§ 891 BGB, Gesetzliche Vermutung
Paragraph 891 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.


(2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Fall 31 - Lehrstuhl Professor Dr. Roland Michael Beckmann

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_31.pdf
Wegen der Rechtsvermutung des § 891 BGB trifft den Eigentümer die volle Beweislast für das tatsächliche Vorliegen solcher Einwendungen. bb) Einreden gegen die persönliche Forderung, § 1137 I 1, 1. Alt. BGB cc) Einreden aus der bürgenähnlichen Stellung de

Unterschiede §§ 932 ff. BGB und § 892 BGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_57__Unter...
BGB und § 892 BGB. I. Rechtscheinsgrundlage. - Besitz, § 1006 BGB. - Buchposition, § 891 BGB. II. Bezugspunkt des guten Glaubens. - §§ 932 ff. BGB: Eigentum. - § 892 BGB: Richtigkeit des Grundbuchs. III. Grenze der Bösgläubigkeit. - §§ 932 ff. BGB: Grob

Sachenrecht - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/download/Sachenr-A...
unbeweglichen Sachen: § 891, bei beweglichen Sachen: § 1006. 2. Anspruchsgegner: Besitzer, wobei es ... 1000 BGB - aber nur, wenn Anspruch aus §§ 994 ff. gegeben ist; weiterhin §§ 273, 972 BGB, § 369 ... Entsprechende Regelungen: beim Namensrecht in § 12

Immobiliarsachenrecht

http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/ws%2008-09/Vorlesung%20Sachenrecht...
Glaube an die gesetzliche Vermutung des § 891 BGB durch § 892 Abs.1 BGB geschützt. Wie der Besitz bei beweglichen Sachen, ist im Immobiliarsachenrecht das Grundbuch. Rechtsscheinsträger. Zwar ist das Grundbuch nur in extrem seltenen Fällen unrichtig, doc

Grundpfandrechte (12/12)

http://www.uni-frankfurt.de/69094984/Loesung_12_von_12.pdf
26.01.2018 - Wilmowsky. Sachenrecht Tutorium (WS 2017 /2018). 2. 2. Ersterwerb vom Nichtberechtigten (NB), § 892 BGB a. Rechtsgeschäft i.S.e. Verkehrsgeschäfts. = §§ 873, 1191, 1192 I, 1115 ……BGB durch einen NB b. Rechtsschein der Berechtigung § 891 BGB.


Webseiten zum Paragraphen

§ 891 BGB Gesetzliche Vermutung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92657.htm
(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe. (2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 891 – Gesetzliche ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe. (2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe. A. Allgemeines. Rz. 1 Die Norm begrün

Widerlegen der Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB - ImmobilienPool.de

https://immobilienpool.de/newseintrag/eintragungsersuchen.1770
30.11.2010 - (ip/RVR) Die Beteiligte zu 1 war in Erbengemeinschaft Miteigentümerin eines Grundstücks und wurde aufgrund eines Zuschlagsbeschlusses als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen. Zu diesem Zeitpunkt waren in der Dritten Abteilung des Gru

BGB § 891 Gesetzliche Vermutung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_891/
20.07.2017 - Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken. § 891 Gesetzliche Vermutung. (1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe. (2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht

.§ 891 BGB Gesetzliche Vermutung - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/891-BGB-Gesetzliche-Vermutung_61507
(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen so wird vermutet dass ihm das Recht zustehe. (2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelösc.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken › § 891

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 891 BGB
    § 891 Abs. 1 BGB oder § 891 Abs. I BGB
    § 891 Abs. 2 BGB oder § 891 Abs. II BGB

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