(1) Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen, zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht, unwirksam ist, kann dieser von dem Erwerber die Zustimmung zu der Eintragung oder der Löschung verlangen, die zur Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erforderlich ist.
(2) Das Gleiche gilt, wenn der Anspruch durch ein Veräußerungsverbot gesichert ist.
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https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
Die Vormerkung, §§883-888 BGB. I. Erwerb. 1. Ersterwerb. a) Bewilligung, §885 I 2.Alt. BGB oder Einstweilige Verfügung, §885 I 1.Alt. BGB. → Bewilligung erfolgt von dem Betroffenen der Vormerkung. b) wirksamer schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rec
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/6_Der%20Schuldnerve...
1007, 861, 1147 BGB. - Anwendung bei §1004 BGB. - Anwendung bei §§894, 888 BGB (str.) b) Verzug. aa) fälliger, durchsetzbarer Anspruch. bb) Mahnung (=endgültige Aufforderung, die Leistung vorzunehmen). → Klage auf Leistung/ Zustellung des Mahnbescheids.
http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ws12_...
Ergebnis: Anspruch auf Grundbuchberichtigung aus § 894 BGB (-). D. Anspruch K gegen C auf Zustimmung zur Eintragung des K als. Eigentümer im Grundbuch aus § 888 I BGB. Anspruchsvoraussetzungen: I. wirksam bestehende Vormerkung zugunsten K. II. Relative U
http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ws12_...
Verhältnis der Auflassungsvormerkung zur einstweiligen Verfügung, gutgläubiger las- tenfreier Erwerb einer Auflassungsvormer- kung, Gutglaubensschutz beim Zweiterwerb einer Vormerkung. Gliederung. A. Ausgangsfall. I. Anspruch S gegen K auf Zustimmung zur
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/af871d3a-50bb-489d-abca-7dce4b1bcce7/kostentr...
05.12.2000 - BGB § 888. Kostentragung bei Löschung einer vormerkungswidrigen eingetragenen Zwangssiche- rungshypothek. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage, wer im Verhältnis zwischen dem Vormerkungsbe- rechtigten und denjenigem, zugunsten dessen i
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/WS_2009_2010/UE...
V ist im Grundbuch zu Unrecht als Eigentümer des dem E gehörenden Grundstücks eingetragen. Er verkauft und veräußert dieses an A, und zwar durch einen notariellen. Vertrag, in dem der Kaufpreis zum Zwecke der. Steuerersparnis um 50% niedriger als in Wahr
http://stephanmadaus.de/wp-content/uploads/2011/08/L%C3%B6sungsskizze-%C3%9Cbun...
19.11.2010 - 1. § 894 BGB – hier nicht, da das Grundbuch derzeit nicht unrichtig ist. 2. aus der Vormerkung = § 888 BGB. Anspruch des B gegen E auf Erteilung der Bewilligung gemäß § 888 BGB. 1. B ist Inhaber einer Vormerkung auf Eigentumserwerb am betrof
http://www.juraindividuell.de/artikel/das-immobiliarsachenrecht-teil-1-die-aufl...
08.11.2017 - 3. Ergebnis. Sämtliche Voraussetzungen des § 888 BGB liegen vor. B kann von C damit verlangen, dass er der Löschung seiner Eigentumsposition im Grundbuch zustimmt.
https://jura-online.de/blog/2016/03/15/bgh-sind-%C2%A7%C2%A7-280-i-ii-286-bgb-a...
15.03.2016 - Dagegen spricht, dass der BGH den Anspruch aus § 888 BGB in der Vergangenheit als „unselbständigen Hilfsanspruch mit verfahrensrechtlicher Bedeutung“ bezeichnet und die Anwendbarkeit der Verzugsregeln (§§ 286, 288 BGB a.F.) verneint hat. In
https://www.repetico.de/karte-21879688
11.11.2015 - I. Erwerb eines eingetragenen Rechts = über die Übertragung, Belastung oder Inhaltsänderung des Grundstücks oder Grundstücksrechts (z.B. ...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen, zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht, unwirksam ist, kann dieser von dem Erwerber die Zustimmung zu der Eintragung oder der L
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_888/
20.07.2017 - 888 Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung. (1) Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen, zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht, unwirksam ist, kann dieser von