§ 870 BGB, Übertragung des mittelbaren Besitzes
Paragraph 870 Bürgerliches Gesetzbuch

Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird.


Benachbarte Paragraphen


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Der Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen - Homepage.ruhr-uni ...

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
d) Abtretung des Herausgabeanspruchs, §931 BGB. → Dritter ist unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer. → Veräußerer tritt bei mittelbarem Besitz Herausgabeanspruch (der aus §870 BGB besteht) ab gem. §398 BGB, ansonsten alle ihm zustehenden Ansprüche (z.B


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Der Besitz, §§ 854 ff. BGB

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/pg/Ubersicht_02_-_Besitz.pdf
Begründung gem. § 868 BGB. – Übertragung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs, § 870 BGB. Verlust des mittelbaren Besitzes: – durch Übertragung gem. § 870 BGB. – der Besitzmittlungswille des Besitzmittler endet nach außen erkennbar (mittelbarer. Besit

Karteikarten zum Sachenrecht EBV - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/dreher/Dateien/Karteikarten_zum_Sachenrecht_EBV.pdf
23.07.2003 - 870 BGB)?. 1. BGH und h.M.: Grundsätzlich kann der mittelbare Besitzer auch zur Herausgabe der Sache verurteilt werden. (Kindl, JA 1996, 23 [27]; Gottwald, PdW Sachenrecht, 13. Aufl. 2002, Fall 86 [S. 109]; Schrei- ber, Jura 1992, 356 [357])

Lösung Fall 1

https://handel.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/www.jura.uni-leipzig.de/uploads/Dr...
Durch diese Abtretung wird gemäß § 870 BGB der mittelbare Besitz auf den. Erwerber übertragen. Anmerkung: Ebenso wie bei § 930 BGB tritt hier neben die Einigung i.S.d. § 929 S. 1. BGB als Übergabesurrogat ein weiteres Rechtsgeschäft, nämlich die Abtretun

Voraussetzungen des Eigentumserwerbs I. Eigentumserwerb vom ...

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_18__Vora...
d) Abtretung des Herausgabeanspruchs nach § 931 BGB aa) Dritter ist unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer bb) Veräußerer tritt Herausgabeanspruch (z.B. aus §§ 870, 812, 823. Abs. 1 BGB) gegen den Dritten nach §§ 398 ff. BGB an den. Erwerber ab (Achtung

Examensklausurenkurs Zivilrecht Klausur vom 16. Dezember 2016

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
30.01.2017 - 985 BGB Herausgabe des Haus- grundstücks verlangen, da infolge der Beendigung des Mietverhältnisses der M ge- genüber E nicht mehr zum Besitz berechtigt ist. Gerichtet ist der Herausgabeanspruch auf Abtretung (vgl. § 870 BGB) des (soweit M g


Webseiten zum Paragraphen

§ 870 BGB - Übertragung des mittelbaren Besitzes - openJur

https://openjur.de/g/bgb/870.html
870 Übertragung des mittelbaren Besitzes →. Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird.

Examensrelevante Fakten zum mittelbaren Besitz § 868 BGB - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/mittelbarer-besitz-%C2%A7-868-bgb/
Begründung des mittelbaren Besitzes. Besteht bereits mittelbarer Besitz, kann dieser durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs nach § 870 BGB übertragen werden. Das ist für die Übereignung gemäß § 931 BGB wichtig. Ansonsten entsteht er durch die Begrün

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 870 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird. A. Normzweck. Rz. 1 Die Norm verdeutlicht, dass der mittelbare Besitz ein Rechtsverhältnis darstellt,

§ 870 BGB - Übertragung des mittelbaren Besitzes - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/870/
870 BGB - § 870 Übertragung des mittelbaren Besitzes Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten.

Der Fräsmaschinenfall (BGHZ 50, 45) | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/leadingcase/der-fr-smaschinenfall-bghz-50-45
Hier könnte jedoch die Abtretung des Herausgabeanspruchs als Übergabesurrogat gem. § 931 BGB vorliegen. Die B-Bank hat sich vorliegend mit D gem. §§ 398, 870 BGB darüber geeinigt, ihre Ansprüche aus der Sicherungsabrede mit K an D abzutreten. Fraglich is


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 1: Besitz › § 870

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 870 BGB
    § 870 Abs. 1 BGB oder § 870 Abs. I BGB

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