§ 445 BGB, Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen
Paragraph 445 Bürgerliches Gesetzbuch

Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


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Word Dokumente zum Paragraphen

Mängelrechte beim Kaufvertrag, §437 ff - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
Wirksamkeit. b) Mangel → Sachmangel, §434 BGB. → Rechtsmangel, §435 BGB. c) ggf. besondere Voraussetzungen. → §437 Nr.2 BGB: §§323, 326 V BGB. → §437 Nr.3 BGB: §§280, 281 BGB. 2. kein Ausschluss. a) aus Gesetz → §442 BGB: Kenntnis des Käufers vom Mangel.


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Gesetzesänderung 01.01.2018 zur Gewährleistung - IFH Köln

https://www.ifhkoeln.de/fileadmin/ECC_Rechtstipp/ECC-Rechtstipp_2017-Nr-143-Mai...
01.01.2018 - Der letzte Absatz im vorstehenden neuen § 445a BGB birgt Probleme. Er verweist auf die handelsrechtlichen. Rügepflichten, die unter Kaufleuten gelten und oft auch per AGB auf solche Unternehmer ausgedehnt werden, die keine Kaufleute sind. Da

Drucksache 18/11437 - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811437.pdf
08.03.2017 - nieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf- zunehmen. Damit soll dem ..... 445b eingefügt: 9. unverändert. „§ 445a. Rückgriff des Verkäufers. (1) Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache

PÜHN Rechtsanwälte

http://www.puehn.de/?file=files/downloads/rundschreiben/Baurechtsnovelle%202018...
Im neuen § 445a BGB wird dem Verkäufer auch hinsichtlich der Ein- und Ausbaukosten ein Regress gegenüber seinem Lieferanten eingeräumt. Dieser setzt sich über die gesamte Lieferkette bis zum Hersteller fort. So weit so gut, kann an dieser Stelle doch zum

Positionspapier - BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2015/Downl...
20.11.2015 - 2.5 Haftung für Wiederherstellungsleistungen § 439 Abs. 3 S. 2 BGB-E. 2.6 Regress gem. § 445 a BGB-E unzureichend. 2.7 Leistungsverweigerungsrechte gem. § 439 Abs. 4 und § 475 Abs. 4 BGB-E zu unbestimmt und daher nicht praxistauglich. 2.8 Wi

Die Neuregelungen im Bereich der kaufrechtlichen ... - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/kaufrecht2018.pdf
11.01.2018 - sondern im allgemeinen Kaufrecht regelt (so zB die Aus- und Wiedereinbauverpflichtung im. Rahmen der Nacherfüllung, § 439 III BGB n.F.). ▻ Das zieht weitere Änderungen nach sich → Regressregelungen der §§ 478, 479 BGB a.F. wandern ebenfalls


Webseiten zum Paragraphen

§ 445 BGB Haftungsbegrenzung bei öffentlichen ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92109.htm
Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine.

BGB § 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_445/
25.05.1999 - 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen. Wird eine Sache aufgrund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn de

Neues zur kaufrechtlichen Mängelhaftung für Aus-und Einbaukosten ...

https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/neues-zur-kaufrechtlichen-m...
24.04.2017 - Diese in § 445a BGB n.F. bestimmten Rückgriffsansprüche verjähren gemäß § 445b BGB n.F. in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache. Gemäß § 445b Abs. 2 BGB n.F. soll die Verjährung der Ansprüche des Verkäufers gegen seinen Lieferanten frühesten

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 445 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 445 – Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 445 – Haftungsbegrenzung bei öffentlichen. Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffen

§ 445 BGB - Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/445/
445 BGB - § 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 445

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 445 BGB
    § 445 Abs. 1 BGB oder § 445 Abs. I BGB

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