(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.
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http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/14042014%20-%20Rechtsgeschaeftl...
14.04.2014 - Gegenüber § 229 BGB (Selbsthilfe) bei einem bereits erfolgten Angriff, dessen Ergebnis der ehemalige Besitzer umkehren will (Besitzkehr). Die Selbsthilferechte des Besitzers nach § 859 BGB setzen voraus, dass ihm gegenüber verbotene Eigenmac
https://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/homepages/ehemalige/steiger...
Besitzwehr und Besitzkehr, § 859 BGB. § 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers. (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf
http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/b8f5a5e3123f373b2801b824d3260...
macht einerseits Selbsthilferechte, § 859 BGB, anderer- seits gerichtlich durchsetzbare Schutzansprüche §§ 861 f. BGB zu. 4. Dieser Besitzschutz knüpft an eine gegen den unmittel- baren Besitzer verübte verbotene Eigenmacht, § 858 I. BGB, und den durch v
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/Abgeschleppt.pdf
859 III BGB auch auf die Besitzwehr an, wenn Besitzwehr bezüglich des Grundstücks zugleich Besitzkehr bezüglich eines Grundstücksteils ist (BGH NJW 1967, 46). Zudem ist die. Differenzierung zwischen Besitzstörung und -entziehung – jedenfalls bei Grundstü
http://www.michaeljasch.de/src/Hand-BGB.pdf
beachte: § 859 BGB gibt keine. Rechte, die über die Rechte aus § 32 hinausgehen! Verhältnis der Rechtfertigungsgründe. Die zivilrechtlichen Notstandsregeln der §§ 228, 904 BGB sind (wenn zutreffend) spezieller als der strafrechtliche (und weiter formulie
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfoeffl12/ressourcen/dateien/lehre/sommersemeste...
Notwehr (§ 32 StGB, § 227 BGB). • Notstand (§ 34 StGB, §§ 228, 904 BGB). • Einwilligung. • rechtfertigende Pflichtenkollision. • Erziehungsrecht. • Jedermann – Festnahmerecht (§ 127 I StPO). • Besitzwehr, -kehr (§ 859 I, II BGB). • Selbsthilfe (§§ 229, 5
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Vieweg-Examinatorium-Sachenrecht-978...
859 BGB. (Besitzwehr, Besitzkehr einschließlich der Entsetzung). 1 Punkt. ▻ Dem Besitzer stehen die possessorischen Besitzschutzansprüche gem. §§ 861,. 862 BGB und die petitorischen Besitzschutzansprüche gem. § 1007 Abs. 1 und. 2 BGB zu. 1 Punkt. ▻ Daneb
https://openjur.de/g/bgb/859.html
859 Selbsthilfe des Besitzers →. (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten
http://34a-jack.de/buergerliches-recht/selbsthilfe-des-besitzers-%C2%A7-859-bgb/
Selbsthilfe des Besitzers – § 859 BGB. Nach § 859 BGB darf sich der Besitzer einer Sache, einer verbotenen Eigenmacht, also einer Besitzstörung oder einem Besitzentzug, notfalls auch mit Gewalt erwehren. (Besitzwehr). Außerdem ist es möglich, wenn einem
https://www.iurastudent.de/skripte/sachenrecht/859-bgb-selbsthilfe-des-besitzers
Schema zur Besitzkehr, § 859 II BGB. I. Bewegliche Sache. Alle Sachen, die nicht Grundstücke oder wesentliche Bestandteile von Grundstücken sind, sind beweglich. II. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht. Verbotene Eigenmacht übt derjenige aus, der
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-besitzkehr-859-ii-bgb
Schema zur Besitzkehr, § 859 II BGB. I. Bewegliche Sache. Alle Sachen, die nicht Grundstücke oder wesentliche Bestandteile von Grundstücken sind, sind beweglich. II. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht. Verbotene Eigenmacht übt derjenige aus, der
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wie