Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. Ist die Änderung eingetragen, so braucht der Dritte sie nicht gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie nicht kennt, seine Unkenntnis auch nicht auf Fahrlässigkeit beruht.
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29.10.2010 - 68 BGB Vertrauensschutz durch Vereinsregister. 1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die. Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur
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05.04.2017 - Leitsätze: 1. Aufgrund der dem deutschen Recht innewohnenden Universalsukzession des Erben nach § 1922. BGB kommt die Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlasszeugnis gemäß. Art. 21 Abs. 1, 68 lit. l) EuErbVO nicht in Bet
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Einigung und Übergabe § 929 S. 1 BGB. Ein Erwerb allein nach § 929 S. 1 BGB schei- det allerdings aus. Hierfür bedarf es der Eini- gung und der Übergabe. Eine Einigung liegt unzweifelhaft vor, S und H waren sich über den Eigentumsübergang einig. Ob dies
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Erfolges voraus. Der Begriff der erforderlichen. Sorgfalt bedarf der Konkretisierung. Erforder- lich ist dabei das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewis- senhafter Angehöriger des in Betracht kom- menden Verkehrskreises zu
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21.12.2001 - BGB §§ 133, 138; BSHG §§ 2, 68 ff. "Ruhen" der vertraglich geschuldeten Pflege bei Anspruch auf häuslicher Pflegehilfe oder. Pflegegeld nach den gesetzlichen Vorschriften. I. Sachverhalt und Frage. Es ist zu klären, ob eine im Rahmen eines Ü
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Bürgerliches Gesetzbuch : BGB, 2011, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-62861-0, portofrei.
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1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister ein
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20.07.2017 - Kapitel 2: Eingetragene Vereine. § 68 Vertrauensschutz durch Vereinsregister. 1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgeg
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