§ 864 BGB, Erlöschen der Besitzansprüche
Paragraph 864 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird.


(2) Das Erlöschen tritt auch dann ein, wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Täter ein Recht an der Sache zusteht, vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsprechenden Besitzstands verlangen kann.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Besitzschutz - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/besitz.pdf
Ablauf eines Jahres seit Verübung der verbotenen Eigenmacht (§ 864 I). Rechtskräftige Feststellung eines Besitzrechts desjenigen, der die verbotene. Eigenmacht verübt hat (§ 864 II). C. Petitorischer Besitzschutz nach § 1007. § 1007 enthält zwei verschie

3. Schema: Anspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB)

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/861-Schema.pdf
858 II 2). 3. Ausschluss des Anspruchs nach § 861 II BGB, wenn a) der Anspruchsteller selbst "gestohlen" hat, b) und zwar im vergangenem Jahr. 4. Erlöschen des Anspruchs a) nach Ablauf eines Jahres (§ 864 I BGB) oder b) durch rechtskräftige Feststellung,

Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/avkss17/AVK_F_1-11...
812 I 1 Fall 2 BGB. (-) „dolo agit“ Einwand. V. § 861 BGB. 1. Voraussetzungen des Anspruchs. (+) Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB. 2. Ausschluss des Anspruchs. - Grds. keine Einwendungen, § 863 BGB. - Erlöschen nur bei rechtskräftigem Urteil, § 864 II BGB

Karteikarten zum Sachenrecht EBV - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/dreher/Dateien/Karteikarten_zum_Sachenrecht_EBV.pdf
23.07.2003 - 864 Abs. 2 BGB analog, wenn der Anspruchsgegner hat eine zulässige und entscheidungsreif begründete Widerklage erhoben hat (BGHZ 73, 355. = NJW 1979, 1358; BGH, NJW 1979; Gottwald, PdW Sachenrecht, 13. Aufl. 2002, Fall 7 [S. 8 ff.]) Daneben

Besitz und Besitzschutz - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
07.04.2015 - Jetziger Besitzer hat Anspruch auf Besitzverschaffung. Petitorische Gegenrechte = „Recht zum Besitz“ iSv § 986 BGB. - Zeitablauf. - Rechtskräftig festgestelltes Eigentum. Zulässige Einwendungen: § 861 Abs. 2 BGB, § 864 BGB. Was gilt für den


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 864 – Erlöschen ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird. (2) Das Erlöschen tritt auch dann ein,

Kostenfreie Inhalte 2015 | juris Das Rechtsportal

http://www.gesetze.berlin.de/purl/gesetze/BGB_!_864
Zu § 864 BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 864 BGB wird von 26 Entscheidungen zitiert. § 864 BGB wird von drei Vorschriften des Bundes zitiert. § 864 BGB wird von 44 Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 864 BGB wird von fünf Komm

BGB § 864 Erlöschen der Besitzansprüche | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/864
864:Erlöschen der Besitzansprüche. (1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird. (2) Das Erlösche

zurück - Repetitorium | 1. Staatsexamen | 2. Staatsprüfung, repetitor ...

http://www.fernrepetitorium.de/antwort.php?id=1396
2.) Die Erhebung der sog. petitorischen Widerklage ist nach herrschender Meinung zulässig. Die herrschende Meinung löst das Problem, dass bei Entscheidungsreife von Klage und Widerklage beiden stattgegeben werden müsste, durch eine Anwendung des § 864 II

lexexakt.de Besitzschutz

http://www.lexexakt.de/index.php/glossar/besitzschutz.php
Die possessorischen Ansprüche erlöschen gemäß § 864 Abs. 2 BGB, wenn nach der Ausübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass der Täter ein Recht an der Sache hat, dass ihm ein Recht zum Besitz gibt. Analog § 864 A


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 1: Besitz › § 864

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 864 BGB
    § 864 Abs. 1 BGB oder § 864 Abs. I BGB
    § 864 Abs. 2 BGB oder § 864 Abs. II BGB

  • Werbung