§ 875 BGB, Aufhebung eines Rechts
Paragraph 875 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung des Rechts im Grundbuch erforderlich. Die Erklärung ist dem Grundbuchamt oder demjenigen gegenüber abzugeben, zu dessen Gunsten sie erfolgt.


(2) Vor der Löschung ist der Berechtigte an seine Erklärung nur gebunden, wenn er sie dem Grundbuchamt gegenüber abgegeben oder demjenigen, zu dessen Gunsten sie erfolgt, eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Löschungsbewilligung ausgehändigt hat.


Benachbarte Paragraphen


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Die Vormerkung, §§883-888 BGB

https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
Alt. BGB oder Einstweilige Verfügung, §885 I 1.Alt. BGB. → Bewilligung erfolgt von dem Betroffenen der Vormerkung. b) wirksamer schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung, z.B.. • Übertragung. • Belastung .... §888 BGB, diese vollzieht sich

Die Grundschuld, §§1191 BGB ff - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
Rückgewähranspruch kann folgendermaßen ausgestaltet werden: • Übertragung der GS auf SG, §§1192, 1154 BGB. = Entstehen einer Eigentümergrundschuld. • Verzicht des SN auf die Grundschuld, §§1192, 1168 BGB. = Entstehen einer Eigentümergrundschuld. • Aufheb


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Beschränkte dingliche Rechte

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_63__Besch...
Beschränkte dingliche Rechte können nach § 875 BGB aufgehoben werden. Ausnahmen: - Aufgabe des Grundstückseigentums, § 928 BGB. - Nießbrauch an einem Grundpfandrecht, §§ 1072, 1064 BGB. - Pfandrecht, §§ 1273, 1255 BGB. Voraussetzungen:.

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 6 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Sachenrecht-854-1296-WEG-ErbbauRG-85...
875. Aufhebung eines Rechts ohne Bezugnahme von den Beteiligten gewollt ist.73 Anderenfalls ist das Grundbuch unrichtig und die Eintragung sogar inhaltlich unzulässig iS von § 53 Abs. 1 S. 2 GBO. Ist infolge unzulässiger. Bezugnahme weniger eingetragen a

Immobiliarsachenrecht

http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/ws%2008-09/Vorlesung%20Sachenrecht...
dem die Erklärung bindend geworden ist (§§ 873 Abs.2, 875 BGB) und der Antrag auf. Eintragung beim Grundbuchamt gestellt ist. Die Parteien sind unter anderem dann an ihre Erklärungen gebunden, wenn diese notariell beurkundet oder vor dem Grundbuch- amt a

BGB § 1018 Kosten für die Löschung einer Grunddienstbarkeit Zu der ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/af725bb8-848d-452f-93ae-6eeec60089ff/kosten-f...
07.11.2000 - gung, sondern durch rechtsgeschäftliche Aufhebung (§ 875 BGB) erfolgt, ist in der Literatur nicht angesprochen. Auch Rechtsprechung ist hierzu nicht ersichtlich. Zu § 897 BGB äußert sich die einhellige Kommentarliteratur dahin, daß diese Kos

Examensklausurenkurs Zivilrecht Klausur vom 26.11.2010 A bestellt ...

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26.11.2010 - der Grundschuld bei Wegfall des Sicherungszwecks (also insb. nach Befriedigung der gesicherten Forderung) verpflichtet. Die. Rückgewähr erfolgt dabei nach Wahl des Eigentümers durch Rück- übertragung (§§ 873, 1192 I, 1154 BGB), Aufhebung (§§


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 875 – Aufhebung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung des Rechts im Grundbuch erforderlich. 2Die Erklärung ist dem Grundbucham

§ 875 BGB Aufhebung eines Rechts Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92641.htm
(1) Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung des Rechts im Grundbuch erforderlich. Die Erklärung.

Kommentierung zu § 875 BGB –Aufhebung eines Rechts– im frei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-2/Aufhebung-eines-Rechts
875 Aufhebung eines Rechts. (1) Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung des Rechts im Grundbuch erforderlich. Die Erk

BGB § 875 Aufhebung eines Rechts - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_875/
20.07.2017 - 875 Aufhebung eines Rechts. (1) 1Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung des Rechts im Grundbuch erforde

Aufhebung eines Rechts - Kostenfreie Inhalte 2015 | juris Das ...

https://www.juris.de/purl/gesetze/BGB_!_875
Zu § 875 BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 875 BGB wird von mehr als 51 Entscheidungen zitiert. § 875 BGB wird von 33 Vorschriften des Bundes zitiert. § 875 BGB wird von 51 Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 875 BGB wird von 22


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken › § 875

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 875 BGB
    § 875 Abs. 1 BGB oder § 875 Abs. I BGB
    § 875 Abs. 2 BGB oder § 875 Abs. II BGB

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