§ 834 BGB, Haftung des Tieraufsehers
Paragraph 834 Bürgerliches Gesetzbuch

Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


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Präsentationen zum Paragraphen

I. Arten des Schadensersatzes - Jura Uni Hannover

https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/IDEIHaWiR/Salje/...
831 – Haftung des Ge-schäftsherrn; § 832 – Haftung des Auf-sichtspflichtigen; § 833 Satz 2: Haftung des Nutztierhalters; § 834: Haftung des Tierhüters; § 836: Haftung für ... 833 Satz 1 BGB; § 1 UmweltHG (Anlagen); § 1 HaftpflG (Eisenbahn); § 1 ProdHG (P


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Prof - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/WS_09_10/Klausur-KK-23.09.09...
23.09.2009 - und C aus §§ 823 I, 834 BGB gesamtschuldnerisch haften (§ 840 I BGB). Die Haftung des C gemäß § 834 BGB ergibt sich daraus, dass C gegenüber B für die Zeiten des "Gassigehens" vertraglich die Aufsicht über den Hund Struppi übernommen hat und


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Die Haftung des Tierhalters nach dem BGB - Kanzlei Magold Walter ...

https://www.kanzlei-mwh.de/upload/5899230-haftung-tierhalter.pdf
Die Haftung des Tierhalters nach dem BGB. (1) Die Haftung des Tierhüters nach § 834 BGB. Wortlaut der Norm: „Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag über- nimmt, ist für den Schaden verantwortlich,

Lösung Musterfall: Pudelbalgerei

http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungstraining/examenstraining/klaus...
Str. ist, ob § 830 I 2 BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage ist (so wohl BGHZ 72, 355, 358) oder nur. – im Rahmen anderer .... 834. F könnte nach § 834 für vermutetes Verschulden haften, wenn er Tieraufseher im Sinne der Vorschrift wäre. Dies setzt

Übersichten Deliktsrecht (mit Gefährdungshaftung) Deliktsrecht ...

http://www.rathenau.com/Deliktsrecht.pdf
823 I BGB. Anwendbarkeit: Grundsätzlicher Vorrang der §§ 987 ff. BGB (arg. § 993 I BGB a. E.); vgl. Aber § 992 BGB. (1) Rechtsgutverletzung (absolutes Rechtsgut und sog. Rahmenrechte). (2) Verletzungshandlung: ..... die Aufsicht übernommen hat, nicht haf

Anspruch aus § 832 I 1 BGB?

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120030/Examenkurs_GS_WS_2012/Fael...
Keine Anhaltspunkte für Mitverschulden des K. Aber: G muss sich als Tierhüter seines Pferdes die von diesem ausgehende Tiergefahr (s. § 834 BGB) anrechnen lassen, § 254. BGB analog. Falls Verschulden (+) → Anspruch des K gegen die Bekl. als. Gesamtschuld

BGB Folien GesS P6 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2010ss/bgb/BGB_Folien_GesSV_P6.pdf
23.06.2010 - G Pferd gereizt oder ohne Reiterfahrung geritten hat); BGH lässt offen bb) G haftet als Tieraufseher für vermutetes Verschulden (§ 834 S. 1). G hat als Reiterin die Führung der Aufsicht über das Tier übernommen (§ 834 Satz 1. BGB). Vermutung


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 834 BGB –Haftung des Tieraufsehers– im frei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-27/Haftung-des-Tieraufsehers
Neben strafrechtlichen Vorschriften, wie der fahrlässigen Körperverletzung und der vorsätzlichen Sachbeschädigung, regelt § 834 BGB zivilrechtlich den Fall, dass derjenige, der sich vertraglich verpflichtet hat, die Aufsicht über das Tier eines anderen z

Schadensersatzrecht: Die Haftung des Tierverantwortlichen

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag16.html
Tierhalter ist also nicht, wer das Tier dem Eigentümer zurückgeben will. Nach Ablauf von 6 Monaten kann sich der "Finder" jedoch nicht hierauf berufen, sondern muss sich als Tierhalter ansehen lassen. 3. Die Tieraufsehereigenschaft Tieraufseher im Sinne

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 834 – Haftung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Sie kann neben der Haftung aus § 833 stehen. Dann haften Tierhalter und Tieraufseher als Gesamtschuldner gem § 840 (RGZ 60, 313, 315); der Innenausgleich richtet sich nach dem der Übernahme zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, nicht nach § 840 III (NK-BG

Tierhalterhaftung - Deutscher Tierschutzbund

https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/buergerliches-recht...
Wer ein Tier hält, unterliegt der sogenannten Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hierbei handelt es sich um ... des Entlastungsbeweises. Übernehmen Verwandte oder Freunde aus reiner Gefälligkeit die zeitweise Aufsicht über

Haftungsfragen beim Hüten fremder Hunde - Die Tierhüterhaftung

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftungsfragen-beim-hueten-fremder-hunde-die-...
26.10.2015 - Die Tierhüterhaftung ist in § 834 BGB geregelt und besagt, dass derjenige, der sich vertraglich verpflichtet hat, die Aufsicht über das Tier eines anderen zu übernehmen, Dritten gegenüber für Schäden haftet, welche durch das Tier entstanden


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 27: Unerlaubte Handlungen › § 834

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 834 BGB
    § 834 Abs. 1 BGB oder § 834 Abs. I BGB

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