§ 91 BGB, Vertretbare Sachen
Paragraph 91 Bürgerliches Gesetzbuch

Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.


Benachbarte Paragraphen


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§ 4 Das Rechtsobjekt 1. Der Begriff Der in den §§ 90 ff BGB ...

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/04_Rechtsobjekt/R_objekt.pdf
Gewicht bestimmt zu werden pflegen“ (Legaldef., § 91 BGB). Bsp: Geld; Wertpapiere; Waren aus der Serienfertigung (wie Möbel, neue Kfz aus der laufenden Serie). Nicht vertretbar sind Sachen, die auf die Wünsche des Bestellers ausgerichtet sind und deshalb

UWG §§ 1, 3, 13 II Nr. 2; BGB §§ 683, 670; ZPO § 91 a Die Werbung ...

https://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=27107
UWG §§ 1, 3, 13 II Nr. 2; BGB §§ 683, 670; ZPO § 91 a. Die Werbung eines (noch) nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Unternehmens, durch welche der Eindruck erweckt wird, der Werbende sei zur Ausführung aller Arbeiten eines bestimmten Handwerks befu

Dokumentnummer: 11291 letzte Aktualisierung: 01.10.2002 BGB ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/4372f669-8c75-40e6-a733-aeab3bc51657/11291.pdf
01.10.2002 - gesichert werden können (§ 883 Abs. 1 S. 2 BGB) wurden in der Literatur unter- schiedliche Auffassungen vertreten. So sind beispielsweise Lüke (in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: April 2002, § 91 Rn. 38), Häsemeyer (Insolvenzrecht, 2. Aufl. 1

4 Wirkungen der Eröffnung A. Beschlagnahme der Insolvenzmasse B ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/insrws1718/InsR_4_...
Folie 54. Beispiel zu § 91 InsO. • Gehört die Forderung zur Insolvenzmasse? • Grundsätzlich zählt auch Neuerwerb zur. Insolvenzmasse (§ 35 InsO). • Hat G die Forderung nach § 398 BGB erworben? - Steht § 81 InsO entgegen? ▫ Nein, denn bei der Abtretung ha

Vortrag II

https://www.dortmund.de/media/p/unionviertel_rheinische_strasse/rheinischestras...
0231 / 52 81 91, E-Mail: kanzlei@kreiner-online.de ... 1922 BGB. Erbvertrag. § 2274 BGB. Schuldrechtlicher Teil (Verpflichtungs- geschäfte). Wechselseitige Verpflichtungen und alles, was die Vertrags- beteiligten regeln möchten ... tragung im Grundbuch §


Webseiten zum Paragraphen

§ 91 BGB Vertretbare Sachen Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91740.htm
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.

lexexakt.de Vertretbare Sachen/nicht vertretbare Sachen

http://www.lexexakt.de/glossar/vertretbaresachen.php
Gemäß § 91 BGB ist eine Sache vertretbar, wenn sie beweglich ist und im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt wird. Die Rechtsprechung hat das konkretisiert mit: vertretbar ist eine beweglichen Sache, die sich nach objektiver Anschauung von andere

Vertretbare Sachen i.S.d § 91 BGB | Tax Academy

http://www.tax-academy.de/lexikon/vertretbare-sachen-i-s-d-%C2%A7-91-bgb/
Vertretbare Sachen i.S.d § 91 BGB. Vertretbare Sachen i.S.d § 91 BGB sind Gegenstände, die im gewöhnlichen Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht gehandelt werden (bspw. Öl, Zucker etc.).

ZPO §§ 91 Abs. 2 Satz l, 103; BGB § 242 - Rechtsanwaltskammer Hamm

https://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/portal/index.php?option=com_content&vie...
ZPO §§ 91 Abs. 2 Satz l, 103; BGB § 242. Mehrkosten durch mehrere, zeitlich gestaffelte Prozesse. BGH, Beschluss vom 20.05.2014 - VI ZB 9/13. Fundstelle: RVGreport 2014, S. 315 ff. Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen s

§ 91 BGB - Vertretbare Sachen - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/91/
91 BGB - § 91 Vertretbare Sachen Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 2: Sachen und Tiere › § 91

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 91 BGB
    § 91 Abs. 1 BGB oder § 91 Abs. I BGB

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