Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird.
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https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
d) Abtretung des Herausgabeanspruchs, §931 BGB. → Dritter ist unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer. → Veräußerer tritt bei mittelbarem Besitz Herausgabeanspruch (der aus §870 BGB besteht) ab gem. §398 BGB, ansonsten alle ihm zustehenden Ansprüche (z.B
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/pg/Ubersicht_02_-_Besitz.pdf
Begründung gem. § 868 BGB. – Übertragung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs, § 870 BGB. Verlust des mittelbaren Besitzes: – durch Übertragung gem. § 870 BGB. – der Besitzmittlungswille des Besitzmittler endet nach außen erkennbar (mittelbarer. Besit
http://www.jura.uni-mainz.de/dreher/Dateien/Karteikarten_zum_Sachenrecht_EBV.pdf
23.07.2003 - 870 BGB)?. 1. BGH und h.M.: Grundsätzlich kann der mittelbare Besitzer auch zur Herausgabe der Sache verurteilt werden. (Kindl, JA 1996, 23 [27]; Gottwald, PdW Sachenrecht, 13. Aufl. 2002, Fall 86 [S. 109]; Schrei- ber, Jura 1992, 356 [357])
https://handel.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/www.jura.uni-leipzig.de/uploads/Dr...
Durch diese Abtretung wird gemäß § 870 BGB der mittelbare Besitz auf den. Erwerber übertragen. Anmerkung: Ebenso wie bei § 930 BGB tritt hier neben die Einigung i.S.d. § 929 S. 1. BGB als Übergabesurrogat ein weiteres Rechtsgeschäft, nämlich die Abtretun
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_18__Vora...
d) Abtretung des Herausgabeanspruchs nach § 931 BGB aa) Dritter ist unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer bb) Veräußerer tritt Herausgabeanspruch (z.B. aus §§ 870, 812, 823. Abs. 1 BGB) gegen den Dritten nach §§ 398 ff. BGB an den. Erwerber ab (Achtung
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
30.01.2017 - 985 BGB Herausgabe des Haus- grundstücks verlangen, da infolge der Beendigung des Mietverhältnisses der M ge- genüber E nicht mehr zum Besitz berechtigt ist. Gerichtet ist der Herausgabeanspruch auf Abtretung (vgl. § 870 BGB) des (soweit M g
https://openjur.de/g/bgb/870.html
870 Übertragung des mittelbaren Besitzes →. Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird.
https://www.lecturio.de/magazin/mittelbarer-besitz-%C2%A7-868-bgb/
Begründung des mittelbaren Besitzes. Besteht bereits mittelbarer Besitz, kann dieser durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs nach § 870 BGB übertragen werden. Das ist für die Übereignung gemäß § 931 BGB wichtig. Ansonsten entsteht er durch die Begrün
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird. A. Normzweck. Rz. 1 Die Norm verdeutlicht, dass der mittelbare Besitz ein Rechtsverhältnis darstellt,
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/870/
870 BGB - § 870 Übertragung des mittelbaren Besitzes Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten.
https://www.iurastudent.de/leadingcase/der-fr-smaschinenfall-bghz-50-45
Hier könnte jedoch die Abtretung des Herausgabeanspruchs als Übergabesurrogat gem. § 931 BGB vorliegen. Die B-Bank hat sich vorliegend mit D gem. §§ 398, 870 BGB darüber geeinigt, ihre Ansprüche aus der Sicherungsabrede mit K an D abzutreten. Fraglich is