Droht einem Grundstück die Gefahr, dass es durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen Werkes, das mit einem Nachbargrundstück verbunden ist, oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes beschädigt wird, so kann der Eigentümer von demjenigen, welcher nach dem § 836 Abs. 1 oder den §§ 837, 838 für den eintretenden Schaden verantwortlich sein würde, verlangen, dass er die zur Abwendung der Gefahr erforderliche Vorkehrung trifft.
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https://www.liebert-roeth.de/images/PDF/Verkehrssicherungspflichten-und-Immobil...
... 831, 836, 837, 838 BGB). ▫ Gesetzliche nachbarrechtliche Ansprüche: (§§ 903 – 924 BGB). - Ansprüche bei Emissionen § 906 BGB. - Ansprüche bei drohendem Gebäudeeinsturz § 908 BGB. ▫ (Miet-)vertragliche Ansprüche: § 536a BGB. ▫ Strafrechtliche Normen:
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/Loesungs...
15.05.2014 - Abwandlung 5: Wie Abwandlung 4, es drohen aber vom Sturm gelöste Ziegel auf das Haus und. Grundstück des Nachbarn zu fallen (vgl. die Pflicht aus § 908 BGB). Lösungshinweise: I. Anspruch aus GoA, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB. Der GF könnte mögl
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Musielak-Kommentar-Zivilprozessordnung-...
gemäß §§ 867 S. 1, 1005 BGB, Klagen auf Gestattung der Besichtigung iSd. § 809 BGB und die Klage gegen den Besitzer auf Abwendung drohenden Einsturzes nach § 908 BGB. c) Grenzen. Nicht von § 26 erfasst werden Klagen wegen § 836 BGB, soweit nicht die Besc
http://www.aarhus-konvention.de/media/content/files/Einmischen/BGB.pdf
Textnachweis Geltung ab: 1.1.1980 Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. BGB Anhang EV; nicht mehr anzuwenden Zur Anwendung im Beitrittsgebiet vgl. BGBEG Sechster Teil. (Art. 230 bis Art. ...... gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der BGB-Informationspflichten-Verordn
http://www.bsk-halle.de/archiv/verjaehrung-nachbarrecht.pdf
Anlagen (§ 907 BGB), drohenden Gebäudeeinsturz. (§ 908 BGB), Vertiefungen (§ 909 BGB) und der. Anspruch auf Gewährung eines Notwege-. /Notleitungsrecht (§§ 917 Abs. 1, 918 Abs. 2 BGB) unverjährbar, so die Regelung in § 924 BGB. Die. Unverjährbarkeit resu
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/schutz-vor-stoerende...
Besteht die Gefahr für das eigene Grundstück darin, dass auf dem Nachbargrundstück stehende Gebäude oder andere Werke, wie Mauern, Zäune, Baugerüste oder fest montierte Kräne einzustürzen oder sich Teile davon, wie etwa Dachziegel zu lösen drohen, gibt §
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Droht einem Grundstück die Gefahr, dass es durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen Werkes, das mit einem Nachbargrundstück verbunden ist, oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes beschädigt wird, so kann der Eigentümer
https://www.brennecke-partner.de/908-BGB-Drohender-Gebaeudeeinsturz_61524
908 BGB Drohender Gebäudeeinsturz. Droht einem Grundstück die Gefahr, dass es durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen Werkes, das mit einem Nachbargrundstück verbunden ist, oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes besc
http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=270550606&ATOZ=G&KEYWORDI...
Eine Verletzung dieser Vorschrift führt zu einer Haftung auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 909 BGB). Schäden durch Einsturz des Nachbarhauses Nach § 908 BGB gilt: Droht einem Grundstück die Gefahr, dass es durch den Einsturz eines
https://www.grundbuch.de/bgb-grundstueck.html
Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Grundstück. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.