Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZV-InsR_2008_5.doc
06.05.2008 - (1) Verfügungsverbot für ZV-Schuldner: sog. Inhibitorium § 829 I 2: Schu darf nicht mehr über die Forderung verfügen rel. Verfügungsverbot gem. §§ 135 f. BGB. (2) Leistungsverbot (Zahlungsverbot) für Drittschuldner: sog. Arrestatorium, § 829
http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/instverf/mater...
B. Schuldschein, bereits vorhandener Titel; Versicherungspolice usw ) , die dieser zur. Geltendmachung der Forderung benötigt, herausgeben. III. Drittschuldner: Der Drittschuldner darf nicht mehr an den Schuldner leisten (Arrestatorium gemäß. § 829 Abs.
http://www.uni-potsdam.de/u/prwirt/privatrecht1/Musterloesung_sose1999.pdf
gegenüber hilfsweise ein SE-Anspruch aus Billigkeitsgründen gem. § 829 BGB geltend gemacht werden.“] B) Schadensersatz gegenüber dem Bastian: I. Einleitungssatz: Wer von wem was woraus? „Möglicherweise kann der Geschädigte (Eigentümer des LKW) von Bastia
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d743ae65-15b7-45ba-bc73-4353ed62be97/11400.pdf
14.04.2005 - BGB §§ 1093, 1092; ZPO §§ 829, 851, 852. Bestellung eines Eigentümerwohnungsrechts zur Verhinderung eines Gläubigerzugriffs durch Zwangsvollstreckung. I. Sachverhalt. Der Grundstückseigentümer will sein Einfamilienhaus gegen Zugriffe eventue
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2011/8511/pdf/DuruBoris_rechtliche_Vera...
828 Abs. 1 BGB ist ein siebenjähriges Kind für einen Schaden, den es einem anderen. Menschen zufügt, nicht verantwortlich. Für einen solchen Fall verbleibt im Wesentlichen nur die Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen nach § 829 BGB oder aber ein Anspruch
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2016/12/L%C3%B6sung-Fall-1-Kurze-F...
1. Anspruchssteller muss alle Voraussetzungen eines Tatbestandes nach §§ 823 - 826. BGB erfüllen. a) §§ 830 I 2, 831, 833, 836 - 838 BGB werden miterfasst. b) § 829 BGB analog, wenn der Jugendliche zwar die nach § 828 II erforderliche Ein- sichtsfähigkei
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13695/zufallshaftung_848bgb.pdf
Haftung für fremdes Unrecht mit Fremdverschulden (Art 34 GG, § 3 HaftpflG). ▫ Billigkeitshaftung als Ausfallhaftung in besonders gelagerten Ausnahmefällen3 (§ 829 BGB). ▫ Zufallshaftung (§§ 287 S. 2, 582a I 1, 732 S. 2, 848, 2025, 2380 S. 1 BGB, §§ 302 I
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_829/
20.07.2017 - 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen. Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden aufgrund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nich
https://zivilrecht-verstehen.blogspot.com/2017/04/die-billigkeitshaftung-nach-8...
27.04.2017 - Im Recht der unerlaubten Handlung gibt es mehrere Vorschriften, mit denen ein Student nur selten bis gar nicht in Berührung kommt. Dazu zählt insbesondere die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB. Sofern man also in einer Klausur (oder wohl ehe
http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/3067-BGH-Zur-Sch...
16.01.2017 - Gemäß § 829 BGB sind insbesondere die Verhältnisse der Beteiligten zu berücksichtigen. Dazu bedarf es stets eines Vergleichs der Vermögenslagen der Beteiligten, wobei für einen Anspruch aus § 829 BGB ein "wirtschaftliches Gefälle" zugunsten
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Weitgehende Einigkeit besteht aber darüber, dass die Vorschrift auch für die Modifikationen dieser Haftungstatbestände in §§ 830 ff, also insb für §§ 831, 833 2, 834, 836–838 (Hamm VersR 77, 531, 532) sowie für §§ 844 f (RGZ 94, 220, 221 f) gilt (zB MüKo
https://www.otto-schmidt.de/news/zivil-und-zivilverfahrensrecht/zur-haftung-des...
16.01.2017 - Ein Schadensersatzanspruch aus § 829 BGB ist nicht schon dann zu gewähren, wenn die Billigkeit es erlaubt, sondern nur dann, wenn die gesamten Umstände des Falles eine Haftung des schuldlosen Schädigers aus Billigkeitsgründen geradezu erford