(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.
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https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/17062014%20-%20Zwanzigste%20Ei...
17.06.2014 - 326 BGB. (1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs. 3 entsprechende Anwendung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schuldner im Falle der
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/Loesung_Fall_15.pdf
I. §§ 437 Nr. 2, 441 IV 1 BGB. T könnte gegen S einen Anspruch auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises unter dem Gesichtspunkt der Kaufpreisminderung gemäß §§ 437 Nr. 2, 441 IV 1 BGB haben. 1. Kaufvertrag, § 433 BGB. T und S haben einen Kauf
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Minderungsrecht, § 441 I 1 BGB. • „Statt zurückzutreten“ → hypothetisches Rücktrittsrecht ist für. Minderungsrecht erforderlich. • Hier: Inzidente Prüfung des Rücktrittsrechts (zur Prüfung des. Rücktrittsrecht siehe Übersicht zum Rücktritt). • Deshalb is
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/sosefall04.pdf
kann.1 K könnte gegen V einen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Kaufpreises infolge Minderung aus §§ 437 Nr. 2, 441 I, IV, 346 I BGB haben. 1. Ein Kaufvertrag wurde wirksam abgeschlossen. 2. Weiterhin ist erforderlich, dass die Sache mangelhaft ist.
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/materialien/privatrec...
441 Abs. 4 BGB i.V.m. §§ 437 Nr. 2, 441 Abs. 1 BGB. A. Anspruch entstanden. I. Vorliegen eines Minderungsrechts. 1. Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages. 2. Vorliegen eines Sachmangels (§ 434 BGB) bzw. eines Rechtsmangels (§ 435 BGB). 3. Bei Gefahrübe
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Kuhn/Loesungen-ss05/SchuldR...
13.01.2002 - Anspruch des P gegen S aus § 441 IV, I, 437 Nr. 21 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises. P könnte einen ... Anspruchsgrundlage ist hierbei § 441 IV (i.V.m. § 346 I). Dafür müssen die Voraussetzungen ... 14, da er gewerbl. KFZ-Ha
https://boehmanwaltskanzlei.de/kompetenzen/vertragsrecht/wirtschaftsvertraege/s...
26.09.2011 - Nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Möglichkeit, den Kaufpreis mindern. Dabei wird der Kaufpreis vom Käufer einseitig reduziert. Die Höhe der Minderung richtet sich nach Art und Umfang des Mangels. Die Mind
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/minderung.htm
Minderung. Gemäß § 441 Abs. 1 BGB kann der Käufer, "statt zurückzutreten", den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Durch die Bezugnahme auf den Rücktritt wird deutlich, dass die Voraussetzungen des Rücktrittsrechts wegen Mängeln de
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?p...
Zudem erfolgt die Minderung ebenfalls durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Verkäufer (§ 441 Absatz 1 BGB). Beispiel: Der Käufer kauft ein gebrauchtes Fahrrad von privat. Entgegen der Vereinbarung mit dem Verkäufer funktioniert die Fahrradklingel j
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92105.htm
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung. (2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der.
https://www.lecturio.de/magazin/ruecktritt-kaufvertrag/
06.05.2015 - 441 BGB zu. Da der Käufer nur zurücktreten oder mindern kann (§ 441 Abs. 1 S. 1 BGB), gelten für die Minderung im wesentlichen die gleichen Voraussetzungen wie für den Rücktritt. Daher ist auch für die Minderung eine Fristsetzung mit Recht z