§ 867 BGB, Verfolgungsrecht des Besitzers
Paragraph 867 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstück gelangt, so hat ihm der Besitzer des Grundstücks die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten, sofern nicht die Sache inzwischen in Besitz genommen worden ist. Der Besitzer des Grundstücks kann Ersatz des durch die Aufsuchung und die Wegschaffung entstehenden Schadens verlangen. Er kann, wenn die Entstehung eines Schadens zu besorgen ist, die Gestattung verweigern, bis ihm Sicherheit geleistet wird; die Verweigerung ist unzulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.


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Pfändung beweglicher Sachen auf einem Grundstück Lösung Die ...

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Eine solche erfolgt durch Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch, §§ 866 I, 867 ZPO durch das Grundbuchamt, §§ 1, 13 GBO, § 3 I Nr.1h RPflG oder ... Zubehör fällt nach § 1120 BGB grds. in den Haftungsverband der Hypothek. ... 585 II, 581 I, 99 I BG

Der Besitz im Sachenrecht - Homepage.ruhr-uni-bochum

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1. Ansprüche des unmittelbaren Besitzers. → gegen aktuelle Besitzstörung/ Entziehung: §§858, 859 BGB,. Gewaltrecht. → gegen erfolgte Störung/ Entziehung: §§862, 861 BGB,. Wiedereinräumung/ Beseitigung. → zusätzlich: §867 S.1 BGB,. Abholungsanspruch. bei

Folienvorlagen Vorlesung ZPO II

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materiellrechtlicher Anspruch im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB,. gerichtet auf .... B. § 2039 BGB) auf Leistung an alle Gesamtgläubiger. Umschreibung ..... 721, 794a ZPO. z.B. §§ 866, 867 ZPO. Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen, insbes. §§ 808, 814 Z


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Besitzschutz Besitzschutz

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Besitzschutz. Besitzschutz. I. Grundlagen. 1. Obwohl der Besitz kein dingliches Recht ist, enthält das. BGB zahlreiche Besitzschutzrechte. 2. Objekt des Schutzes ist primär der unmittelbare Besitz. Ziel ist, den Rechtsfrieden zu schützen und insb. gegen

Ansprüche, die aus dem [früheren] Besitz f

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Anspruchsgrundlagen im Bereich des Sachenrechts1. I. Possessorischer Besitzschutz (= Ansprüche, die aus dem [früheren] Besitz folgen, unabhängig davon, ob dieser berechtig ist/war). 1. Herausgabeanspruch, § 861 I BGB. 2. Unterlassungs- und Beseitigungsan

Universitäts-Repetitorium der Humboldt ... - Stefan Grundmann

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20.10.2008 - ja, aber § 858 Abs. 2 BGB erlaubt keine Zurechnung an P). - verbotene Eigenmacht durch Öffnung? Nein, denn L ist nicht mehr Besitzer (zusätz- lich L wohl mit Öffnen einverstanden, nur nicht mit Zahlungsanforderung). -> Anspruch nicht gegeben

BGB Sachenrecht 2 - Ihr-anwalt.de

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Rechtfertigungsgründe §§ 859, 860 BGB. » Besitzwehr § 859 Abs. 1 BGB. » Besitzkehr § 859 Abs. 2 und 3 BGB. » Selbsthilfe des Besitzdieners § 860 BGB. – Possesorische Ansprüche: aus dem Besitz abgeleitet,. §§ 861, 862, 867, 869 BGB. – Petitorische Ansprüc

Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer ... - Bayern.Recht

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08.02.2017 - ZPO § 775 Nr. 2, § 867. Leitsatz: 1. Auch mit der Beschwerde kann ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer. Zwangshypothek nicht verlangt werden, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragungstätigkeit gesetzliche Vorschriften nicht verletz


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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 867 - Haufe

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Gesetzestext 1Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstück gelangt, so hat ihm der Besitzer des Grundstücks die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten, sofern nicht die Sache inzwischen in Besi

Verfolgungsrecht - Rechtslexikon

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Verfolgungsrecht. Ist eine Sache aus der Gewalt eines Besitzers auf ein im fremden Besitz befindliches Grundstück gelangt, so hat dessen Besitzer die Aufsuchung u. Wegschaffung der Sache zu gestatten (§§ 867, 1005 BGB). Gleiches gilt für die Verfolgung e

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20.07.2017 - 867 Verfolgungsrecht des Besitzers. 1Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstück gelangt, so hat ihm der Besitzer des Grundstücks die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten, sofer

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27.04.2015 - Das Recht zur Selbsthilfe, §§ 859, 860 BGB. Zunächst ... 861 I BGB gewährt dem Besitzer einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes. ... 867. § 867 regelt das Verfolgungsrecht des Besitzers. Ist seine Sache auf ein anderes Grundstück ge

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Zu § 867 BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 867 BGB wird von zwei Entscheidungen zitiert. § 867 BGB wird von sechs Vorschriften des Bundes zitiert. § 867 BGB wird von zehn Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 867 BGB wird von fünf


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 1: Besitz › § 867

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 867 BGB
    § 867 Abs. 1 BGB oder § 867 Abs. I BGB

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