§ 874 BGB, Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung
Paragraph 874 Bürgerliches Gesetzbuch

Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. Einer Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung steht die Bezugnahme auf die bisherige Eintragung nach § 44 Absatz 3 Satz 2 der Grundbuchordnung gleich.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

BGB §§ 399, 874, 885 Abs. 2, 892; GBO § 44 Abs. 2 Bezugnahme auf ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d05122ec-f18d-4b35-abb8-5c2a3dc03a26/bezugnah...
Dokumentnummer: 11167 letzte Aktualisierung: 07. November 2000. BGB §§ 399, 874, 885 Abs. 2, 892; GBO § 44 Abs. 2. Bezugnahme auf Eintragungsbewilligung wegen Abtretungsausschluß hinsichtlich des vormerkungsgesicherten Anspruchs. Nach dem geschilderten S

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 6 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Sachenrecht-854-1296-WEG-ErbbauRG-85...
874. Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung bestimmt15 (zB bei Nießbrauch und Erbbaurecht). Bei Grundpfandrechten ist der Haftungsbetrag grundsätzlich in das Grundbuch einzutragen (näher Rn. 8). Bei Dienstbarkeiten genügt der gesetzliche Ausdruck nich

Grundbuchrecht Einführung in das Grundbuchrecht - Notariat Prof. Dr ...

http://www.notar-kesseler.de/wp-content/uploads/2016/11/Grundbuchrecht.pdf
10.11.2016 - vorschreibt. ⇒ Ohne Eintragung regelmäßig kein rechtsgeschäftlicher Rechtserwerb! BGH v. 06.11.2014 - V ZB 131/13: Dienstbarkeitsentstehung im Umfang der Eintragung auch bei unzulässiger. Einigung. Zulässiger Eintragungsinhalt kann unzulässi

Urteil - Brandenburgisches Oberlandesgericht

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4249/Microsoft%20Word%20-%204%20...
auf die Eintragungsbewilligung eingetragen worden ist (§§ 874, 1192 Abs. 2, 1115 Abs. 1, 2. Halbsatz BGB). b) Die Fälligstellung der Grundschuld wirkt ferner zu Lasten der Beklagten, da sie ihren hälf- tigen Miteigentumsanteil mit diesem Inhalt erworben

Status: 02/2007 Seite 1 von 8 Satzung DTTO e - Deutsche Trecker ...

http://www.tractorpulling.de/files/cto_layout/img/downloads/dateien%20mitgliede...
Satzung der Deutschen Trecker Treck Organisation e.V.. VR 874 Amtsgericht Hamm. §1. Name und Sitz. Der Verein führt den Namen „Deutsche Trecker Treck Organisation e.V.“. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm eingetragen unter der. N


Webseiten zum Paragraphen

§ 874 BGB - Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/874.html
Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewill ...

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 874 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 874 – Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 874 – Bezugnahme auf die. Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näher

Bürgerliches Gesetzbuch. Drittes Buch. Sachenrecht – Wikisource

https://de.wikisource.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch._Drittes_Buch._Sach...
27.07.2016 - 874.[Bearbeiten]. Bei der Eintragung eines Rechtes, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechtes auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, soweit nicht das Gesetz ein Anderes vorschre

Kommentierung zu § 874 BGB –Bezugnahme auf die ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-2/Bezugnahme-auf-die-Eintragungsbewil...
874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, soweit nicht das Gesetz ein an

§ 874 BGB: Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

https://gesetze-in-app.de/BGB/874
OLG München, Beschluss vom 2.2.2016, Az. 34 Wx 3/16 23 (1) Der Rechtsinhalt der im Grundbuch ursprünglich eingetragenen dinglichen Belastung bestimmt sich nach dem Eintrag und der dort zulässig in Bezug genommenen Bewilligung (§ 874 BGB; Senat vom 18.12.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken › § 874

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 874 BGB
    § 874 Abs. 1 BGB oder § 874 Abs. I BGB

  • Werbung