(1) Die Miete für ein Grundstück und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten. Ist die Miete nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Die Miete für ein Grundstück ist, sofern sie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, jeweils nach Ablauf eines Kalendervierteljahrs am ersten Werktag des folgenden Monats zu entrichten.
(2) Für Mietverhältnisse über Räume gilt § 556b Abs. 1 entsprechend.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.vnwi.de/Portals/0/pdf/07-02-2009-Koelner-Verwalterforum-Vortrag-Luet...
556b Abs. 1 BGB: „Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.“ Gilt nach § 579 Abs. 2 BGB auch bei der Vermietung sonstiger Räume. 6. Fälligkeit der Miete. Miete = S
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Vortraege/Mietrecht/12.%20IHK_Geschae...
535 – 548 BGB. §§ 549 – 577a BGB. Geschäftsraummiete. Raum: wie oben. Geschäftlicher Zweck insbesondere gewerbliche bzw. freiberufliche Zwecke; maßgeblich ist die Nutzungsvereinbarung nicht die tatsächliche Nutzung. §§ 535 - 548 BGB. § 578 Abs. 1 u.2 BGB
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Z II 579. Z I 570. G als Inhaberin der Grundschuld? Erwerb von K? §§ 398, 413, 1154 Abs. 1, 1192 Abs. 1. BGB. (P) Übergabe des Briefs. Jedenfalls nicht durch K persönlich. Aber: Zurechnung der Übergabe durch W? W als Geheißperson. Hier aber: Handeln auf
http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/UebersichtMietvertrag.pdf
2. Pflichten des Mieters. - Verpflichtung zur Leistung des vereinbarten Entgelts, § 535 II BGB; bei. Mietverhältnissen über Wohnräume (§ 556 b BGB) oder andere Räume (§ 579 II. BGB) ist die Miete zu Beginn der Mietzeit fällig, bei Grundstücken oder sonst
https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/ba1af16b-4844-45fd-8699-aa9d1ca32473/Fax_Rep...
06.02.2014 - Denn § 181. BGB schließt den gesetzlichen Vertreter nur bei Vornahme von Rechtsgeschäften von der Vertretung des Kindes aus (BayObLG FamRZ 1963, 578, 579; BeckOK-BGB/J. Mayer, § 2317 Rn. 6 m. w. N.). Zudem wird angenommen, dass dann, wenn de
http://www.neue-justiz.nomos.de/fileadmin/neue-justiz/doc/2017/Aufsatz_NJ_17_12...
01.01.2018 - Anordnungen nach dem neuen Bauvertragsrecht, NZBau 2017, 579;. Glöckner, BGB-Novelle und Reform des Bauvertragsrechts als Grund- lage effektiven Verbraucherschutzes, VuR 2016, 123 (Teil 1) und 163. (Teil 2); Kimpel, Der Entwurf des gesetzlic
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_579/
579 Fälligkeit der Miete [1]. (1) 1Die Miete für ein Grundstück und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten. 2Ist die Miete nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. 3Die Miete
https://www.verein-deutscher-vermieter.de/gesetze/BGB/579.html
579 BGB Fälligkeit der Miete, Gesetzestext mit Erläuterung.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bg...
Die Vorschrift enthält Regelungen über die Fälligkeit der Miete für die im dritten Untertitel geregelten Mietverhältnisse. § 579 Abs. 1 betrifft Grundstücksmietverhältnisse, Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe und Mietverhältnisse über andere Sach
https://www.brennecke-partner.de/579-BGB-Faelligkeit-der-Miete_61133
(1) Die Miete für ein Grundstück ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten. Ist di.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-04574?hl=...
Erforderlich und damit erstattungsfähig sind bei Heranziehung eines privaten Kfz-Sachverständigen nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB und unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nur diejenigen Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denke