§ 55a BGB, Elektronisches Vereinsregister
Paragraph 55a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. Hierbei muss gewährleistet sein, dass

1.
die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung eingehalten, insbesondere Vorkehrungen gegen einen Datenverlust getroffen sowie die erforderlichen Kopien der Datenbestände mindestens tagesaktuell gehalten und die originären Datenbestände sowie deren Kopien sicher aufbewahrt werden,
2.
die vorzunehmenden Eintragungen alsbald in einen Datenspeicher aufgenommen und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden können,
3.
die nach der Anlage zu § 126 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Grundbuchordnung gebotenen Maßnahmen getroffen werden.
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Ermächtigung nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.


(2) Das maschinell geführte Vereinsregister tritt für eine Seite des Registers an die Stelle des bisherigen Registers, sobald die Eintragungen dieser Seite in den für die Vereinsregistereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen und als Vereinsregister freigegeben worden sind. Die entsprechenden Seiten des bisherigen Vereinsregisters sind mit einem Schließungsvermerk zu versehen.


(3) Eine Eintragung wird wirksam, sobald sie in den für die Registereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann. Durch eine Bestätigungsanzeige oder in anderer geeigneter Weise ist zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen eingetreten sind. Jede Eintragung soll den Tag angeben, an dem sie wirksam geworden ist.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - C. Visser Info

http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom ...... Werden die Schriftstücke nach § 55a Abs. 5 aufbewahrt, so kann eine Abschrift nur von der Wiedergabe gefordert werden. Die Abschrift ist auf

reisebedingungen 2018 - Ejubi

http://www.ejubi.de/wp-content/uploads/2010/11/REISEBEDINGUNGEN-2018.docx
Florastraße 55a 40217 Düsseldorf. Abschluss des Reisevertrages Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche entsprechend der im Reiseangebot näher beschriebenen Altersgruppen. Die Anmeldung ... Er kann unter Beachtung der Regelung in § 651i Abs. 2 BGB

GRUNDKURS BGB IIb Außervertragliches Schuldrecht

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_IIb/...
BGB. a) Schaden (sämtliche Vermögensschäden, immaterielle Schäden iRd § 253 Abs. 2 BGB). b) Haftungsausfüllende Kausalität (Ursachenzusammenhang ..... 55a II 3); Erman-Schiemann, § 823 Rz. 124f.; Gsell, NJW 2004, 1913; P. W. Tettinger, JZ 2006, 641; Haus


PDF Dokumente zum Paragraphen

Lehrerfortbildung im Kinderschutz nach § 55a Thüringer Schulgesetz

https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/referat31/lehrerf...
GG, BGB, § 8 a SGB VIII, § 55 a ThürSchulG, StGB, UN-KRK, Gewaltschutzgesetz, KiSchZusG, o. Thür. Bildungsplan u. a.. • datenschutzrechtliche Aspekte im Kinderschutz. 1. Tag (1,5 h). Modul I. „Handlungsempfehlung für Schulen bei Anzeichen einer möglichen

Wirtschaftsverwaltungsrecht

http://www.uni-speyer.de/files/de/Lehrst%C3%BChle/Stelkens/Lehrveranstaltungen/...
B) Genehmigungsbedürftige Reisegewerbe (§ 55 Abs. 2 GewO). I. Aufhebung der Reisegewerbekarte. II. Rechtsfolgen fehlender Reisegewerbekarte. III. Untersagung der Beschäftigung einer Person nach § 60 GewO. C) Reisegewerbekartenfreie Reisegewerbe (§ 55a un

BGB

http://www.nbmb-online.de/no_cache/der-grosse-ratgeber/?tx_abdownloads_pi1%5Bac...
51 Sperrjahr für die Weitergabe des Vereinsvermögens. § 52 Schutz der Gläubiger des Vereins. § 53 Haftung der Liquidatoren. § 54 Der nichtrechtsfähige Verein als "Gegenpol" zum e. V. Sondervorschriften für eingetragene Vereine (e. V.) § 55 Vereinsregiste

Vereinsrecht: Auszug aus dem BGB - LSFV SH

http://www.lsfv-sh.de/download-dateien/category/2-gesetze-verordnungen?download...
Vereinsrecht – Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Titel 2 Juristische Personen. Untertitel 1 Vereine. Kapitel 1 ... Vereinsrecht – Auszug BGB. 2. (2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des .... 55a Elektronisches Vereinsreg

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug zum Vereinsrecht - Zweiter ...

http://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Recht/Allgemein/Buergerliches...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug zum Vereinsrecht -. Zweiter Titel. Juristische Personen. I. Vereine l. Allgemeine Vorschriften. § 21. [Nichtwirtschaftlicher .... 55a [Vereinsregister in maschineller und automatisierter Form]. (1) Die Landesregieru


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 55a Elektronisches Vereinsregister - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_55a/
Untertitel 1: Vereine. Kapitel 2: Eingetragene Vereine. § 55a Elektronisches Vereinsregister [1]. (1) 1Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte D

.§ 55a BGB Elektronisches Vereinsregister - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/55a-BGB-Elektronisches-Vereinsregister_60548
55a BGB Elektronisches Vereinsregister. (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. Hierbei muss gewährleistet sein, dass 1.

Vereinsregisteranmeldungen elektronisch (§ 55a BGB ...

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?72102-Vereinsregisteranmeldunge...
13.03.2014 - Vereinsregisteranmeldungen elektronisch (§ 55a BGB)?. Hier im Notariat stehen wir vor der Frage, ob wir die Vereinsregisteranmeldungen künftig elektronisch machen sollen. Wir wägen gegenwärtig Vor- und Nachteile ab. Mich würde einmal interes

BGB - Erstes Buch - § 55a

http://tho-otto.de/hypview/hypview.cgi?url=%2Fhyp%2Fbgb.hyp&charset=UTF-8&index...
... +z -t4 @width : 75§ 55a (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, daß und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. Hierbei muß gewährleistet sein, daß 1. die Grundsätze

§ 55a BGB Elektronisches Vereinsregister

http://www.steuerschroeder.de/steuergesetze/estg/3/gmbhg/bgb/55a
Buch 1 - Allgemeiner Teil. Abschnitt 1 - Personen. Titel 2 - Juristische Personen. Untertitel 1 - Vereine. § 55a BGB Elektronisches Vereinsregister. (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereins


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 1: Personen › Titel 2: Juristische Personen › Untertitel 1: Vereine › Kapitel 2: Eingetragene Vereine › § 55a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 55a BGB
    § 55a Abs. 1 BGB oder § 55a Abs. I BGB
    § 55a Abs. 2 BGB oder § 55a Abs. II BGB
    § 55a Abs. 3 BGB oder § 55a Abs. III BGB

  • Werbung