(1) Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen.
(2) Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf das Vermögen den Anfallberechtigten nur ausgeantwortet werden, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet ist.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/e4052811-057c-4092-869d-ef5639a627fb/11471.pdf
email: dnoti@dnoti.de • internet: www.dnoti.de user/mr/pool/Gutachten/11471.doc. DNotI. Deutsches Notarinstitut. GUTACHTEN. Dokumentnummer: 11471 letzte Aktualisierung: 19.01.2006. FlurbG §§ 52, 53; BGB §§ 135, 136, 2033. Verfügungsverbot i. S. v. § 52 A
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2U1145.pdf
38, § 52 GmbHG, § 181, § 626 BGB. 1. Der Geschäftsführer einer GmbH kann den über seine Abbe- rufung vom fakultativen Aufsichtsrat gefassten Beschluss mit der Nichtigkeitsklage angreifen. Verstöße gegen Ver- fahrensvorschriften, die lediglich der Sicheru
http://www.zivilrecht4.uni-bayreuth.de/de/news/Loesung_Klausur_v__10_06_11.pdf
V selbst aber gem. §§ 105 Abs. 2 Alt. 2 BGB, 52 ZPO prozessunfähig. - Auf Seiten des J lagen damit nicht sämtliche. Prozesshandlungsvoraussetzungen vor. c) Zwischenergebnis: Der Vergleich ist auch aus prozessualen Gründen nicht wirksam. 4. Ergebnis: Der
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Kleiner_BGB-Test_III__Anfe...
Bedeutung („wesentlich“) sind, genügt noch nicht.] 4. Welche der folgenden Eigenschaften der Person oder Sache sind verkehrswesentlich i.S.v. § 119 Abs. 2. BGB? (→ S. 52 f.) ○ Farbenblindheit des angestellten Rechtsanwalts. ○ Zahlungsfähigkeit des Kunden
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/227492/public...
BGB, soweit dieser im sozialrechtlichen Verfahren Anwen- dung finden kann4. Abzugrenzen von der Aufrechnung ist die Verrech- nung nach § 52 SGB I, also der Fall, dass keine Gegen- seitigkeit der Forderung besteht, weil der Gegen- anspruch einem anderen a
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91701.htm
(1) Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen. (2) Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_52/
20.07.2017 - ... 51 Sperrjahr · § 52 Sicherung für Gläubiger · § 53 Schadensersatzpflicht der Liquidatoren · § 54 Nicht rechtsfähige Vereine · § 55 Zuständigkeit für die Registereintragung · § 55a Elektronisches Vereinsregister · § 56 Mindestmitgliederza
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGBGB-52
Art. 52. Verjährung der nachbarrechtlichen Ansprüche. (1) 1Die sich aus Art. 43 bis 45 und 46 Abs. 1 ergebenden Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung. 2Der Anspruch auf Beseitigung eines die Art. 47 bis 50 und 51 Abs. 1 und 2 verletzenden Zustands v
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