(1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden.
(2) Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen.
(3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.
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https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/schanze/schanze_vermat/s...
Fall 1 (vereinfacht nach Köhler, BGB – AT, PdW 1, Fall 61). Frau Vetter (V) verkaufte mittags ein Altarblatt aus dem Nachlaß ihres Onkels, Nazarenerschule, den hl. Franziskus darstellend, für € 1.000,- an den Antiquitätenhändler Kaufmann (K). Es wurde ve
https://zwr.wiwi.uni-kl.de/fileadmin/zwr.wiwi.uni-kl.de/semesterunabh._dateien/...
C. Sondertatbestände im BGB.............................................................................. 59. I. Verletzung eines Schutzgesetzes, § 823 II BGB......................................... 59. II. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, § 826 B
http://www.nbmb-online.de/no_cache/der-grosse-ratgeber/?tx_abdownloads_pi1%5Bac...
und ergänzend den nachgiebigen Vorschriften des BGB, wenn die Satzung keine. Regelung trifft. Die Satzung eines e. V. muss schriftlich vorliegen => § 59 (3) BGB. § 26 Vorstand; Vertretung. (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus m
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c6dadce6-48ce-44a9-96c4-b0bed280483e/11186.pdf
26.07.2000 - a) Vorteilswegfall, § 1019 S. 1 BGB. Zur Grunddienstbarkeit gemäß § 1018 BGB ist anerkannt, daß ein Erlöschensgrund außerhalb rechtsgeschäftlicher Tatbestände und der gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle. (vgl. hierzu etwa Palandt/Bassen
http://www.przytulla.de/sites/default/files/Vereinsgr%C3%BCndung%20Merkblatt_0....
BGB) zu unterzeichnen. Die Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt werden. (§ 77 BGB). Der Anmeldung sind beizufügen: Original und Abschrift der Satzung und der. Urkunden über die Bestellung des Vorstandes (Gründungsprotokoll – § 59 Abs. 2 BGB).
https://wir-tun-was.rlp.de/fileadmin/wirtunwas/rechtsfragen_im_ehrenamt/2017_lu...
Verlangt wird die Anmeldung durch alle Mitglieder des Vorstandes (§§ 26 und 59 BGB), selbst wenn die Satzung Einzelvertretung zulässt. Dies ist jedoch streitig. Zur Anmeldung verpflichtete Vorstandsmitglieder sind nur Personen, die zur gerichtl. und auße
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91709.htm
(1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden. (2) Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen. (3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Registers...
Webportal des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_59/
59 Anmeldung zur Eintragung [1]. (1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden. (2) Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen. (3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliede
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Registers...
Webportal des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Registers...
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