(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/Pruefungsschemata.pdf
Prüfungsschema § 823 II BGB. I. Tatbestand. 1. Schutzgesetz: Jede Norm im materiellen Sinne, die zumindest auch den Schutz des. Einzelnen bezweckt. a) Gesetz im materiellem Sinn (formelles Gesetz ist nicht nötig) auch VO,. Satzungen und Gewohnheitsrecht
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14223/haftungstatbestand823.pdf
Vorprüfung: Kein Ausschluß wegen †† 987 ff. oder †† 677, 683 S. 1 BGB. I. Tatbestand. 1. Rechtsgutverletzung. Eine Haftung nach † 823 Abs. 1 BGB setzt die Verletzung eines in der Bestimmung genannten. (und damit geschützten) Rechtsguts oder Rechts voraus
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Prüfungsvoraussetzungen § 823 II BGB. I. Voraussetzungen des § 823 II BGB. (= Haftungsbegründender Tatbestand). 1. Verletzung eines Schutzgesetzes a) Schutzgesetz i.S.v. § 823 II BGB. = Jede Rechtsnorm, die zumindest auch dazu die- nen soll, den Einzelne
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zivilrecht/ersatz_vermoegensschaeden....
Zum Ersatz von Vermögensschäden gem. § 823 Abs. 1 BGB, verdeutlicht an einem Verkehrsunfall eines. (bekannten) Sportlers/Sportlerpaares. (vgl. BGH, Urt. V. 10.12.2002, NJW 2003, 1040). I. Ersatz durchaus, falls ein absolutes Recht verletzt wurde: (1) Unf
https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/PDF/Loesung_Abschlussklaus...
I. Anspruch E gegen A aus § 823 Abs. 1 BGB. 1. Dann müsste zunächst der objektive Tatbestand verwirklicht sein. a) E könnte in Bezug auf das Eigentum an seinem Hausgrundstück. (Doppelhaushälfte) verletzt worden sein. Dies erfordert einen Eingriff in die.
https://www.buzer.de/BGB/823
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
https://openjur.de/g/bgb/823.html
823 Schadensersatzpflicht →. (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/schadensersatz-gemaess-823-i-bg...
12.08.2017 - Dieses Schema behandelt vorwiegend § 823 I BGB in seiner Grundform, geht aber aufgrund der Wichtigkeit und Relevanz in Klausuren auch auf § 823 I BGB im Zusammenhang mit der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, dem allgemeinen Persönl
http://www.juraindividuell.de/artikel/agl-delikt/
26.02.2017 - Das Deliktsrecht, richtiger Recht der unerlaubten Handlungen, ist in den §§ 823 bis 852 BGB geregelt. Es dient hauptsächlich der Begründung von Schadensersatzansprüchen in Fällen, bei denen zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis beste
https://www.iurastudent.de/skripte/deliktsrecht/823-bgb-schadensersatzpflicht
Schema zum Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, § 823 I BGB. I. Tatbestand von § 823 I BGB. 1. Rechtsgutverletzung. a) Leben. b) Körper, Gesundheit. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die die körperli