Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist.
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https://lehrerfortbildung-bw.de/u_berufsbezogen/profil/vbl/fb1/2_deliktsfaehigk...
827 BGB Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit. Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem (…) Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geis
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/OstR-II-7_rev.doc
31.05.2007 - 425: entspricht § 827 dt BGB - § 426 bis 13 J. deliktsunfähig.; Mj über 13 J anscheinend voll deliktsfähig. bbb) Russland: extrem ausführliche Regelung. § 1073: - 14 J. deliktsunfähig, aber Eltern haften. § 1074: 14 - 18 J: grds. volle Delik
http://www.inklusive-freie-zeit.de/files/HaftungderhandelndenPersonen.pdf
Ausnahmen vom Grundsatz der persönlichen Haftung machen die §§ 827 und. 828 BGB mit der Einschränkung der Billigkeitshaftung nach § 829 BGB: § 827 BGB - Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit. Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem di
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/06_Verantwortlichkeit/276-278.pdf
1.1 Zurechnungsfähigkeit, § 276 Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 827, 828 BGB. Das Vertretenmüssen setzt in jedem Fall die Zurechnungsfähigkeit voraus. § 276. Abs. 1 S. 2 BGB verweist auf die §§ 827, 828 BGB. Voll zurechnungsfähig sind nicht: •. Unzurechnungsfähige
https://www.jura.uni-frankfurt.de/44503018/2012-12-17-02-Wiederholung---Aufbaus...
17.12.2012 - 2. Adäquanztheorie. 3. Schutzzweck der Norm (nicht beim Unterlassen). IV. Rechtswidrigkeit. Rechtfertigungsgründe z.B.: §§ 227 ff. BGB, Einwilligung. V. Verschulden. 1. Verschuldensfähigkeit (§§ 827 f. BGB). 2. Verschuldensform: Vorsatz oder
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Fezer-Klausurenkurs-BGB-9783800641796_0...
Gliederung. A. Grundbegriffe. I. Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB). II. Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB). III. Deliktsfähigkeit (§§ 827, 828 BGB). B. Rechtsfolgen mangelnder Geschäfts- fähigkeit. I. Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit. II. Rechtsfolgen der
http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Behindertenrechtskonventi...
27.02.2010 - Volljährige Personen sind grundsätzlich auch handlungsfähig, d. h. delikts- und ge- schäftsfähig. Dies ergibt sich für die Deliktsfähigkeit aus den §§ 827 und 828 BGB, für die. Geschäftsfähigkeit aus den §§ 104 ff. BGB. Diesen Regelungen lie
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die Anwendung auf Tatbestände der Gefährdungshaftung wird diskutiert, soweit diese an eine Haltereigenschaft des Schädigers anknüpfen (dafür zB BGHZ 9, 316, 317; 24, 325, 327; Erman/Schiemann § 827 Rz 1; NK-BGB/Katzenmeier Vor §§ 827 ff Rz 4; dagegen Bec
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_827/
20.07.2017 - 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit. 1Wer im Zustande der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den
http://www.wipr-recht.de/Delikts--und-Billigkeitshaftung-des-beschr%C3%A4nkt-Ha...
Bei Unzurechnungsfähigkeit (Bewusstlosigkeit, krankhafte Störung der Geistestätigkeit) entfällt eine Deliktshaftung des Täters gemäß § 827 Satz 1 BGB . Ebenso ist gemäß § 828 Abs. 1 BGB bei Kindern unter sieben Jahren die Haftung für unerlaubte Handlunge
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/14-12/index.php?sz=9
Wenn die Gleichung § 104 BGB = § 827 BGB = § 20 StGB aufgestellt werden könnte, hätte dies zur Folge, dass der Angeklagte A. im ersten Beispiel entweder 14 Jahre rechtswidrig der Betreuung unterstellt worden ist oder dass er für eine Tat verurteilt worde
http://www.juraindividuell.de/artikel/agl-delikt/
26.02.2017 - Vollständige Übersicht über alle Anspruchsgrundlagen im Deliktsrecht: § 823 I BGB - § 852 BGB. Tatbestandsmerkmale: ... Verletzer verschuldensfähig gewesen sein. Dies wird in den §§ 827, 828 BGB geregelt und hat Ähnlichkeit mit den Regelunge