(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. Hierbei muss gewährleistet sein, dass
(2) Das maschinell geführte Vereinsregister tritt für eine Seite des Registers an die Stelle des bisherigen Registers, sobald die Eintragungen dieser Seite in den für die Vereinsregistereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen und als Vereinsregister freigegeben worden sind. Die entsprechenden Seiten des bisherigen Vereinsregisters sind mit einem Schließungsvermerk zu versehen.
(3) Eine Eintragung wird wirksam, sobald sie in den für die Registereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann. Durch eine Bestätigungsanzeige oder in anderer geeigneter Weise ist zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen eingetreten sind. Jede Eintragung soll den Tag angeben, an dem sie wirksam geworden ist.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom ...... Werden die Schriftstücke nach § 55a Abs. 5 aufbewahrt, so kann eine Abschrift nur von der Wiedergabe gefordert werden. Die Abschrift ist auf
http://www.ejubi.de/wp-content/uploads/2010/11/REISEBEDINGUNGEN-2018.docx
Florastraße 55a 40217 Düsseldorf. Abschluss des Reisevertrages Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche entsprechend der im Reiseangebot näher beschriebenen Altersgruppen. Die Anmeldung ... Er kann unter Beachtung der Regelung in § 651i Abs. 2 BGB
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_IIb/...
BGB. a) Schaden (sämtliche Vermögensschäden, immaterielle Schäden iRd § 253 Abs. 2 BGB). b) Haftungsausfüllende Kausalität (Ursachenzusammenhang ..... 55a II 3); Erman-Schiemann, § 823 Rz. 124f.; Gsell, NJW 2004, 1913; P. W. Tettinger, JZ 2006, 641; Haus
https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/referat31/lehrerf...
GG, BGB, § 8 a SGB VIII, § 55 a ThürSchulG, StGB, UN-KRK, Gewaltschutzgesetz, KiSchZusG, o. Thür. Bildungsplan u. a.. • datenschutzrechtliche Aspekte im Kinderschutz. 1. Tag (1,5 h). Modul I. „Handlungsempfehlung für Schulen bei Anzeichen einer möglichen
http://www.uni-speyer.de/files/de/Lehrst%C3%BChle/Stelkens/Lehrveranstaltungen/...
B) Genehmigungsbedürftige Reisegewerbe (§ 55 Abs. 2 GewO). I. Aufhebung der Reisegewerbekarte. II. Rechtsfolgen fehlender Reisegewerbekarte. III. Untersagung der Beschäftigung einer Person nach § 60 GewO. C) Reisegewerbekartenfreie Reisegewerbe (§ 55a un
http://www.nbmb-online.de/no_cache/der-grosse-ratgeber/?tx_abdownloads_pi1%5Bac...
51 Sperrjahr für die Weitergabe des Vereinsvermögens. § 52 Schutz der Gläubiger des Vereins. § 53 Haftung der Liquidatoren. § 54 Der nichtrechtsfähige Verein als "Gegenpol" zum e. V. Sondervorschriften für eingetragene Vereine (e. V.) § 55 Vereinsregiste
http://www.lsfv-sh.de/download-dateien/category/2-gesetze-verordnungen?download...
Vereinsrecht – Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Titel 2 Juristische Personen. Untertitel 1 Vereine. Kapitel 1 ... Vereinsrecht – Auszug BGB. 2. (2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des .... 55a Elektronisches Vereinsreg
http://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Recht/Allgemein/Buergerliches...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug zum Vereinsrecht -. Zweiter Titel. Juristische Personen. I. Vereine l. Allgemeine Vorschriften. § 21. [Nichtwirtschaftlicher .... 55a [Vereinsregister in maschineller und automatisierter Form]. (1) Die Landesregieru
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_55a/
Untertitel 1: Vereine. Kapitel 2: Eingetragene Vereine. § 55a Elektronisches Vereinsregister [1]. (1) 1Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte D
https://www.brennecke-partner.de/55a-BGB-Elektronisches-Vereinsregister_60548
55a BGB Elektronisches Vereinsregister. (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. Hierbei muss gewährleistet sein, dass 1.
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?72102-Vereinsregisteranmeldunge...
13.03.2014 - Vereinsregisteranmeldungen elektronisch (§ 55a BGB)?. Hier im Notariat stehen wir vor der Frage, ob wir die Vereinsregisteranmeldungen künftig elektronisch machen sollen. Wir wägen gegenwärtig Vor- und Nachteile ab. Mich würde einmal interes
http://tho-otto.de/hypview/hypview.cgi?url=%2Fhyp%2Fbgb.hyp&charset=UTF-8&index...
... +z -t4 @width : 75§ 55a (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, daß und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. Hierbei muß gewährleistet sein, daß 1. die Grundsätze
http://www.steuerschroeder.de/steuergesetze/estg/3/gmbhg/bgb/55a
Buch 1 - Allgemeiner Teil. Abschnitt 1 - Personen. Titel 2 - Juristische Personen. Untertitel 1 - Vereine. § 55a BGB Elektronisches Vereinsregister. (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereins