Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
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https://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/files/2561/Dissertation_Ana_Maria...
DIE VERWALTUNG DES NACHLASSES DURCH DIE. ERBENGEMEINSCHAFT ZWISCHEN § 2038 UND. § 2040 BGB. Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg vorgelegt von. Ana-Maria Stanescu aus Bukarest.
https://cuvillier.de/uploads/preview/public_file/9310/Inhaltsverzeichnis.pdf
I. Schutz der vorübergehend von geistigen Störungen betroffenen Personen ........... 63. II. Schutz der Privatautonomie und Schaffung von Rechtssicherheit .......................... 63. III. Schutzzweck des § 105 Absatz 2 BGB im Vergleich zu § 104 Nr. 2
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/20WF337.05.pdf
245; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1600 b, Rn. 6). Im vorliegenden Fall erfolgte dies mit der Bestellung des. Ergänzungspflegers für die Anfechtungsklage am 10.03.2003. Die Zwei-Jahres-Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage nach. § 1600 b Abs.
http://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Recht/Allgemein/Buergerliches...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug zum Vereinsrecht -. Zweiter Titel. Juristische Personen. I. Vereine l. Allgemeine Vorschriften. § 21. [Nichtwirtschaftlicher Verein]. Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerich
https://publications.ub.uni-mainz.de/theses/volltexte/2010/2402/pdf/2402.pdf
Zahlungskarte – von § 676h a.F. BGB über die Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG vom. 13.11.2007 zum § 675u BGB. Dissertation zur Erlangung des Grades eines. Doktors der Rechte des Fachbereichs. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenbe
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91712.htm
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
https://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-1/Titel-2/Untertitel-1/Kapitel-2/Inha...
64 Inhalt der Vereinsregistereintragung. Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_64/
20.07.2017 - ... Sollinhalt der Vereinssatzung · § 59 Anmeldung zur Eintragung · § 60 Zurückweisung der Anmeldung · §§ 61 bis 63 (weggefallen) · § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung · § 65 Namenszusatz · § 66 Bekanntmachung der Eintragung und Aufbew
https://www.buecher.de/shop/fachbuecher/buergerliches-gesetzbuch-bgb-64-aufl-/p...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 64. Aufl. Mit Einführungsgesetz (Auszug), Unterlassungsklagengesetz, Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsverordnung, Wohnungseigentumsgesetz, Hausratsverordnung, Lebenspartnerschaftsgesetz u.a.. Bearb. v. Peter Bassenge, Ger
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben. Rz. 1 Die Vorschrift nennt die eintragungspflichtigen Tatsachen. Ohne Eintragung des Namens u