(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.
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https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/4_Schadensersatz%20...
Vermutung mit Exkulpationsmöglichkeit, §280 I 2 BGB. → „Vorteile“ ggü. dem Deliktsrecht: • Verschulden wird vermutet;. bei deliktischer Haftung muss das Verschulden positiv festgestellt werden. • Zurechnung des Verschuldens von Hilfspersonen über §278 BG
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Aufbauschema § 831 I BGB. I. Tatbestand. 1. Verrichtungsgehilfe. → … ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von dessen Weisungen abhängig ist. 2. Rechtswidrige unerlaubte Handlung i. S. d. § 823 I BGB des. Ve
http://www.marco-wicklein.de/SchR/Erfuellungs-_und_Verrichtungsgehilfe.pdf
Unterschied zwischen § 278 BGB und § 831 BGB. Bsp.: Schuldner S muss dem Gläubiger G Bierfässer liefern. Als S gerade die Fässer entlädt kommt der Passant P vorbei und hilft ihm beim Tragen. Dabei lässt P fahrlässig ein Fass fallen. Wonach haftet S dem G
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Prüfung eines deliktischen Anspruchs aus § 831 BGB. I. Verrichtungsgehilfe: derjenige, der mit. - Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird. - und von dessen Weisungen abhängt,. d.h. es kommt auf das Vorliegen eines Abhängigkeit
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Becker/WS_20082009/AG_Fall_W...
Anspruch des E gegen S auf Zahlung von 10.000,- € gemäß § 823 Abs. 1 BGB. 2. 1. Eigentumsverletzung. 2. 2. Kausalität. 2. 3. Rechtswidrigkeit. 2. 4. Verschulden. 2. 5. Schaden. 3. 6. Ergebnis. 3. II. Anspruch des E gegen A auf Zahlung von 10.000,- € gemä
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/06_Verantwortlichkeit/Microsoft%2...
Die Haftung nach § 831 BGB ist eine. Haftung für eigenes Verschulden des. Schuldners bei der Auswahl oder. Beaufsichtigung der Hilfsperson. Auf ein Verschulden des Gehilfen kommt es nicht an; er kann sogar schuldunfähig sein. Es genügt, wenn er rechtswid
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Der vorliegende Abschnitt wurde bearbeitet von Martin Erhardt, stud.iur. in Leipzig Laut § 831 I 1 BGB hat derjenige, der sich einer anderen Person zur Verrichtung bedient, für diese zu haften, falls sie bei der Ausführung der Verrichtung die Rechtsgüter
https://www.lecturio.de/magazin/haftung-fuer-den-verrichtungsgehilfen/
22.04.2015 - Neben § 823 ist auch § 831 BGB eine zentrale Vorschrift des Deliktsrechts, die gerne abgeprüft wird. Der folgende Beitrag erklärt, wie Sie dabei vorgehen.
https://juraeinmaleins.de/schema-verrichtungsgehilfe/
Grundsatz: das Verschulden des Geschäftsherrn wird gem. § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet. Jedoch kann der Geschäftsherr sich gem. § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB exkulpieren, soweit der Geschäftsherr bei der Auswahl bzw. Überwachung des Verrichtungsgehilfen die
http://juraschema.de/index.php?thema=zr_831
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB.