§ 714 BGB, Vertretungsmacht
Paragraph 714 Bürgerliches Gesetzbuch

Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten.


Benachbarte Paragraphen


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http://www.unesco-chair.uni-wuppertal.de/fileadmin/volkmann/Lehrmaterialien/Dow...
714, 709 BGB: Abhängigkeit von der Geschäftsführungsbefugnis. Gesamtvertretung. Echte: Gesellschafter können die GbR nur gemeinsam vertreten. Unechte: Gesellschafter können die GbR nur gemeinsam mit Prokuristen vertreten. Abweichung möglich durch… …Besti


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Die BGB-Gesellschaft

http://www.fhvd.de/fhvd_we/av/Gesellschaftsrecht/07%20BGB-Ges%20im%20Rechtverke...
Vertretung. Nach außen gerichtet §§ 164 ff BGB. § 714: Vertretung ist an Geschäftsführung gekoppelt. Also im Zweifel (!!) Gesamtvertretung: Für jede Erklärung ist die Mitwirkung aller erforderlich.

Fall:

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Fall%203%20Lsg.doc
05.06.2009 - Fall: Bilder BGH NJW 1979, S. 714. Zu prüfen ist der Herausgabeanspruch der N gegen die E gemäß § 985 BGB. Er setzt voraus, dass die N das Eigentum an den Bildern erworben hat. Ursprünglich war R Eigentümer der Bilder. In Betracht kommt jedo


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Die Beziehungen der GbR im Außenverhältnis Ist die GbR (teil ...

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/eurecht/htdocs/bin/lehre/Handels_GesellschaftsR...
22.05.2007 - In folgenden Konstellationen Einzelvertretungsmacht vorstellbar. ✓ kraft Einzelgeschäftsführungsbefugnis (§§ 714, 710 BGB);. ✓ kraft entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag – in der Praxis üblich;. ✓ kraft ausdrücklicher rechtsgeschä

Untitled - Juristisches Repetitorium Hemmer

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/15__6006_Grundzuege_der_Vertretung_i...
GbR. Die Vertretungsmacht bei der GbR richtet sich gemäß {i 714 BGB nach der. Geschäitsfiihrungsbefi1gnls. Nach ä 709 BGB sind grds. alle Gesellschafter nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt, somit gilt bei der GbR der Grundsatz der. Gesamtvertr

Vertretung in der oHG

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/hammen/it...
(demgegenüber § 714 BGB: „die (…) Gesellschafter“). § 125 HGB. (1) Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter ermächtigt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. (…) § 714 BGB: Soweit einem Gesell

Einteilung der Gesellschaftsformen

https://www4.fh-swf.de/media/downloads/fbtbw/download_8/niederhofer/gesr_skript...
BGB), aber abdingbar (vgl. §§ 709 II, 710, 711 BGB). -. Die Vertretungsbefugnis reicht so weit wie die. Geschäftsführungsbefugnis (vgl. § 714 BGB). Geschäftsführung. Vertretung. Innenverhältnis. Außenverhältnis. Gesellschaft. Dritter. A B C D . 5. Haftun

GbR, §§ 705 ff. BGb - Jura Online

https://jura-online.de/lernen/gbr-705-ff-bgb/3251/pruefungschamata-pdf
Problem: Haftung der Gesellschafter. aA: Theorie der Doppelverpflichtung, § § 709, 714 BGB; Arg.: Konsequente Anwendung der. Stellvertretungsregeln. hM: Akzessorietätstheorie, § 128 HGB analog; Arg.: einheitliches Haftungssystem unabhängig vom Schuldgrun


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Kommentierung zu § 714 BGB –Vertretungsmacht– im frei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-16/Vertretungsmacht
1. Während § 712 BGB das Recht und die Pflicht zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die Gesellschafter regelt, enthält § 714 BGB eine an die Geschäftsführungsbefugnis anknüpfende Auslegungsregel, nach der vermutet wird, da

§ 714 BGB Vertretungsmacht Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92479.htm
Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten.

jura-basic (GbR Vertretung) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=GbR_Vertretung&pp=4
Denn soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten (§ 714 BGB). Beispiel: Ist in dem Gesellschaftsvertrag

§ 714 BGB - Vertretungsmacht - openJur

https://openjur.de/g/bgb/714.html
714 Vertretungsmacht →. Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 714 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten. A. Allgemeines. Rz. 1 § 714 betrifft die organ


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 16: Gesellschaft › § 714

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 714 BGB
    § 714 Abs. 1 BGB oder § 714 Abs. I BGB

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