§ 449 BGB, Eigentumsvorbehalt
Paragraph 449 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt).


(2) Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.


(3) Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist nichtig, soweit der Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird, dass der Käufer Forderungen eines Dritten, insbesondere eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens, erfüllt.


Benachbarte Paragraphen


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449 BGB - Eigentumsvorbehalt - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2008-04-03-56...
449 BGB - Eigentumsvorbehalt. (1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpr

Fall:

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Fall%204%20Lsg.doc
P könnte sein Eigentum durch die Übereignung an H gemäß § 929 S.1 BGB verloren haben. Allerdings hat sich P sein Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an ihn vorbehalten. Gemäß § 449 Abs.1 BGB liegt darin die Erklärung, die Einigung nur


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Arten des Eigentumsvorbehalts I. Einfacher Eigentumsvorbehalt

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_46__Arten...
Dritten, insbesondere eines mit dem Verkäufer verbundenen. Unternehmens. => Nach § 449 III BGB ist ein solcher EV unwirksam; restlicher Kaufvertrag bleibt aber wirksam. IV. Weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt. Vorbehaltskäufer verpflichtet sich, Ware nur

Lösungsskizze Fall 17 - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Kuhn/Loesungen-ss05/tk-Loes...
Die Voraussetzung der Durchsetzbarkeit ist im Gesetz nicht geregelt. Sie folgt aber aus der engen Verwandtschaft mit der Fälligkeit. Diese Verwandtschaft zeigt sich etwa auch in §§ 387, 390 BGB und über § 215 BGB auch in § 273 BGB. 1 §§ ohne Bezeichnung

Kaufrecht, Eigentumsvorbehalt, Abzahlungskauf, Unternehmenskauf ...

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_bt/neues_fuer_netz_pdf/4_kaufr_bes_k...
Der Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB. Die Vertragsparteien eines Kaufvertrages können vereinbaren, dass das Eigentum an der geschuldeten Sache erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises über- gehen soll, §§ 433, 449 BGB. Wird die Sache unter Einbeziehu

Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht - ZJS

http://zjs-online.com/dat/artikel/2008_5_100.pdf
BGB) abhängig.1 Aufschiebend bedingt ist die Übereignung gem. § 449 Abs. 1 BGB im Zweifel durch die vollständige. Bezahlung des Kaufpreises.2 Beim Kauf von unbeweglichen. Sachen kommt ein Eigentumsvorbehalt wegen § 925 Abs. 2. BGB nicht in Frage. Ein Kau

BGB §§ 448, 449; WEG § 12 Gesetzliches Leitbild bezüglich ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/4f69e2a0-7057-4a78-969b-74306225d646/gesetzli...
24.03.2000 - Schon nach den Motiven des Gesetzgebers kann als allgemeines Prinzip gelten, daß jede. Partei eines Kaufvertrages die zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht erforderlichen Kosten selbst zu tragen hat (Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl. 1991, Rn. 1


Webseiten zum Paragraphen

Eigentumsvorbehalt - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/eigentumsvorbehalt/
17.08.2017 - Einfacher Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt ist in § 449 I BGB geregelt und stellt die dingliche Eigentumsverschiebung unter die aufschiebende Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung nach § 158 I BGB. Das bedeutet, dass die Ein

Rechtliche Konstruktion: durch Kaufpreiszahlung bedingte Übereignung

http://www.wipr-recht.de/Rechtliche-Konstruktion--durch-Kaufpreiszahlung-beding...
Im BGB ist der Eigentumsvorbehalt ((EV) nur indirekt geregelt, indem § 449 BGB seine Existenz voraussetzt: Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist gem. § 449 Abs. 1 BGB im Zweifel an

§ 449 BGB - doelle-web

http://www.doelle-web.de/coaching/wiso/bgb/449.html
449 Eigentumsvorbehalt. (1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 449 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen

Eigentumsvorbehalt § 449 BGB - juraLIB - Mindmaps, Schemata

https://www.juralib.de/schema/6069/eigentumsvorbehalt--449-bgb
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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 449

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 449 BGB
    § 449 Abs. 1 BGB oder § 449 Abs. I BGB
    § 449 Abs. 2 BGB oder § 449 Abs. II BGB
    § 449 Abs. 3 BGB oder § 449 Abs. III BGB

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