§ 909 BGB, Vertiefung
Paragraph 909 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

SchiedsamtsZeitung Vertiefung von Grundstücken - Bund Deutscher ...

http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/1995/Heft10/1995_1...
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beinhaltet in § 909 die Regelung, dass ein. Grundstück nicht in der Weise vertieft werden darf, dass der Boden des. Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige B

Bauen mit (trotz?) Nachbarn - Streitbörger and Speckmann

http://www.streitboerger-speckmann.de/tl_files/kanzlei/pdf/baurisiko_nachbar.pdf
M. RECHTSANWÄLTE STREITBÖRGER SPECKMANN. 2. BAURISIKO NACHBAR. BAUEN MIT (TROTZ) NACHBARN. B. Überblick. Verhältnis ziviles und öffentliches Baunachbarrecht. Das Eigentum und seine Grenzen, §§ 903, 905, 909 BGB. Unwägbare Stoffe – Lärm & Co. Sonstiges, H

2013-01-28 Uebungsklausur Einstuerzende ... - jura.uni-frankfurt.de

http://www.jura.uni-frankfurt.de/45021112/2013-01-28-Uebungsklausur-Einstuerzen...
04.02.2013 - 823 II iVm § 909 BGB „geht vor“. [vertretbare Ansicht, dann ist die Prüfung von § 823 I BGB beendet] b. BGH NJW 70, 608: jedenfalls bei unmittelbarem Eingriff ist auch § 823 I. BGB anwendbar. ==> RGV ET nur im Hinblick auf das Fabrikgebäude

Verjährung im Nachbarrecht - Gresch, Schaar, Zabel & Koll ...

http://www.bsk-halle.de/archiv/verjaehrung-nachbarrecht.pdf
Anlagen (§ 907 BGB), drohenden Gebäudeeinsturz. (§ 908 BGB), Vertiefungen (§ 909 BGB) und der. Anspruch auf Gewährung eines Notwege-. /Notleitungsrecht (§§ 917 Abs. 1, 918 Abs. 2 BGB) unverjährbar, so die Regelung in § 924 BGB. Die. Unverjährbarkeit resu

Brandenburgisches Oberlandesgericht Im Namen des Volkes Urteil

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/11%20U%20180-99.pdf
Außenverhältnis gemeinsam wegen unzulässiger Grundstücksvertiefung nach §§ 823. Abs. 2, 909 BGB. Die Kausalität der Bodenarbeiten der Beklagten zu 2. für die Gebäudeschäden hat das. Landgericht im Anschluss an das Gutachten eines Sachverständigen K… aus


Webseiten zum Paragraphen

Das Verbot der Grundstücksvertiefung gemäß § 909 BGB richtet sich ...

https://www.baunetz.de/recht/Das_Verbot_der_Grundstuecksvertiefung_gemaess_909_...
Das Verbot der Grundstücksvertiefung gemäß § 909 BGB (s.u. Hinweis) richtet sich nicht nur an den Eigentümer des vertieften Grundstücks, sondern auch an den bauplanenden und bauleitenden Architekten.... - Urteile und aktuelle Rechtsprechung für Architekt

§909 BGB - Stützmauer (Nachbarschaftsrecht) - frag-einen-anwalt.de

https://www.frag-einen-anwalt.de/909-BGB-Stuetzmauer--f14887.html
10.07.2006 - da wir von § 909 BGB erfahren haben. Unser Nachbar hatte vor ca. 1 Jahr sein Grundstück etwa 40 cm zu unserem Grundstück hin abgetragen, damit z.B. Regenwasser nicht an die Hausfassade läuft. Wir haben 50 cm aufgeschüttet, um zu begradigen u

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 909 – Vertiefung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Durch § 909 wird die natürliche bodenphysikalische Stütze gesichert, die sich benachbarte Grundstücke gegenseitig gewähren; die Vorschrift dient dem Schutz von Grundstückseigentümern vor unzulässigen Vertiefungen, welche Dritte auf einem Nachbargrundstüc

§ 909 BGB Vertiefung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92675.htm
Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.

Grundstücksabsenkung | Rechtslupe

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/grundstuecksabsenkung-310549
26.06.2009 - Allerdings hat der BGH bereits früher für einen auf Beseitigung der Folgen einer unzulässigen Vertiefung (§§ 1004 Abs. 1, 909 BGB) gerichteten Antrag entschieden, dass der Kläger die frühere Festigkeit seines Grundstücks genau angeben muss.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 1: Inhalt des Eigentums › § 909

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 909 BGB
    § 909 Abs. 1 BGB oder § 909 Abs. I BGB

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