§ 871 BGB, Mehrstufiger mittelbarer Besitz
Paragraph 871 Bürgerliches Gesetzbuch

Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Besitz, §§ 854 ff. BGB - Jura Online

https://jura-online.de/lernen/besitz-854-ff-bgb/3784/pruefungschamata-pdf
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mittelbaren Eigenbesitz handeln. Mittelbarer Eigenbesitz reicht. (§ 871 BGB). In dieser Konstellation würde THTzur mittelbaren. Besitzerin 1.Stufe, die L zur mittelbaren Besitzerin 2.Stufe. Die entscheidende Frage ist, ob nach Vorstellung der beiden Part

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Bürgerliches Recht – Examensklausurenkurs Klausur vom 16./17 ...

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Webseiten zum Paragraphen

§ 871 BGB Mehrstufiger mittelbarer Besitz Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92637.htm
Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.

Examensrelevante Fakten zum mittelbaren Besitz § 868 BGB - Lecturio

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Kommentierung zu § 871 BGB –Mehrstufiger mittelbarer Besitz– im ...

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871 Mehrstufiger mittelbarer Besitz. Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 871 ... - Haufe

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Eigentumsübertragung - Jura Individuell

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 1: Besitz › § 871

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 871 BGB
    § 871 Abs. 1 BGB oder § 871 Abs. I BGB

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