§ 732 BGB, Rückgabe von Gegenständen
Paragraph 732 Bürgerliches Gesetzbuch

Gegenstände, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Benutzung überlassen hat, sind ihm zurückzugeben. Für einen durch Zufall in Abgang gekommenen oder verschlechterten Gegenstand kann er nicht Ersatz verlangen.


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Examensklausurenkurs

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11.09.2009 - Zu berücksichtigen ist jedoch die Einführung des § 1192 Abs.1 a BGB durch das Risikobegrenzungsgesetz, in Kraft getreten am 19.8.2008. ... Solche sind aber nicht ersichtlich, da sowohl die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO als auch die Klage


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Einreden und Einwendungen

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z.B.: § 438 Abs. 4 Satz 2 BGB (Kaufpreisverweigerung bei unwirksamen Rücktritt) b) vorübergehend = dilatorisch. z.B.: §§ 273, 320 BGB (Stundung), Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB). 1 So Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 23. Auflage, 2011, Rn. 732.

Vereinbarter Ausschluss der Aufhebung der Gesellschaft nicht ...

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BGB), kann auch seineAusübung inhaltlich beschränkt werden. Dies folgt bereits aus. 55 746, 751 BGB. Gleiches gilt aberauch für die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer GbR (ä 732 BGB). Warum istdannaberdie Beschränkung des. Rechts der Gesellscha

Die Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens nach ...

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28.06.2013 - Grundlagen. 22. § 3. Die Gesellschaft im Liquidationsstadium - Auflösungsgründe und. Rechtsfolgen der Auflösung. 22. § 4 Die Systematik der §§ 730 ff. BGB. 24. 2. Kapitel. Bildung der Liquidationsmasse und Abwicklung gegenüber. Nichtgesellsc

1 EINLEITUNG 1 § 1 EINLEITUNG A. Standort der ... - hemmer.shop

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG (§ 732 BGB,. §§ 105 II, 161 II HGB; Herausgabe der Gegenstände, die der ausscheidende Gesellschafter der Gesellschaft zur Benut- zung überlassen hat). II. Leistungsstörungen. Rückgabepflicht i.d.R. nicht im Sy- n

BGH, Urt. v. 12.8.2009 – VIII ZR 254/08 Gsell ... - ZJS

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Kommentierung zu § 732 BGB –Rückgabe von Gegenständen– im frei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-16/Rueckgabe-von-Gegenstaenden...
732 Rückgabe von Gegenständen. Gegenstände, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Benutzung überlassen hat, sind ihm zurückzugeben. Für einen durch Zufall in Abgang gekommenen oder verschlechterten Gegenstand kann er nicht Ersatz verlangen.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 732 – Rückgabe ...

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Gesetzestext 1Gegenstände, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Benutzung überlassen hat, sind ihm zurückzugeben. 2Für einen durch Zufall in Abgang gekommenen oder verschlechterten Gegenstand kann er nicht Ersatz verlangen. A. § 732 S 1. Rz. 1 In

§ 732 BGB - Rückgabe von Gegenständen - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/732/
732 BGB - § 732 Rückgabe von Gegenständen Gegenstände, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Benutzung überlassen hat, sind ihm zurückzugeben. Für einen durch Zufall in Abgang gekommenen oder.

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - IHK Koblenz

https://www.ihk-koblenz.de/recht/handels_gesellschaftsrecht/Gesellschaft-des-bu...
Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 732 ff., 741 ff BGB): Abwicklung der laufenden Geschäfte und Tilgung der Schulden der GbR, Rückerstattung der Einlagen an die Gesellschafter oder wertmäßiger Ersatz, Rückgabe der zum Gebrauch überlassenen

Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Bestimmung der ... - Juris

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Datum: 2004. Beschreibung: Markus Müller, Dirk Matthes Aufsatz | Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Bestimmung der Leistung in § 323 V BGB bei Teilschlechtleistung und Teilleistung | AcP 204, 732-756 (2004). Quelle: juris ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 16: Gesellschaft › § 732

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 732 BGB
    § 732 Abs. 1 BGB oder § 732 Abs. I BGB

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