§ 878 BGB, Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen
Paragraph 878 Bürgerliches Gesetzbuch

Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem Grundbuchamt gestellt worden ist.


Benachbarte Paragraphen


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ZV+InsR_11

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/InsR_6_rev.doc
22.05.2007 - Praktischer Unterschied gering, liegt im wesentlichen in § 878 BGB, der nur bei § 91, nicht aber auch bei § 81 InsO für anwendbar erklärt wird: Nach § 878 BGB ist ein Immobilienerwerb möglich, auch wenn der Veräußerer nach Eintragungsantrag

Dr

http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/instverf/mater...
878 ZPO. Zulässigkeit der Klage. - Statthaftigkeit: Nur für Vollstreckungsgläubiger, die am Verteilungsverfahren. beteiligt waren, dort rechtzeitig gegen den .... Die Analogieunfähigkeit der §§ 1362 BGB, 8 Abs. 1 LPartG, 739 ZPO ergibt sich allein schon

Eigentumserwerb an Grundstücken, §§873, 925 BGB

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winterse...
bedingungsfeindlich, §925 II BGB. → §878 BGB ist Erwerberschutzvorschrift; dieser soll nicht von der zufälligen Bearbeitungszeit beim GBA abhängig sein, während der sich eine Verfügungsbeschränkung des Veräußerers einstellt. Achtung: Nach der Auflassung


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Fall 16 - Lehrstuhl Professor Dr. Roland Michael Beckmann

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_16.pdf
873 II BGB. Hier: (+), s.o. cc) Stellung des Antrags auf Eintragung bei dem Grundbuchamt. (Unerheblich ist i.R.d. § 878 BGB, zum einen wer den Antrag bei dem Grundbuchamt gestellt (Wolf,. Sachenrecht, 15. Aufl., Rn. 342; str.), zum anderen, ob der Erwerb

11324 letzte Aktualisierung: 02.07.2003 BGB §§ 883, 878; InsO §§ 21 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/93e44318-bc8f-418e-b083-287dfd69a236/11324.pdf
DNotI. Deutsches Notarinstitut. Dokumentnummer: 11324 letzte Aktualisierung: 02.07.2003. BGB §§ 883, 878; InsO §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 23 Abs. 3, 32 Abs. 3, 81, 91 Abs. 2. Löschung eines Insolvenzvermerks durch den vorläufigen Insolvenzverwalter bei vorran-

fb 8.2 was lange währt

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
(1) Voreintragung der B-GmbH. (2) Erwerb durch Rechtsgeschäft. (3) Keine positive Kenntnis des K von der. Nichtberechtigung. (4) Kein Widerspruch eingetragen ee) Berechtigung der B-GmbH –. Verfügungsbefugnis. (1) Verfügungsverbot. (2) Eingreifen von § 87

Beantragung der Grundstücksumschreibung durch ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-14506?all=False
23.06.2014 - der Verlust der Rechtsinhaberschaft nicht durch die Regelung des § 878 BGB auszugleichen. (Leitsatz der Redaktion). Orientierungsatz: War ein Grundstücksverkäufer bei der Auflassung Nichtberechtigter und wurde die deshalb erforderliche Geneh

Skript BGB Sachenrecht 3 Immobiliarsachenrecht - Repetitorium ...

http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-sachenrecht-3-immobiliarsache...
Exkurs: Der Zeitpunkt der Antragstellung ist auch insoweit entscheidend, als danach eintretende Verfügungsbeschränkungen gegenüber dem Erwerber gem. §. 878 BGB keine Wirkung mehr haben (und zwar unabhängig von gutem Glauben des Erwerbers). Auch dies hat


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Sinn und Zweck von § 878 BGB - Onlinerecht24.de

http://www.onlinerecht24.de/sachenrecht/878BGB2.html
Der Erwerber eines Rechts kann nicht bestimmen, wann das Grundbuchamt die Eintragung vornimmt. Auch wenn alle Eintragungsunterlagen von ihm beigebracht worden sind, kann es sein, daß das Grundbuchamt erst nach Monaten zur Eintragung kommt. Diese von dem

§ 878 BGB - Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen - openJur

https://openjur.de/g/bgb/878.html
878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen →. Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend gewo

§ 878 BGB Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen Bürgerliches ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92644.htm
Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend.

Anwendung des § 878 BGB auf Teilungserklärung | Deutsches Anwalt ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/anwendung-des-878-bg...
Leitsatz § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich. Dies gilt mangels abweichender Regelung au

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 878 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragun


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken › § 878

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 878 BGB
    § 878 Abs. 1 BGB oder § 878 Abs. I BGB

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