Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.
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https://jura-online.de/lernen/besitz-854-ff-bgb/3784/pruefungschamata-pdf
Teilbesitz liegt vor, wenn mehrere Personen jeweils Besitz an Teilen einer einheitlichen. Sache haben. Beispiel: Besitz an einzelnen abgetrennten Wohnräumen. VII. Mitbesitz, § 866 BGB. Mitbesitz liegt vor, wenn mehrere Personen eine einheitliche Sache zu
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
(b) § 935 I 2 BGB. → Abhanden kommen (+), wenn V zum Zeitpunkt des. Diebstahls noch mittelbarer Besitzer (§ 868 BGB) war. → Problem: Wagen wurde nicht T, sondern X gestohlen. → Mehrstufiger mittelbarer Besitz, § 871 BGB? → BMV (§ 868 BGB): konkret bestim
https://www.uni-oldenburg.de/fileadmin/user_upload/wire/fachgebiete/eurowr/down...
mittelbaren Eigenbesitz handeln. Mittelbarer Eigenbesitz reicht. (§ 871 BGB). In dieser Konstellation würde THTzur mittelbaren. Besitzerin 1.Stufe, die L zur mittelbaren Besitzerin 2.Stufe. Die entscheidende Frage ist, ob nach Vorstellung der beiden Part
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
07.04.2015 - str.: Wirksamkeit? - Gesetzlich (zB Ehe, GoA, Sorgerecht). - Abstrakt (bloßer Fremdbesitzwille)? Str. Abgrenzung: § 872 BGB. - mehrstufig: § 871 BGB. § 985 BGB genügt beachte: Durchsetzbarkeit. Übertragung. (§ 870 BGB). Abtretung des Herausg
http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/Examensklausurenkurs_04_2004.pdf
871 BGB). Die Frage ist namentlich für die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach § 934 1. Alt. BGB bedeutsam, für den der Nebenbesitz nicht genügen soll.9 Deswegen ist die Streitdarstel- lung an dieser Stelle nicht zwingend, erleichtert jedoch die
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92637.htm
Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.
https://www.lecturio.de/magazin/mittelbarer-besitz-%C2%A7-868-bgb/
Wie § 871 zeigt, kann es auch einen mehrstufigen mittelbaren Besitz geben. Beispiel: A hat B sein WG-Zimmer vermietet. B vermietet es seinerseits dem C. Hier ist C unmittelbarer Besitzer. B ist mittelbarer Besitzer erster Stufe. Demgegenüber ist A mittel
https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-1/Mehrstufiger-mittelbarer-Besitz
871 Mehrstufiger mittelbarer Besitz. Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer. A. Normzweck. Rz. 1 IRd unmittelbaren Besitzes ist neben dem Normalfall des Alleinbesitzes nur ein
http://www.juraindividuell.de/artikel/mobiliarsachenrecht-eigentumsuebertragung/
10.06.2015 - Einigung und Übergabe gemäß § 929 S.1 BGB, 929 S.2 BGB, Übergabesurrogat nach §§ 930, 931 BGB. ... Die Willenserklärung des Vertreters wirkt dabei nach § 164 I BGB unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Im Rahmen .... Es entsteht ein meh