§ 866 BGB, Mitbesitz
Paragraph 866 Bürgerliches Gesetzbuch

Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Fall:

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Fall%203%20Lsg.doc
05.06.2009 - Als Bürovorsteherin war diese die Angestellte des R und damit dessen Besitzdienerin, § 855 BGB. Dadurch, dass er der N ein Schlüsselpaar übergab, das zweite jedoch bei seiner Besitzdienerin verblieb, hat der R der N lediglich Mitbesitz versc

Pfändung beweglicher Sachen auf einem Grundstück Lösung Die ...

http://www.jura.uni-frankfurt.de/59223737/ZPO-II-_-856-loesung.docx?
Eine solche erfolgt durch Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch, §§ 866 I, 867 ZPO durch das Grundbuchamt, §§ 1, 13 GBO, § 3 I Nr.1h RPflG oder ... Zubehör fällt nach § 1120 BGB grds. in den Haftungsverband der Hypothek. ... 585 II, 581 I, 99 I BG

Der Besitz im Sachenrecht - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
Erkennbarkeit der Machtbeziehung (geringe Anforderungen). • Mindermeinung: zusätzliche rechtliche Befugnis (abzulehnen wg. Systematik der §§854 ff. BGB!) → allein oder mit mehreren (§866 BGB). → nicht: Besitzdiener (§855); dieser ist nur Werkzeug des Bes


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823 BGB Lösung Fall 8.pdf

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/823...
823 Abs. 1 BGB geschützt, und zwar nicht nur im Verhältnis des Mitbesitzers gegenüber Dritten, sondern auch im Verhältnis von Mitbesitzern untereinander (etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 866 BGB, der. Besitzschutz gegenüber einem Mitbesitzer be

Die Besitzformen - Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0105.pdf
17.06.2013 - Abs. 1 BGB). Dieser Besitz ist der unmittelbare Besitz. Da- neben gibt es weitere Formen des Besitzes. Der folgende Bei- trag soll einen Überblick über .... 5 Der Begriff »Sachherrschaft« ist gleichbedeutend mit dem aus § 854 Abs. 1 BGB ....

Besitzschutz Besitzschutz

http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/b8f5a5e3123f373b2801b824d3260...
Besitzentzug gilt § 859 II, III BGB (Besitzkehr). b) Inhaber des Recht bzw. Ausübungsbefugter aa) Unmittelbarer Besitzer. bb) Besitzdiener gem. § 860 BGB ggü. Dritten. cc) Unmittelbarer Teilbesitzer, § 865 BGB. dd) Unmittelbare Mitbesitzer nach außen unb

Der Besitz, §§ 854 ff. BGB

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/pg/Ubersicht_02_-_Besitz.pdf
Vermutungswirkung (§ 1006 I 1 BGB). – Gutglaubenswirkung (§§ 932 ff. BGB – nur bei beweglichen Sachen). Besitzarten: unmittelbarer Besitz (§§ 854, 855 BGB) vs. mittelbarer Besitz (§ 868 BGB). Alleinbesitz vs. Mitbesitz (§ 866 BGB) vs. Teilbesitz (§ 865 B

Sachenrechtliche Auswirkungen der Ehe

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
Schutzobjekt des § 861 Abs. 1 BGB. In diesem Fall ist der Anspruch inhaltlich freilich auf die. Wiedereinräumung des Mitbesitzes beschränkt.3. • Eine Grenze ist dem Besitzschutz unter Mitbesitzern allerdings durch § 866 BGB gezogen. Danach findet ein Bes


Webseiten zum Paragraphen

§ 866 BGB - Mitbesitz - openJur

https://openjur.de/g/bgb/866.html
866 Mitbesitz →. Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt.

Mitbesitz - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/mitbesitz/mitbesitz.htm
Gegenüber Dritten besteht dagegen voller Besitzschutz, § 866 BGB. (§ 866 BGB) ist im Sachenrecht die gemeinsame tatsächliche Gewalt mehrerer Personen über eine Sache in der Weise, dass jeder die ganze Sache - beschränkt durch den gleichen Besitz der übri

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 866 – Mitbesitz ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
866 weicht davon ab und unterstellt selbstverständlich, dass auch mehrere Personen eine ganze Sache (im Gegensatz zu § 865) gemeinschaftlich besitzen können. Für diesen Mitbesitz gelten grds alle Regelungen der §§ 854 ff. Der Gesetzgeber hat lediglich di

BGB § 866 Mitbesitz - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_866/
20.07.2017 - Abschnitt 1: Besitz. § 866 Mitbesitz. Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem Verhältnisse zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als es sich um die Grenzen des den Einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt.

§ 866 BGB - Mitbesitz - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/866/
866 BGB - § 866 Mitbesitz Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 1: Besitz › § 866

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 866 BGB
    § 866 Abs. 1 BGB oder § 866 Abs. I BGB

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