(1) Die in § 445a Absatz 1 bestimmten Aufwendungsersatzansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache.
(2) Die Verjährung der in den §§ 437 und 445a Absatz 1 bestimmten Ansprüche des Verkäufers gegen seinen Lieferanten wegen des Mangels einer verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Verkäufer die Ansprüche des Käufers erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Sache dem Verkäufer abgeliefert hat.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind.
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https://www.lining-haustechnik.de/assets/allgemeinen-geschaeftsbedingungen-f%C3...
Soweit der Käufer, der nicht Verbraucher ist, wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abneh mers erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregres ses der §§ 445a, 445b und 478 BGB den Verkäufer un verzüglich in Kenntnis zu setzen und n
https://www.ifhkoeln.de/fileadmin/ECC_Rechtstipp/ECC-Rechtstipp_2017-Nr-143-Mai...
01.01.2018 - Es gilt allerdings eine eigenständige Verjährung, die von den Ansprüchen des Endkunden unabhängig ist. Beim Endkunden kommen häufiger Verjährungsfristen von fünf Jahren in Betracht, etwa bei Handwerkerleistungen an. Gebäuden. Der neue § 445b
http://www.bsw-web.de/wp-content/uploads/2017/03/doc01568420170322170933.pdf
Ein zusätzlicher. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsteht nicht. – Regelungen zum Rückgriffsanspruch des Verkäufers (§§ 445a, 445b BGB-E). Mit den §§ 445a, 445b BGB-E werden die bisher nur für B2C-Verträge geltenden Regelungen zum Rückgriff des. Ve
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2017/07-2017%20Nacherfuell...
Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende Anwendung, wenn die Schuldner. Unternehmer sind. (4) § 377 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt. § 445b BGB – Verjährung von Rückgriffsansprüchen. (1) Die in § 445a Absatz 1 bestimmten Aufwendun
https://www.sza.de/fileadmin/fm-dam/Mandanteninformationen/2017_12_SZA_Mandante...
01.11.2017 - sucht oder Mängel nicht gerügt hat, sind dessen. Mängelrechte passé. 2. Ablaufhemmung der Verjährung. Eine (schon zuvor) eigenständige und eigentüm- liche Regelung hat die Verjährung des Rück- griffsanspruchs gegen den Lieferanten erfahren.
https://www.reuschlaw.de/fileadmin/contents/pdf_2016/Newsletter_Gewaehrleistung...
der Geltendmachung von Rechten des Verkäufers gegen seinen Lieferanten aus § 437 BGB keiner. Fristsetzung mehr bedarf, wenn der Verkäufer die Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder den Kaufpreis gemindert hat. § 445b Abs. 1 BGB-E
https://www.it-recht-kanzlei.de/reform-kaufrecht-2018.html
02.01.2018 - Gemäß § 445a Abs. 3 BGB n.F. finden diese Regressregelungen in der weiteren Lieferkette entsprechende Anwendung, d.h. der Lieferant kann die Kosten wiederum auf seinen Lieferanten abwälzen, wenn die Kaufsache bereits beim entsprechenden Gefa
https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/neues-zur-kaufrechtlichen-m...
24.04.2017 - Diese in § 445a BGB n.F. bestimmten Rückgriffsansprüche verjähren gemäß § 445b BGB n.F. in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache. Gemäß § 445b Abs. 2 BGB n.F. soll die Verjährung der Ansprüche des Verkäufers gegen seinen Lieferanten frühesten
http://www.neues-baurecht.de/kurzkommentar/
In § 445b BGB regelt der Gesetzgeber die Verjährungsfrist des in § 445a BGB vorgesehenen Regressanspruchs innerhalb von kaufrechtlichen Lieferketten. Die Regelung entspricht inhaltlich dem § 479 BGB a.F., mit dem die Verjährung des zuvor auf den Verbrauc
http://hoganlovells-blog.de/2017/05/11/neuer-rueckgriffsanspruch-in-der-lieferk...
11.05.2017 - Für Ansprüche aus § 445a Abs. 1 BGB bestimmt § 445b Abs. 1 BGB grundsätzlich eine zweijährige Verjährungsfrist ab Ablieferung der Sache, was in Einklang zu der für den Verbrauchsgüterkauf vorgesehenen Verjährung steht (§ 479 BGB). Um eine We
https://deutschland.taylorwessing.com/de/neu-aus-und-einbau-mangelhafter-sachen...
24.05.2017 - Ergänzt wird dies durch einen Rückgriff im B2B-Geschäft in den neuen §§ 445a und 445b BGB, welche große Teile der jetzigen Verbraucherrückgriffsvorschriften in § 478 BGB ersetzen sollen. Der dann neue „Rückgriff des Verkäufers“ ist somit una