(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
(2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat.
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http://www.myjurazone.de/app/download/6522936/%C2%A7%C2%A7+824+ff.+BGB.pdf
824 BGB, Kreditgefährdung. I. Tatbestand. 1. Tatsache (Abgrenzung Werturteil) behauptet. 2. Unwahrheit. 3. Behaupten (eigenes Wissen) oder Verbreiten (fremdes Wissen). 4. Eignung der Tatsachen zur Kreditgefährdung. 5. Rechtswidrigkeit. (P) § 824 II BGB R
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/823...
getroffen wird. 2) Ansprüche des K gegen W gemäß § 823 Abs. 1 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb? Als Auffangtatbestand ist § 823 Abs. 1 BGB anwendbar, da weder eine andere Vorschrift. (insbes. § 824 BGB oder UWG) noc
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/f/fries_engel_martin/dateien/deliktsre...
19.01.2017 - Ansehen im Markt. • (Nur) für die Verbreitung unwahrer Tatsachen ist § 824 BGB als lex specialis vorrangig ggü. § 823 Abs. 1 BGB. – Allgemeines Persönlichkeitsrecht. – Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. • Regelmäßig Anspr
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120030/Examenkurs_GS_WS_2012/Fall...
Da es sich bei der Erweiterung des § 823 I BGB durch Einbeziehung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs um einen Auffangtatbestand handelt, ist dieser nur subsidiär zu anderen Vorschriften zu prüfen. Demgemäß kommt der Prüfung des § 824 I BGB
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13695/zufallshaftung_848bgb.pdf
Das Deliktsrecht im weitesten Sinne kennt grundsätzlich sechs verschiedene Gruppen von Haf- tungstatbeständen1: ▫ Haftung aus verschuldetem Unrecht (§§ 823 I, II, 824-826; 830; 839 BGB). ▫ Haftung aus Unrecht in widerleglich vermutetem Verschulden (§§ 83
https://openjur.de/g/bgb/824.html
824 Kreditgefährdung →. (1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus ent
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-27/Kreditgefaehrdung
824 Kreditgefährdung. (1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entst
https://www.repetico.de/karte-15824794
28.06.2015 - Paragraph 824 schützt die wirtschaftliche Wertschätzung von Personen u. Unternehmen, die sogenannte Geschäftsehre vor Beeinträchtigungen, die ...
http://www.juraexamen.info/schemata-%C2%A7-824-bgb-und-%C2%A7-831-bgb/
07.09.2017 - A. § 824 BGB. I. Tatbestand. 1. Tatsache – Tatsache = Jeder Zustand oder Vorgang der Vergangenheit oder Gegenwart, der dem Beweis zugänglich ist. – Tatsachen sind abzugrenzen von Werturteilen, die durch ein Element des Dafürhaltens und der S
http://www.rechtslexikon.net/d/kreditgef%C3%A4hrdung/kreditgef%C3%A4hrdung.htm
... sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen (§ 824 Abs. 1 BGB). Die Eignung zur Kreditgefährdung bzw. Nachteilsherbeiführung macht eine unmittelbare oder betriebsbezogene Beeinträchtigung erforderlich. Die Tatsachenbehauptung