(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
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http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2010ss/breslau/PP_P3_Gefahrtragung.ppt
Ausnahmen: § 326 II, 446, 447, 615, 645. V 433: 5000.- € K. § 407 HGB (Frachtvertrag). S (Angestellter A). fahrlässig. 2. Lösung von Fall 3: Ansprüche K gegen V. I. §§ 433 I, 275 I BGB ( - ):. - geschuldete Leistung unmöglich (Vase zerstört). - auf Vertr
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/hankadieler.doc
447 BGB findet nach § 474 II BGB ebenfalls keine Anwendung. Die hat zur Folge, dass auch beim Versendungskauf die Gefahr gem. § 446 BGB erst mit Besitzerlangung des Käufers auf diesen übergeht[28]. Der Grund für die Ausklammerung ist die Annahme, dass de
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/b/bartholomae_andreas/us_zivilrecht/_-...
Übersicht: Übergang der Preisgefahr gem. § 447 I BGB mit Drittschadensliquidation (DSL)1. [Stand SoSe 2017]. Fälle: a) K bestellt bei V eine Kiste Äpfel der Sorte X, die V auf seine Kosten zu K schicken soll (Schick- schuld). Nachdem V die Ware an den Tr
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2007/ss/ag-bgbsrat/faelle...
nen Kaufvertrag handelt, kommt aber ein Fortbestehen der Zahlungsverpflichtung wegen Ge- fahrübergangs beim Versendungskauf in Betracht, § 447 Abs. 1 BGB. Nach § 447 Abs. 1 BGB geht in den Fällen des Versendungskaufs (= Schickschuld) abwei- chend von § 3
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ss_1...
Nach §§ 326 Abs. 2 S. 1, 446, 447 BGB geht die Gegenleistungsgefahr auf den Käufer über. Er muß zahlen, ohne etwas zu erhalten. Davon zu unterschieden ist die Leistungsgefahr. Sie ist vor al- lem in § 275 BGB geregelt. Sie betrifft die Frage, ob der V no
http://www.marco-wicklein.de/SchR/Loesung_Fall_SchR-6.pdf
326 I 1 BGB könnte aber nach § 447 I BGB ausgeschlossen sein. Danach geht die Gefahr bei einem Versendungskauf auf den Käufer über, sobald die Kaufsache dem Transporteur übergeben wurde. (aa) Anwendbarkeit des § 447 I BGB. Fraglich ist, ob § 447 I BGB hi
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Gläser „mittlerer Art und Güte“ und damit erfüllungstauglich waren (§ 243. Abs. 1 BGB) und das zur Konkretisierung Erforderliche (§ 243 Abs. 2 BGB) im. Rahmen der hier vereinbarten Schickschuld (§ 269 Abs. 1, Abs. 3 BGB) sich auf die Übergabe an eine zuv
https://www.it-recht-kanzlei.de/leistungsort-schickschuld-bringschuld-hohlschul...
18.09.2008 - Hier gilt § 447 BGB. Diese Vorstellung lautet: „Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Sp
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/gefahrtragung.htm
Der Anwendungsbereich der Fallgruppe des Gefahrübergangs beim Versendungskauf gemäß § 447 BGB ist durch die Schuldrechtsreform erheblich beschränkt worden. Gemäß § 474 Abs. 2 BGB findet § 447 BGB auf den in § 474 Abs. 1 legal definierten Verbrauchsgüterk
https://juraeinmaleins.de/schema-versendungskauf-447-bgb/
28.01.2015 - Der Versendungskauf nach § 447 BGB ist eines der wichtigsten Aspekte im Schuldrecht AT. Hier hast Du ein Schema zur Prüfung.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wir
https://www.lecturio.de/magazin/transport-durch-eigene-leute/
Wird die Kaufsache an den Käufer verschickt, so geht die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang der Sache bei Übergabe an den Spediteur über. Das hat zur Folge, dass der Käufer die Ware auch dann bezahlen muss, wenn sie gar nicht oder beschädigt bei