§ 857 BGB, Vererblichkeit
Paragraph 857 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Besitz geht auf den Erben über.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2007/2008 - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Vielmehr § 935 BGB, da der Erbe, wenn auch nicht Gewahrsam so doch Besitz hat, § 857 BGB! e. § 246 Abs. 1 StGB durch den Verkauf und die Übergabe der Uhr; Erneute Zueignung? Problem: BGHSt 14, 38. Rspr. verneint die Möglichkeit einer erneuten Zueignung e


Word Dokumente zum Paragraphen

Lösung zu Fall 9

https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/ErbRSoSe2015-9Loes.doc
08.05.2015 - T war Besitzerin (§ 857 BGB, s.o.). Der Besitz wurde ihr durch verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB) entzogen. Darauf, dass S glaubte, Erbe zu sein, kommt es nicht an, da bei der verbotenen Eigenmacht allein auf die objektive Widerrechtlic

Versuchter Diebstahl, „versuchtes“ Regelbeispiel

http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungstraining/tutorien/uebersicht_d...
Eigentum als rechtlicher – nicht tatsächlicher – Sachherrschaft; Besitz, welcher im Gegensatz zum Gewahrsam stärker „verrechtlicht“ ist, sh. fiktiver Erbenbesitz (§ 857 BGB) oder Institution des mittelbaren Besitzes (§ 868 BGB), während es beim Gewahrsam


PDF Dokumente zum Paragraphen

Erbenbesitz und Erbschaftsbesitz - Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/Erbenbesitz.pdf
19.12.2013 - Erbenbesitz und Erbschaftsbesitz klingen ähnlich und klin- gen beide danach, als gehe es um die tatsächliche Sachherr-. schaftdesErben.Gemeintistindesetwasganzanderes.Erben- besitz ist der auf den Erben »fiktiv« übergegangene Besitz des. Erb

ZPO § 857 Pfändung eines Benennungsrechts Sehr geehrter Herr ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/39b4bc5f-1caf-4082-bbb1-a1a1b970e52a/11159.pdf
18.08.2000 - 1999 Rn. 20 zu § 857 ZPO; MünchKomm-Smid, ZPO, Rn. 10 zu § 857 ZPO). Die Vollmacht beinhalte nämlich keine Vermögensgegenstand i. S. d. § 857 ZPO, sondern eine materielle Berechtigung, für einen anderen wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (

Lösung Nr - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Material_SS_08/Loesung_Erb_N...
Abhandenkommen, § 935 iVm § 857? Spielt hier keine Rolle, denn gutgläubiger Erwerb erfolgt nicht über § 932, sondern allein über § 2366, daher § 935 gar nicht einschlägig! (Medicus, BR,. Rn. 569). Ergebnis: B ist nicht Eigentümer, daher Anspruch (-). 2)

ErbR I. Einführung / Grundbegriffe - hemmer.shop

https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/KK-Erbrecht_3_aufl.pdf
BGB) und Erbvertrag (§§ 1941,. 2274 ff. BGB). ▫ Zum anderen die einzelnen Anordnungen in einem Testament oder Erbvertrag. hemmer-Methode: Das 5. Buch des BGB ist nicht das einzige Rechtsgebiet, das erbrechtliche Vorschriften enthält. Es gibt auch im Fami

Gewahrsam - ZJS

http://zjs-online.com/dat/artikel/2012_2_541.pdf
Vollbesitz und Teilbesitz (§ 865 BGB). ▫ Alleinbesitz oder Mitbesitz (§ 866 BGB). ▫ Sowie die Sonderformen: ➢ Erbenbesitz (§ 857 BGB). ➢ Besitzdiener (§ 855 BGB). ➢ der Organbesitz. 1. Unmittelbarer Besitz. Unmittelbarer Besitzer ist gem. § 854 BGB, wer


Webseiten zum Paragraphen

§ 857 BGB Vererblichkeit Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92623.htm
857 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2787. Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zug

Kommentierung zu § 857 BGB –Vererblichkeit– im frei verfügbaren ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-1/Vererblichkeit
Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht.

§ 857 BGB, Vererblichkeit - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/857
Der Besitz geht auf den Erben über. § 856 BGB, Beendigung des Besitzes · § 858 BGB, Verbotene Eigenmacht · Top-Rechner · Zumutbare Belastung · Wahl der Steuerklasse · Steuer bei Lohnersatzleistungen (Progressionsvorbehalt) · Pkw-Kosten pro Kilometer · Mi

Definition zu Erbenbesitz (§ 857 BGB) | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/definition/erbenbesitz-%C2%A7-857-bgb
Erbenbesitz (§ 857 BGB). Die Erben folgen dem Erblasser in die Besitzstellung. Quelle: Beck'scher Onlinekommentar-BGB/Fritzsche, 31. Edition, München 01.05.2014, § 857 Rn 3. Lass dir das Thema Erbenbesitz (§ 857 BGB) noch mal ausführlich erklären auf Jur

§ 857 BGB - Vererblichkeit - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/857/
857 BGB - § 857 Vererblichkeit Der Besitz geht auf den Erben.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 1: Besitz › § 857

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 857 BGB
    § 857 Abs. 1 BGB oder § 857 Abs. I BGB

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