sich in der JA 2015, 536ff mit einer Klausur, die mit Ärger beim Pferdekauf tituliert ist. Die von ihr zitieren Anspruchsgrundlagen lauten zum Beispiel §§ 346 I, 437 Nr. 2, 326 V iVm § 323 BGB oder §§ 437 Nr.

BGB § 90a Tiere - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_90a/
Abschnitt 2: Sachen und Tiere. § 90 Begriff der Sache · § 90a Tiere · § 91 Vertretbare Sachen · § 92 Verbrauchbare Sachen · § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache · § 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes · § 95 Nur vorübergehend


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 2: Sachen und Tiere › § 90a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 90a BGB
    § 90a Abs. 1 BGB oder § 90a Abs. I BGB

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