§ 822 BGB, Herausgabepflicht Dritter
Paragraph 822 Bürgerliches Gesetzbuch

Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erhalten hätte.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Möglichkeiten und Grenzen der Delegation im OP und auf der ...

http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/s/spickhoff_andreas/unterlagen/examina...
II. § 816 I 2 BGB. III. § 822 BGB. 1. Haftung des A gegenüber B aus § 812 I 1, 2. Alt. BGB und aus § 816 I 1 BGB. 2. Unentgeltliche Zuwendung des Erlangten (auch: Surrogate!) 3. Subsidiarität der Haftung des Dritten (aber: §§ 818 III, 819 I BGB). Faktisc


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§ 11 II Die Kondiktion wegen Bereicherung in sonstiger Weise

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/BGB_Folien_P_12_Teil_4.doc
(2) Rechtsgrundlage für Drittleistung: § 267 I BGB. D leistet praktisch zweimal: - einmal auf die fremde Schuld (Leistung an Gläubiger V). - zugleich aber an K, da er diesen von einer Verbindlichkeit gegenüber V befreit und folglich ihm – K – etwas zuwen

Bereicherungsrecht

http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
Alt. BGB. • späterer Wegfall des rechtlichen Grundes, §812 I 2, 1.Alt. BGB. • Nichteintritt des bezweckten Erfolges, §812 I 2, 2.Alt. BGB. (causa data causa non secuta). 2. kein Ausschluss. • §814 BGB. • §815 BGB. • §817 S.2 BGB (wg. Strafcharakter aber


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Klausurenkurs ZR - Uni Trier

http://www.uni-trier.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Lsg_ZR_Klausur_22.0...
22.05.2013 - 2287, 822 BGB. I. Anwendbarkeit. ▫ Ob der Schlusserbe unter den Vss. des § 822 BGB die. Herausgabe des Geschenks von dem Dritten verlangen kann, ist streitig. ▫ Die ganz h.M. nimmt an, dass § 822 BGB anwendbar ist. ▫ Dafür spricht, dass eine

13 Die ungerechtfertigte Bereicherung - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=5988
C. Nichtleistungskondiktion. 3. Die Verfolgungsansprüche nach §§ 816 I 2, 822 BGB a) Der Anspruch aus § 816 I 2 BGB. - Beim unentgeltlichen Erwerb geht der Zugriff des Enteigneten auf den Erlös beim Nichtberechtigten ins Leere: Bei der unentgeltlichen. V

GRUNDKURS BGB IIb Außervertragliches Schuldrecht ...

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_IIb/...
Voraussetzungen für einen bereicherungsrechtlichen Anspruch: §§ 812 - 817, 822. BGB b. Inhalt und Umfang der bereicherungsrechtlichen Ansprüche: §§ 818 - 820 BGB c. Einrede: Die Vorschrift § 821 BGB räumt dem Bereicherungsgläubiger die Möglichkeit ein, d

Es handelt sich nicht um eine ausformulierte Lösung im Gutachtenstil ...

https://www.uni-goettingen.de/de/l%C3%B6sungsskizze/128610.html
822 BGB. Hinweis: Ob § 822 BGB als eigenständige Anspruchsgrundlage oder als eine Art gesetzlicher. Schuldübernahme gedeutet wird, spielt für die Lösung keine Rolle. 1. Bereicherungsanspruch gegen Erstempfänger. - Dies ist der Fall, weil N der M das aus

Neidische Nichte - Examensrelevant

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2015/12/L%C3%B6sung-Fall-1-Neidisc...
812 I 2 1. Fall BGB condictio ob causam finitam (wegen beendeten Grundes). => Der Rechtsgrund für die Leistung fällt später weg. § 816 II BGB. => Wirksame Leistung an einen Nichtberechtig- ten. § 812 I 2 2. Fall BGB condictio ob rem (wegen Misserfolges).


Webseiten zum Paragraphen

Die Durchgriffskondiktion nach § 822 BGB - Juracademy

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Unentgeltliche Verfügung eines Berechtigten, § 822 BGB - Exkurs ...

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Inhalt des Anspruchs aus § 822 BGB

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xzr117_02.htm
Nach § 822 BGB ist auch ein Dritter (hier der Bekl.) herausgabepflichtig, dem der ursprüngliche Bereicherungsschuldner (hier: die beschenkte Mutter des Bekl.) den Bereicherungsgegenstand unentgeltlich zugewendet hat, wenn der ursprüngliche Bereicherungss

Anspruchsgrundlagen im Bereicherungsrecht - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/agl-bereicherungsrecht/
02.04.2017 - Ähnlich wie § 816 I 2 BGB erlaubt es § 822 BGB, einen Anspruch gegen einen am Schuldverhältnis nicht direkt beteiligten Dritten geltend zu machen. Dieser muss einen vom Bereicherungsschuldner unentgeltlich erworbenen Gegenstand an den Bereic

§§812 - 822 Ungerechtfertigte Bereicherung | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7%C2%A7812-822-ungerechtfertigte-bereic...
Die Ungerechtfertigte Bereicherung nach §§812ff. BGB I. Einführung Der Sinn und Zweck der §§812ff. BGB besteht darin, einen nicht gerechtfertigten Zuwachs an Vermögenswerten rückgängig zu machen. Es geht also um eine gerechte Verteilung von Vermögenswert


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 26: Ungerechtfertigte Bereicherung › § 822

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 822 BGB
    § 822 Abs. 1 BGB oder § 822 Abs. I BGB

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