Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).
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http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
§134 BGB: SÜ als Umgehungsgeschäft zum gesetzlichen Pfandrecht? → nach hM zulässig! Achtung: Schlägt eine SÜ fehl, so steckt als Minus die Übertragung eines AWR darin. Dieses Ergebnis ergibt sich aber erst nach Auslegung des Parteiverhaltens!!! 2. Überga
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Fall%203%20Lsg.doc
05.06.2009 - Voraussetzung ist die Einräumung eines Besitzmittlungsverhältnisses zwischen R und N. Dazu müsste der R gegenüber der N erklärt haben, nunmehr für diese den Besitz an den Bildern befristet bis zur Herausgabe auszuüben zu wollen, § 868 BGB. D
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
Rechtsverhältnis i.S.d. §868 BGB. • rechtsgeschäftlich: Miete, Leihe, Nießbrauch. • gesetzlich: Ehe, Eltern-Kind-Verhältnis. → Fremdbesitzerwille beim Besitzmittler. → Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers. → kommt bei der Sicherungsübereignung zu
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/pg/Ubersicht_02_-_Besitz.pdf
Vermutungswirkung (§ 1006 I 1 BGB). – Gutglaubenswirkung (§§ 932 ff. BGB – nur bei beweglichen Sachen). Besitzarten: unmittelbarer Besitz (§§ 854, 855 BGB) vs. mittelbarer Besitz (§ 868 BGB). Alleinbesitz vs. Mitbesitz (§ 866 BGB) vs. Teilbesitz (§ 865 B
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/868-Schema.pdf
868-Schema. Der mittelbare Besitz und das Besitzmittlungsverhältnis. (§ 868 BGB). Definition des mittelbaren Besitzes: Es „besitzt jemand eine Sache ... in einem ... Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt ode
http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ws12_...
Übergabesurrogat § 930 BGB a) Unmittelbarer Besitz des S b) Besitzmittlungsverhältnis i.S.v. § 868. BGB c) Besitzmittlungswille des S d) Herausgabeanspruch H gegen S. 3. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe. 4. Berechtigung des S. III. Gutgläubiger Eigent
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
C. Mittelbarer Besitz (§ 868 BGB) → Vor.: o Unmittelbarer Fremdbesitz des sog. Besitzmittlers o Besitzmittlungsverhältnis (jedes rechtliche oder tatsächliche Verhältnis mit Rechten und Pflichten für unmittelbaren Besitzer, siehe nicht abschließende Aufzä
http://www.uni-frankfurt.de/69094895/Loesung_9_von_12.pdf
22.12.2017 - Wichtig: Dingliche Einigung steht im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung § 158 I BGB vollständiger Kaufpreiszahlung. • Entstehen eines Anwartschaftsrechts gem. § 161 BGB. • Vorbehaltsverkäufer ist mittelbarer Besitzer i.S.d. § 868 BGB
https://www.lecturio.de/magazin/mittelbarer-besitz-%C2%A7-868-bgb/
Ob durch das Vermieten eines WG-Zimmers oder das Verleihen einer CD – wir alle sind dem mittelbaren Besitz nach § 868 BGB schon einmal im Alltag begegnet.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92634.htm
Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist,
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mi
http://www.juraexamen.info/schema-besitzformen/
09.03.2017 - B. Mittelbarer Besitz, § 868 BGB. I. Bestehen eines Besitzmittlungsverhältnisses, § 868 BGB – Besitzmittlungsverhältnis kann jedes hinreichend bestimmte Verhältnis sein, welches des Verhalten des Besitzmittlers ausreichend bestimmt und aus d
http://www.rechtslexikon.net/d/besitzmittlungsverhaeltnis/besitzmittlungsverhae...
ist ein Rechtsverhältnis der in § 868 BGB beschriebenen Art zwischen mittelbarem und unmittelbarem Besitzer. Voraussetzungen sind ein hinreichend konkretes Rechtsverhältnis, das einen anderen auf Zeit zum Besitze berechtigt und verpflichtet. Dem mittelba