(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.
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http://www.dnotv.de/wp-content/uploads/Formulierungsvorschlge10-2012.doc
Soweit es rechtlich auf die Kenntnis des Käufers (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB) von bestimmten Umständen ankommt, gilt diese Kenntnis als vorhanden (1) in Bezug auf alle Inhalte, die auf der nachstehend bezeichneten, dem Notar übergebenen „Datenraum-CD“ enthalt
http://www.beck-shop.de/fachbuch/vorwort/9783631611524_Intro_001.pdf
Das Kaufvertrags- und das Mietvertragsrecht beinhalten in § 442 Abs. 1 und. § 536 b S. 1 und 2 BGB einen Ausschluss von Mängelrechten, wenn der Käufer oder Mieter einen Vertrag in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis eines. Mangels abschließt. Das
https://www.mayerbrown.com/Files/Publication/3965276b-2371-4f0f-871b-69b9d5260b...
22.04.2013 - einer Garantieverletzung haben oder gar selbst daran beteiligt waren. I. Ausgangslage: § 442 BGB. Das bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in § 442 BGB, dass die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen sind, wenn er den. Mangel bei
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_bt/neues_fuer_netz_pdf/3_kaufrecht_g...
(8) Kein Ausschluss der Mängelhaftungsansprüche (z.B. wegen § 442 BGB). Zu (2): § 280 BGB setzt eine Pflichtverletzung voraus. Im Gewährleistungsfall liegt diese bereits im Mangel, da die Vertragsgemäßheit Verkäuferpflicht ist, §. 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Bs
http://grundmann.rewi.hu-berlin.de/lehre/GKII_PU_SS2008/Fall_05_Loesungsuebersi...
Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB. II. Sachmangel, § 434 BGB (bei Gefahrübergang). III. Kein Haftungsausschluss durch Gesetz § 442 BGB oder vertraglich. IV. (keine Unwirksamkeit nach § 444 BGB). V. (Keine Unwirksamkeit § 438 Abs. 4, 5 BGB). VI. Rechtsfolg
https://www.uni-goettingen.de/de/l%C3%B6sungsskizze/126692.html
3. Kein Ausschluss gem. § 442 I BGB (+). III. Ausübung des Rücktritts gem. § 437 Nr. 2 Alt. 1 BGB. 1. Fristsetzung a) Hier keine Fristsetzung erfolgt b) Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 326 V BGB ? aa) Unmöglichkeit der Nacherfüllung aaa) Nachbess
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92106.htm
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels.
https://www.lecturio.de/magazin/verjaehrung-sonstige-ausschlussgruende-gewaehrl...
22.05.2015 - Aus § 442 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt sich, dass die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten beim Kaufvertrag ausgeschlossen ist, wenn der Käufer bei Vertragsschluss den Mangel kannte. Hierfür erforderlich ist positives Wissen des Käufers. Bere
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. 2Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend mache
https://www.123recht.net/BGB-442-was-hei%C3%9Ft-Garantie-__f84237.html
BGB § 442 besagt ja: (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangel
https://openjur.de/u/433954.html
15.06.2012 - a) Nach § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB sind die Rechte des Käufers wegen eines Mangels, den er bei Vertragsschluss kennt, allerdings ausgeschlossen. Zustande gekommen ist der Kaufvertrag hier mit der Annahme des Vertragsangebots der Kläger durch di