§ 685 BGB, Schenkungsabsicht
Paragraph 685 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen.


(2) Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, von dem Empfänger Ersatz zu verlangen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Präsentation zur Besprechung

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
(P) Subjektiver Tatbestand: fehlender Erklärungswille § 116 S. 1 BGB analog. 3. Prof. ... Erforderlichkeit der Einwilligung, §§ 107, 183 S. 1 iVm 1626 I, 1629 I BGB, wenn Rechtsgeschäft nicht lediglich rechtlich vorteilhaft .... 685 I BGB (+), daher Zug-


PDF Dokumente zum Paragraphen

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) §§ 677 ff BGB - Stephan Lorenz

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Dr. Stephan Lorenz. Vorlesung "Höchstrichterliche Rechtsprechung". WS 2000/2001. Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). §§ 677 ff BGB. Kurzüberblick. I. Voraussetzungen der GoA. 1. ... Nach § 685 ist dieser Anspruch aber ausgeschlossen, wenn die Geschäftsf

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 22.03.2013 – V ZR 28/12, NJ

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539 Abs. 1 BGB bzw. aus einem. Leihvertrag gem. § 601 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht geltend gemacht werden könnten. Diese. Ansprüche bestimmten sich nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auf- trag. Nach § 685 BGB sei ein Anspruch ausgeschlossen,

26052014 - Vierzehnte Einheit - Leistungsstörungen II

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26.05.2014 - b. G hat den Mann M der F entführt und verlangt. 200.000 Euro Lösegeld. G weiß, dass F nicht soviel. Geld besitzt und einen Kredit bei der B-Bank aufnehmen muss, was F auch tut. Kann F den. Kreditvertrag bei der B-Bank später wegen Drohung a

Die Neuregelung der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen ...

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15.12.2004 - Die Neuregelung der Haftung des gerichtlichen. Sachverständigen durch § 839 a BGB. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg vorgelegt von. Cornelia Blankenhorn ...

Inhaltsverzeichnis 667 - 678 679 - 685 686 - 692 693 - 703 704 - DGUV

http://www.dguv.de/uv-recht/2017/12_2017/12_2017_00_inhaltsverzeichnis.pdf
18.12.2017 - tung der Pferdehalterin aus § 833 S. 1 BGB in Höhe von 50% – kein still- schweigender Haftungsausschluss – kein Fall freiwilliger Risikoübernahme der Geschädigten – Reitbeteiligung ändert Haltereigenschaft nicht – Mit- verschulden nach § 254


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 685 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die Schenkungsabsicht setzt nicht voraus, dass ein Schenkungsvertrag über den Ersatzanspruch zustande gekommen ist (MüKo/Seiler § 685 Rz 2). II stellt eine Rechtsvermutung für bestimmte Unterhaltsgewährungen auf (ähnl §§ 1360b, 1620). Die Norm hat keine

Kommentierung zu § 685 BGB –Schenkungsabsicht– im frei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-13/Schenkungsabsicht
685 Schenkungsabsicht. (1) Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen. (2) Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt, so ist im Zweifel a

§ 685 BGB - Schenkungsabsicht - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/685/
685 BGB - § 685 Schenkungsabsicht (1) Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen. (2) Gewähren Eltern oder Voreltern ihren.

Zitierungen von § 685 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/v92449.htm
Zitierungen von § 685 BGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 685 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

Anspruchsgrundlagen der GoA-Klausur - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/anspruchsgrundlagen-geschaeftsfuehrung-oh...
06.05.2017 - Nach § 683 BGB muss der Geschäftsherr die Aufwendungen des Geschäftsführers nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB ersetzen. § 685 BGB enthält Erleichterungen dieser Pflicht in Sonderfällen, wenn der Geschäftsführer in Schenkungsabsicht handelte. Fa


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 13: Geschäftsführung ohne Auftrag › § 685

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 685 BGB
    § 685 Abs. 1 BGB oder § 685 Abs. I BGB
    § 685 Abs. 2 BGB oder § 685 Abs. II BGB

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