§ 839a BGB, Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
Paragraph 839a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.


(2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

OLG Jena, Urteil vom 07.11.2012 – 2 U 135/12

http://raherrig.de/downloads/rechtsprechung/4-OLGJena2U135-12.docx
BGB §§ 839, 839a. 1. Der gerichtliche Sachverständige, der im Selbständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO ein unrichtiges Gutachten erstattet und im anschließenden Hauptsacheverfahren bei seiner Anhörung unzutreffende Angaben macht, handelt grob fahrläs

OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008 - 5 U 50/08 Zu der Frage, in ...

http://www.euroted.de/dateien/urteile/umfang%20baum%E4ngel%20Gutachten.doc
BGB § 839a. In dem Rechtsstreit .... hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Rostock durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ####, den Richter am Oberlandesgericht Dr. #### und die Richterin am Oberlandesgericht #### aufgrund der mündlic


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Neuregelung der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen ...

https://epub.uni-regensburg.de/10361/1/Die%20Neuregelung%20der%20Haftung%20des%...
15.12.2004 - Die Neuregelung der Haftung des gerichtlichen. Sachverständigen durch § 839 a BGB. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg vorgelegt von. Cornelia Blankenhorn ...

Die Haftung des Sachverständigen - IHK Kassel-Marburg

https://www.ihk-kassel.de/solva_docs/haftung_des_sachverstaendigen.pdf
08.12.2010 - 839a BGB. Haftung des gerichtlichen Sachverständigen. Erstattet ein vom Gericht ernannter. Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbetei

Untitled - RWTH Aachen

https://www.privatrecht.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaagp...
rechtlicher Vorschriften, VersR 2001, 1070; Kilian, Zweifelsfragen der deliktsrechtlichen Sachverständigenhaftung nach & 839a. BGB, ZGS 2004, 220; Kilian, Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach S 839a BGB, VersR 2003, 683; Lesting, Die. Neur

DAVID – Mitgliederversammlung 2006 - von DAVID e. V.

http://www.david-ev.de/recht/839aBGB_Vortrag_Wedig-2006.pdf
24.06.2006 - Welche Schritte kann man gegen einen. Sachverständigen unternehmen, wenn dieser ein falsches Gerichtsgutachten erstattet hat? - Sachverständigenhaftung gem. § 839 a BGB - ...

Die Haftung des Sachverständigen - Technische Akademie Südwest eV

http://www.tas-kl.de/uploads/media/krempel.pdf
21.10.2005 - Einleitung. Irrtum des Sachverständigen. = falsches Gutachten = Haftung. Privatgutachter. Gerichtsgutachter. ( Werkvertragsrecht). ( § 839a BGB ) ... 633 Abs. 2 BGB. ▫ „Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die verein- barte Beschaffenh


Webseiten zum Paragraphen

§ 839a BGB - Haftung des gerichtlichen Sachverständigen - openJur

https://openjur.de/g/bgb/839a.html
(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schad ...

BGB § 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_839a/
839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen [1]. (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durc

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 839a – Haftung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteh

Kommentierung zu § 839a BGB –Haftung des gerichtlichen ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-27/Haftung-des-gerichtlichen-...
839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen. (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch ei

Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB ...

http://www.beck-shop.de/thole-haftung-gerichtlichen-sachverstaendigen-839a-bgb/...
Ohne die sachkundige Unterstützung gerichtlicher Sachverständiger kann ein zur Entscheidung berufenes Gericht nicht-juristische Fragestellungen häufig nicht erfassen. Mit der Einführung des § 839 a BGB hat der Gesetzgeber auf die Frage nach der zivilrech


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 27: Unerlaubte Handlungen › § 839a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 839a BGB
    § 839a Abs. 1 BGB oder § 839a Abs. I BGB
    § 839a Abs. 2 BGB oder § 839a Abs. II BGB

  • Werbung