§ 442 BGB, Kenntnis des Käufers
Paragraph 442 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


(2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Formulierungsvorschläge aus diesem Heft

http://www.dnotv.de/wp-content/uploads/Formulierungsvorschlge10-2012.doc
Soweit es rechtlich auf die Kenntnis des Käufers (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB) von bestimmten Umständen ankommt, gilt diese Kenntnis als vorhanden (1) in Bezug auf alle Inhalte, die auf der nachstehend bezeichneten, dem Notar übergebenen „Datenraum-CD“ enthalt


PDF Dokumente zum Paragraphen

Der Ausschluss der Mängelrechte bei Kenntnis des ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/vorwort/9783631611524_Intro_001.pdf
Das Kaufvertrags- und das Mietvertragsrecht beinhalten in § 442 Abs. 1 und. § 536 b S. 1 und 2 BGB einen Ausschluss von Mängelrechten, wenn der Käufer oder Mieter einen Vertrag in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis eines. Mangels abschließt. Das

Kenntnis des Käufers von einer Garantieverletzung ... - Mayer Brown

https://www.mayerbrown.com/Files/Publication/3965276b-2371-4f0f-871b-69b9d5260b...
22.04.2013 - einer Garantieverletzung haben oder gar selbst daran beteiligt waren. I. Ausgangslage: § 442 BGB. Das bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in § 442 BGB, dass die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen sind, wenn er den. Mangel bei

§ 3 Kaufrecht: Gewährleistung, Verjährung und Garantien 1 ...

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_bt/neues_fuer_netz_pdf/3_kaufrecht_g...
(8) Kein Ausschluss der Mängelhaftungsansprüche (z.B. wegen § 442 BGB). Zu (2): § 280 BGB setzt eine Pflichtverletzung voraus. Im Gewährleistungsfall liegt diese bereits im Mangel, da die Vertragsgemäßheit Verkäuferpflicht ist, §. 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Bs

III. Kein Haftungsausschluss durch Gesetz § 442 BGB oder vertraglich ...

http://grundmann.rewi.hu-berlin.de/lehre/GKII_PU_SS2008/Fall_05_Loesungsuebersi...
Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB. II. Sachmangel, § 434 BGB (bei Gefahrübergang). III. Kein Haftungsausschluss durch Gesetz § 442 BGB oder vertraglich. IV. (keine Unwirksamkeit nach § 444 BGB). V. (Keine Unwirksamkeit § 438 Abs. 4, 5 BGB). VI. Rechtsfolg

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem ...

https://www.uni-goettingen.de/de/l%C3%B6sungsskizze/126692.html
3. Kein Ausschluss gem. § 442 I BGB (+). III. Ausübung des Rücktritts gem. § 437 Nr. 2 Alt. 1 BGB. 1. Fristsetzung a) Hier keine Fristsetzung erfolgt b) Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 326 V BGB ? aa) Unmöglichkeit der Nacherfüllung aaa) Nachbess


Webseiten zum Paragraphen

§ 442 BGB Kenntnis des Käufers Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92106.htm
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels.

Ausschlussgründe der Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag

https://www.lecturio.de/magazin/verjaehrung-sonstige-ausschlussgruende-gewaehrl...
22.05.2015 - Aus § 442 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt sich, dass die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten beim Kaufvertrag ausgeschlossen ist, wenn der Käufer bei Vertragsschluss den Mangel kannte. Hierfür erforderlich ist positives Wissen des Käufers. Bere

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 442 – Kenntnis ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. 2Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend mache

BGB § 442 - was heißt Garantie? Kaufrecht Forum 123recht.net

https://www.123recht.net/BGB-442-was-hei%C3%9Ft-Garantie-__f84237.html
BGB § 442 besagt ja: (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangel

BGH, Urteil vom 15. Juni 2012 - Az. V ZR 198/11 - openJur

https://openjur.de/u/433954.html
15.06.2012 - a) Nach § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB sind die Rechte des Käufers wegen eines Mangels, den er bei Vertragsschluss kennt, allerdings ausgeschlossen. Zustande gekommen ist der Kaufvertrag hier mit der Annahme des Vertragsangebots der Kläger durch di


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 442

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 442 BGB
    § 442 Abs. 1 BGB oder § 442 Abs. I BGB
    § 442 Abs. 2 BGB oder § 442 Abs. II BGB

  • Werbung