(1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei.
(2) Behandelt jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er weiß, dass er nicht dazu berechtigt ist, so kann der Geschäftsherr die sich aus den §§ 677, 678, 681, 682 ergebenden Ansprüche geltend machen. Macht er sie geltend, so ist er dem Geschäftsführer nach § 684 Satz 1 verpflichtet.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). I. Überblick: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der GoA. 1. Voraussetzungen, §677 BGB. a) Fremdgeschäftsführung. aa) Geschäftsführung. • jede tatsächliche Handlung. • jedes RG. bb) fremd. = Handlungskreis eines Anderen
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
992 i.V.m. § 831 BGB bzw. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 848 BGB; Nutzungsersatz gem. §§ 987, 990 BGB; Anspruch auf Herausgabe eines Nutzungsvorteils gem. §§ 687 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 681 S. 2, 667 BGB; Anspruch auf Verwendungsersatz gem. §§ 994 Abs. 2, 68
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/Beispiel...
FGW (-). III. Ergebnis, Rechtsfolgen. - Kein Anspruch aus berechtigter GoA. - A dachte, er sei Eigentümer des Fahrrads. →Irrtümliche Eigengeschäftsführung, § 687 I BGB. - Folge: o Keine Ansprüche aus GoA o Ansprüche aus EBV, §§ 987 ff. BGB (→ 3. Semester
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
285 I BGB (Hat der Schuldner infolge der Unmöglichkeit einen Ersatzgegenstand erlangt, so kann der Gläubiger Herausgabe bzw. Abtretung verlangen). UB) Quasivertragliche Ansprüche. I) Verletzung vorvertraglicher Pflichten. §§ 311 II, 241 II, 280 I 1 BGB.
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=5844
Schuldverhältnis, §§ 681,. 683 BGB. 2. Unberechtigte GoA: Widerspricht dem Willen des Geschäftsherrn, §§. 684, 812 ff. BGB: Abwicklung nach. Bereicherungsrecht. Unechte GoA. 1. § 687 I BGB: vermeintliche. Eigengeschäftsführung gelten nur die allg. Vorsch
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfzivil3/ressourcen/dateien/uebersichtgoa.pdf
im Interesse des GH. → entgegen dem. Interesse des GH. → GF führt ein Geschäft im dem Glauben, es handele sich um sein eigenes. → GF führt ein objektiv fremdes Geschäft wissentlich ausschließlich zu seinem eigenen Vorteil. §§ 677, 683, 679 BGB. §§ 678, 6
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Berechtigte GoA = Rechtsgrund bei § 812 I 1 Alt. 1 BGB. 2. Berechtigte GoA = Rechtfertigungsgrund bei § 823 I BGB. → ABER: Verletzungshandlung d. Geschäftsführers muss noch im Wille bzw. Interesse des Geschäftsherrn liegen. → Es darf KEIN Ausführungsvers
http://www.juraindividuell.de/artikel/anspruchsgrundlagen-geschaeftsfuehrung-oh...
06.05.2017 - Die Voraussetzungen der vermeintlichen GoA nach § 687 I BGB sind eng an die der anderen Erscheinungsformen der GoA angelehnt. a. Geschäftsbesorgung. b. Objektiv fremdes Geschäft. c. Kein Fremdgeschäftsführungswillen. d. Geschäftsführer hält
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-angema-ten-goa-687-ii-678-bgb-an...
Schema zur angemaßten GoA, §§ 687 II, 678 BGB | Anspruch des Geschäftsherrn auf Schadensersatz. Dabei handelt der Geschäftsführer ein fremdes Geschäft wissentlich als sein eigenes. I. Geschäftsbesorgung (Anspruchssteller = Geschäftsherr). jede rechtsgesc
https://openjur.de/g/bgb/687.html
687 Unechte Geschäftsführung →. (1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei. (2) Behandelt jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er weiß,
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Rz. 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Seiler § 687 Rz 18). Der Anw
https://jura-online.de/learn/unechte-angemasste-goa-687-ii-bgb/527/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Unechte, angemaßte GoA, § 687 II BGB' im Bereich 'Schuldrecht BT 2'