(1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.
(2) Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.
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http://www.paritaetischer-hannover.de/fileadmin/Dateien-Pari/PDF/Mustersatzung....
Mustersatzung Erläuterungen. 1) Gern. § 57 BGB müssen sich aus der Satzung Name, Sitz und Eintragung ergeben. 2) Wenn der Verein noch nicht eingetragen ist, kann es auch heißen: "Er wird in das. Vereinsregister beim Amtsgericht in …… eingetragen." 3) Ang
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2W1848.01.PDF
57 Abs. 2 ZPO, § 29 BGB. Bei einer Klage gegen eine über keinen Geschäftsführer verfügenden GmbH kommt der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57 Abs. 2 ZPO Vorrang vor einer Notgeschäftsführerbestellung nach § 29 BGB analog zu. OLG Dresden, Be
https://www.kvwl.de/arzt/recht/hinweise/aufbewahrungsfristen.pdf
dem Bundesmantelvertrag-Ärzte (§ 57 BMV-Ä) und. ▷ dem Patientenrechtegesetz (§ 630f Bürgerliches Gesetzbuch — BGB). Danach hat der Arzt sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentli- chen Maßnahmen und deren Ergebniss
https://www.soldan.de/media/pdf/64/b4/b3/9783170253162_inh.pdf
44 d) Haftungsverschärfungen (§ 992 BGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44. 3. Anspruch des unberechtigten Besitzers gegen den Eigentümer auf Verwendungsersatz (§§ 994 ff. BGB) . . . . . . 46. 4. Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch (§§ 1004, 906 B
http://www.dr-klassen.de/Resources/Anmerkung%20zu%20BGH%20XII%20ZR%20151_10.pdf
mehrheit. BGH, Urteil vom 19.09.2012 – XII ZR 151/10 (OLG Frankfurt/Main 2 U 117/10; LG Gießen 9. O 57/10). BGB §§ 745, 2038, 2039, 2040. Die Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit einen der Teilhaber zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtige
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91707.htm
(1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. (2) Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine.
http://www.vereinsrecht.de/vereinssatzung.html
Checkliste für einen steuerbegünstigten rechtsfähigen Verein. Vereinsname, Sitz (§ 57 BGB). Grundsatz der Namenswahrheit Eintragungsabsicht (§ 52 Abs. 2 BGB). Zweck (§ 52 bis § 54 AO, § 57 Abs. 1 BGB). exakte Beschreibung der Ziele und Art ihrer Verwirkl
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Registers...
Aktueller Inhalt: § 57 Abs. 1 BGB: „Die Satzung muß den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, daß der Verein eingetragen werden soll.“ ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_57/
20.07.2017 - ... 54 Nicht rechtsfähige Vereine · § 55 Zuständigkeit für die Registereintragung · § 55a Elektronisches Vereinsregister · § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins · § 57 Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung · § 58 Sollinhalt der Vereins
http://www.bdvv.de/recht/satzungsrecht.htm
Wichtig ist, dass der Verein keine „Mustersatzung“ blind übernehmen sollte. Gerade die Satzung des Vereins ist wichtig und sollte genau auf die Bedürfnisse des Vereins abgestimmt sein. Ausgehend von den Regelungen des BGB wird zwischen den Mindesterforde