§ 859 BGB, Selbsthilfe des Besitzers
Paragraph 859 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.


(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.


(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.


(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.


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14.04.2014 - Gegenüber § 229 BGB (Selbsthilfe) bei einem bereits erfolgten Angriff, dessen Ergebnis der ehemalige Besitzer umkehren will (Besitzkehr). Die Selbsthilferechte des Besitzers nach § 859 BGB setzen voraus, dass ihm gegenüber verbotene Eigenmac


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Besitzschutz Besitzschutz

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beachte: § 859 BGB gibt keine. Rechte, die über die Rechte aus § 32 hinausgehen! Verhältnis der Rechtfertigungsgründe. Die zivilrechtlichen Notstandsregeln der §§ 228, 904 BGB sind (wenn zutreffend) spezieller als der strafrechtliche (und weiter formulie

Rechtfertigungsgründe - TU Dresden

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Examinatorium Sachenrecht - Vieweg / Regenfus ... - Beck Shop

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859 BGB. (Besitzwehr, Besitzkehr einschließlich der Entsetzung). 1 Punkt. ▻ Dem Besitzer stehen die possessorischen Besitzschutzansprüche gem. §§ 861,. 862 BGB und die petitorischen Besitzschutzansprüche gem. § 1007 Abs. 1 und. 2 BGB zu. 1 Punkt. ▻ Daneb


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§ 859 BGB - Selbsthilfe des Besitzers - openJur

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859 Selbsthilfe des Besitzers →. (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten

Selbsthilfe des Besitzers – § 859 BGB | 34a-Jack.de

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Selbsthilfe des Besitzers – § 859 BGB. Nach § 859 BGB darf sich der Besitzer einer Sache, einer verbotenen Eigenmacht, also einer Besitzstörung oder einem Besitzentzug, notfalls auch mit Gewalt erwehren. (Besitzwehr). Außerdem ist es möglich, wenn einem

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Gesetzestext (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wie


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 1: Besitz › § 859

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 859 BGB
    § 859 Abs. 1 BGB oder § 859 Abs. I BGB
    § 859 Abs. 2 BGB oder § 859 Abs. II BGB
    § 859 Abs. 3 BGB oder § 859 Abs. III BGB
    § 859 Abs. 4 BGB oder § 859 Abs. IV BGB

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