Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem Grundbuchamt gestellt worden ist.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/InsR_6_rev.doc
22.05.2007 - Praktischer Unterschied gering, liegt im wesentlichen in § 878 BGB, der nur bei § 91, nicht aber auch bei § 81 InsO für anwendbar erklärt wird: Nach § 878 BGB ist ein Immobilienerwerb möglich, auch wenn der Veräußerer nach Eintragungsantrag
http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/instverf/mater...
878 ZPO. Zulässigkeit der Klage. - Statthaftigkeit: Nur für Vollstreckungsgläubiger, die am Verteilungsverfahren. beteiligt waren, dort rechtzeitig gegen den .... Die Analogieunfähigkeit der §§ 1362 BGB, 8 Abs. 1 LPartG, 739 ZPO ergibt sich allein schon
http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winterse...
bedingungsfeindlich, §925 II BGB. → §878 BGB ist Erwerberschutzvorschrift; dieser soll nicht von der zufälligen Bearbeitungszeit beim GBA abhängig sein, während der sich eine Verfügungsbeschränkung des Veräußerers einstellt. Achtung: Nach der Auflassung
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_16.pdf
873 II BGB. Hier: (+), s.o. cc) Stellung des Antrags auf Eintragung bei dem Grundbuchamt. (Unerheblich ist i.R.d. § 878 BGB, zum einen wer den Antrag bei dem Grundbuchamt gestellt (Wolf,. Sachenrecht, 15. Aufl., Rn. 342; str.), zum anderen, ob der Erwerb
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/93e44318-bc8f-418e-b083-287dfd69a236/11324.pdf
DNotI. Deutsches Notarinstitut. Dokumentnummer: 11324 letzte Aktualisierung: 02.07.2003. BGB §§ 883, 878; InsO §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 23 Abs. 3, 32 Abs. 3, 81, 91 Abs. 2. Löschung eines Insolvenzvermerks durch den vorläufigen Insolvenzverwalter bei vorran-
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
(1) Voreintragung der B-GmbH. (2) Erwerb durch Rechtsgeschäft. (3) Keine positive Kenntnis des K von der. Nichtberechtigung. (4) Kein Widerspruch eingetragen ee) Berechtigung der B-GmbH –. Verfügungsbefugnis. (1) Verfügungsverbot. (2) Eingreifen von § 87
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-14506?all=False
23.06.2014 - der Verlust der Rechtsinhaberschaft nicht durch die Regelung des § 878 BGB auszugleichen. (Leitsatz der Redaktion). Orientierungsatz: War ein Grundstücksverkäufer bei der Auflassung Nichtberechtigter und wurde die deshalb erforderliche Geneh
http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-sachenrecht-3-immobiliarsache...
Exkurs: Der Zeitpunkt der Antragstellung ist auch insoweit entscheidend, als danach eintretende Verfügungsbeschränkungen gegenüber dem Erwerber gem. §. 878 BGB keine Wirkung mehr haben (und zwar unabhängig von gutem Glauben des Erwerbers). Auch dies hat
http://www.onlinerecht24.de/sachenrecht/878BGB2.html
Der Erwerber eines Rechts kann nicht bestimmen, wann das Grundbuchamt die Eintragung vornimmt. Auch wenn alle Eintragungsunterlagen von ihm beigebracht worden sind, kann es sein, daß das Grundbuchamt erst nach Monaten zur Eintragung kommt. Diese von dem
https://openjur.de/g/bgb/878.html
878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen →. Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend gewo
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92644.htm
Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/anwendung-des-878-bg...
Leitsatz § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich. Dies gilt mangels abweichender Regelung au
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragun