(1) Das Amtsgericht hat die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister durch Veröffentlichung in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekannt zu machen.
(2) Die mit der Anmeldung eingereichten Dokumente werden vom Amtsgericht aufbewahrt.
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A. Bedeutung des Kaufrechts. I. Anwendungsbereich. Das Kaufrecht ist das Recht der entgeltlichen Ab- satzgeschäfte des BGB, auch zwischen Unternehmern (BGHZ 182, 140 Rz 19). Für bewegliche Sachen kommt es gem § 651 1 nicht darauf an, ob nur Lieferung ode
http://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Recht/Allgemein/Buergerliches...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug zum Vereinsrecht -. Zweiter Titel. Juristische Personen. I. Vereine l. Allgemeine Vorschriften. § 21. [Nichtwirtschaftlicher Verein]. Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerich
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Kleiner_BGB-Test_IV__Stell...
Dr. Florian Bien, Grundkurs BGB I – WS 2017/18 Wiederholungsfragen IV (Stellvertretung). 7. Erteilung von rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht (→ S. 66). ○ Die Erteilung erfolgt durch einseitiges Rechtsgeschäft. ○ Die Erteilung ist formbedürftig. ○ Die
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/17fc5a65-3fbc-44a4-8fe1-ec333c616a86/12145.pdf
09.01.2007 - BGB. Dinglich kann der Alleinerbe diese Ver- pflichtung aber nicht uno actu erfüllen, sondern nur durch Einzelübertragung der verkauften Sachen und Rechte nach den dafür jeweils geltenden Vorschriften (vgl. Palandt/Edenhofer, BGB, 66. Aufl.
http://www.nbmb-online.de/no_cache/der-grosse-ratgeber/?tx_abdownloads_pi1%5Bac...
66 Bekanntmachung der Eintragung. § 67 Änderungen des Vorstandes im Vereinsregister eintragen. § 68 Publizitätswirkung des Vereinsregisters. § 69 Registerauszug als Nachweis für den Vorstand. § 70 Vereinsregistereintrag: Beschränkung der Vertretungsmacht
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91714.htm
(1) Das Amtsgericht hat die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister durch Veröffentlichung in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekannt zu machen. (2) Die mit der Anmeldung.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 66 – Bekanntmachung der Eintragung. (1) Das Amtsgericht hat die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister durch Veröffentlichung in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informatio
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/66/
66 BGB - § 66 Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten (1) Das Amtsgericht hat die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister durch Veröffentlichung in dem von der.
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Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, 2018, Buch, Kommentar, 978-3-406-71400-9, portofrei.
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11.02.2018 - Hab meinen Schrank ausgemistet und dieses durchaus nützliche Buch gefunden. In meinen Anzeigen sind...,Bürgerliches Gesetzbuch BGB - Beck Texte - 66. Auflage in Berlin - Lichtenberg.